Zuhören

(IRS) Es gibt Men­schen, denen könn­te ich auf­merk­sam stun­den­lang zuhö­ren, wenn sie Geschich­ten erzäh­len oder Zusam­men­hän­ge erklä­ren. Bei ande­ren wie­der­um, wür­den die mir das­sel­be vor­tra­gen oder prä­sen­tie­ren, hät­te ich spä­tes­tens nach ein paar Minu­ten inner­lich auf Stand-by geschal­tet und trotz phy­si­scher Prä­senz gedank­lich das Wei­te gesucht. Ich gebe zu, dass die­ser ver­meint­li­che Selbst­schutz kein bei­spiel­haft gutes Ver­hal­ten dar­stellt. Ich weiß mitt­ler­wei­le auch schon seit Jahr­zehn­ten, dass die Fähig­keit zu akti­vem Zuhö­ren immens wich­tig ist und dass man sie genau­so erler­nen kann wie Reden, Lesen oder Sprechen.

Zuhö­ren erfor­dert Prä­sent sein

Das gilt auch und beson­ders für die Arbeit eines Gerichts­sach­ver­stän­di­gen, vor allem bei Orts­ter­mi­nen, Ver­neh­mun­gen, Erör­te­run­gen. Der kann nicht nur, der muss akti­ves Zuhö­ren zuver­läs­sig beherr­schen! Und auf­recht erhal­ten kön­nen wäh­rend viel­leicht stun­den­lan­ger, nach außen hin fad und ermü­dend lang­wei­lig erschei­nen­der Pro­ze­dur, wie sie in Gerichts­ver­fah­ren halt oft unver­meid­lich ist. Akti­ves Zuhö­ren ist die Vor­aus­set­zung dafür, dass man einem Ver­fah­ren nicht nur fol­gen kann, son­dern stets prä­sent ist und bei Erfor­der­nis jeder­zeit in der Lage, ein­zu­grei­fen, zu reagie­ren, zu fra­gen, zu antworten.

Zuhö­ren bedeu­tet Fra­gen stellen

Typi­sche Tag­sat­zung bei Gericht: Par­tei­en oder Zeu­gen sind auf­ge­for­dert, in Bezug auf einen Streit­fall ihre Wahr­neh­mun­gen zu schil­dern. Die tun das von Spre­chen und Spra­che her gese­hen nicht sel­ten auf schwer ver­ständ­li­che Art und Wei­se. Manch­mal muss man ihnen die pas­sen­den Wor­te und Begrif­fe Wor­te regel­recht „her­aus­zie­hen“, etwa indem man ihnen „nach­boh­ren­de“ Fra­gen stellt. Man muss ihnen Begrif­fe erklä­ren und rück­fra­gen, ob die­se auch ver­stan­den wor­den sind. Des­glei­chen kann ein Wort­wech­sel mit Rechts­an­wäl­ten holp­rig wer­den: Etwa in Zusam­men­hang mit sel­ten gebrauch­ten Rechts­be­grif­fen muss der Sach­ver­stän­di­ge prompt rück­fra­gen und sich die kon­kre­te Bedeu­tung erklä­ren lassen.

Zuhö­ren bedeu­tet umformulieren

Oft erlebt: Ein Sach­ver­stän­di­gen­kol­le­ge aus einem mir frem­den Fach­ge­biet prä­sen­tiert mir die Ergeb­nis­se sei­nes Gut­ach­tens. Wir bei­de arbei­ten am sel­ben Gerichts­fall, die Ergeb­nis­se sei­nes Gut­ach­tens sind Grund­la­ge für einen Teil mei­nes Gut­ach­tens. Ich muss also genau­so wie er ver­ste­hen und dem Auf­trag­ge­ber gegen­über erklä­ren und ver­tre­ten kön­nen, was er her­aus­ge­fun­den hat. Ich for­mu­lie­re sei­ne Aus­sa­ge mit mei­nen stark ver­ein­fa­chen­den Wor­ten neu, damit wir bei­de erken­nen kön­nen, ob ich ihn rich­tig ver­stan­den habe. Erst nach eini­gem Hin und Her wird klar, wor­um es tat­säch­lich geht.

Zuhö­ren bedeu­tet Ver­mei­dung von Vorurteilen …

… oder zumin­dest deren Ein­gren­zung, das gilt nicht nur für nega­ti­ve Vor­ur­tei­le, son­dern auch für posi­ti­ve. Ich kann durch­aus Empa­thie emp­fin­den für die Per­son, für die das Urteil auf­grund mei­nes Gut­ach­tens­er­geb­nis­ses in einem wirt­schaft­li­chen oder mensch­li­chen Desas­ter endet, es darf aber nie Sym­pa­thie dar­aus wer­den. Umge­kehrt muss ich die Argu­men­te des Man­nes in Hand­schel­len vor mir genau­so nüch­tern und sach­lich anhö­ren kön­nen wie die des kla­gen­den Hand­wer­kers, der sicht­lich in Rage gerät, weil er die ver­ein­bar­te Zah­lung für sei­ne erbrach­ten Leis­tun­gen wahr­schein­lich nie erhal­ten wird.

Zuhö­ren bedeu­tet letzt­lich auch Beobachten

Wir kom­mu­ni­zie­ren nicht nur sprach­lich, son­dern äußern uns in star­kem Maße non­ver­bal. Zum Zuhö­ren gehört daher das Beob­ach­ten: Das Ein­fan­gen von Stim­mun­gen, Ner­vo­si­tät oder Gelas­sen­heit, Bewe­gun­gen des Ober­kör­pers, Ver­schrän­ken der Arme, Gesichts­aus­druck, Blick­rich­tung, Augen­zwin­kern, Spiel mit dem Kugel­schrei­ber, fes­ter oder flüch­ti­ger Augen­kon­takt, Blick an die Decke, Hän­de vors Gesicht, Wip­pen auf dem Stuhl, flüch­ti­ges Blät­tern in den Unter­la­gen, gereiz­te Stimm­la­ge, … Die auf­ge­nom­me­nen Ein­drü­cke run­den das gewon­ne­ne Bild jenes Men­schen ab, mit dem wir es gera­de zu tun haben.

Zuhö­ren ver­langt nach lebens­lan­gem Training

Mit zuneh­men­dem Alter ist das Wie­der­erler­nen des Zuhö­rens beson­ders wich­tig. Jemand hat mich ein­mal dar­auf hin­ge­wie­sen, dass älte­re Men­schen auf­grund ihrer Erleb­nis­se und Erfah­run­gen einem höhe­ren „Erzähl­drang“ aus­ge­setzt sind und auf Ihre Art ler­nen müs­sen, zuzu­hö­ren. Jün­ge­re Men­schen hin­ge­gen haben eine wesent­lich gerin­ge­re Auf­merk­sam­keits-Span­ne, müs­sen akti­ves Zuhö­ren erst ler­nen und kön­nen daher durch die Erzäh­lun­gen älte­rer Men­schen leicht über­for­dert wer­den. Oder anders gesagt: Weni­ger ist mehr. Die Kunst der Alten liegt also dar­in, sich recht­zei­tig einzubremsen.

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