Der Unterschied zwischen Befund und Gutachten

Befund

Schwie­rig, schwie­rig, schwie­rig. Das war mein ers­ter Gedan­ke, als ich mit einem Inter­es­sen­ten für die Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit das Titel­the­ma dis­ku­tiert habe. Mei­ne enga­gier­ten Erklä­rungs­ver­su­che hat­ten nichts erreicht. Es ist was dran an einem „Fluch des Wis­sens“, wenn man ein­se­hen muss, dass die inhalt­li­che Bot­schaft irgend­wie abprallt und wir­kungs­los ver­pufft. Also die Her­an­ge­hens­wei­se ändern. Aber wie? – Die erfah­re­ne Lei­te­rin eines Aus­bil­dungs­in­sti­tu­tes hat mir dazu ein­mal lako­nisch geant­wor­tet, das sei eh ganz ein­fach, man müs­se halt den Gesprächs­part­ner dort abho­len, wo er steht …

… oder noch bes­ser auf einem für mög­lichst vie­le Men­schen ver­ständ­li­chen Niveau. Was bedeu­tet das für mich? Mei­ne ver­ein­fa­chend gemein­te Dar­stel­lung, im Befund sei­nen Fak­ten z. B. in Form von augen­schein­li­chen Wahr­neh­mun­gen zusam­men­ge­fasst, im Gut­ach­ten stün­den Beur­tei­lun­gen dazu, ist schlicht­weg zu abs­trakt, was heißt, dass ein Neu­ling damit nichts anfan­gen kann. Die Alter­na­ti­ve? Erscheint auf den ers­ten Blick ein­fach: Man neh­me als „Erklär­hil­fen“ etwa Berich­te aus den Medi­en. Ein Bei­spiel, das mir dazu ein­fällt: „Der Febru­ar 2024 war viel zu warm!“ Die­se Aus­sa­ge ist eine Schluss­fol­ge­rung nach Stu­di­um, Ver­gleich und Aus­wer­tung zuge­hö­ri­ger Tem­pe­ra­tur­auf­zeich­nun­gen, sie gehört also in den Gut­ach­ten­s­teil und müss­te dort begrün­det werden.

Zu Befund- oder Gut­ach­ten­s­teil gehörig?

Aber der­lei Dar­stel­lun­gen sind auch nicht immer tref­fend. Denn kniff­li­ger wird ein ande­res Bei­spiel: Die Aus­sa­ge „Das Tem­pe­ra­tur­mit­tel des Monats xy 2024 im Ort yz betrug 5,8°C.“ könn­te einer­seits als lapi­da­re Mit­tel­wert­bil­dung von ent­spre­chen­den Mess­ergeb­nis­sen in einem Befund zu ver­ste­hen sein; ande­rer­seits könn­te sie aber auch als Ant­wort auf die Fra­ge „Wie hoch war das Tem­pe­ra­tur­mit­tel im Monat xy 2024 im Ort yz?“ als Ergeb­nis einer Berech­nung in einem Gut­ach­ten­s­teil ste­hen. Wie man sieht, kommt es in der Zuord­nung ein- und der­sel­ben Äuße­rung dar­auf an, was mit ihr bezweckt wer­den soll.

Sind acht­zig Stun­den­ki­lo­me­ter zu schnell?

Eini­ge Bei­spie­le aus Mel­dun­gen zu Ver­kehrs­un­fäl­len könn­ten hier eben­falls als Ori­en­tie­rung die­nen. „Das Fahr­zeug war mit acht­zig Stun­den­ki­lo­me­tern unter­wegs“ wäre typi­scher Befund, eben­so die Fest­stel­lung „An die­ser Stel­le herrsch­te eine Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung von sech­zig Stun­den­ki­lo­me­tern“, auch die Schluss­fol­ge­rung „Das Fahr­zeug war mit acht­zig anstel­le der vor­ge­schrie­be­nen sech­zig Stun­den­ki­lo­me­ter unter­wegs und damit schnel­ler als erlaubt“ könn­te noch dem Befund zuge­ord­net wer­den. Die Äuße­rung „Das Fahr­zeug war ein­deu­tig zu schnell unter­wegs“ hin­ge­gen gehört in den Gut­ach­ten­s­teil und muss dort begrün­det wer­den kön­nen. – Na gut, das Gel­be vom Ei ist die Erklä­rung noch nicht.

Ein ande­res Bei­spiel aus dem Lebensumfeld

Wei­te­rer Ver­such: Aus dem per­sön­li­chen Umfeld fällt mir dazu ein, dass jemand nach einem Arbeits­un­fall im Zuge einer Ver­neh­mung sagen könn­te „Ich habe die Nacht davor nur drei Stun­den geschla­fen. Sonst sind es zumin­dest acht.“ Bei­des sind „befund­taug­li­che“ Mit­tei­lun­gen des Betrof­fe­nen, die sein eige­nes Erleb­nis wie­der­ge­ben. „Der Betrof­fe­ne war offen­sicht­lich über­mü­det und konn­te daher nicht recht­zei­tig auf die plötz­lich auf­tre­ten­de Gefah­ren­si­tua­ti­on reagie­ren“ wäre dar­aus die Schluss­fol­ge­rung in der gut­ach­ter­li­chen Stel­lung­nah­me eines ärzt­li­chen Sachverständigen.

Es geht ums Verständnis

In der Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit sind wir gewohnt, die Bedeu­tung von Begrif­fen genau zu defi­nie­ren, um jeden Zwei­fel von vorn­her­ein aus­zu­schlie­ßen. Die­se (zu) oft wis­sen­schaft­lich auf­ge­la­de­ne Prä­zi­si­on kann im äußers­ten Fall zum Feind wer­den einer leicht ver­ständ­li­chen Dar­stel­lungs­wei­se genau für den Lai­en, den wir mit unse­rer Arbeit errei­chen müs­sen und natür­lich auch wol­len. Aber genau­so soll­te es Sach­ver­stän­di­gen ein Anlie­gen sein, ihre Zunft allen bis­her in Fra­ge kom­men­den Außen­ste­hen­den und mög­li­chen Kol­le­gen nicht nur attrak­tiv zu machen, son­dern dies auf mög­lichst ein­präg­sa­me und wir­kungs­vol­le Art zu tun.

Die Dis­kus­si­on hier hat auch einen prak­ti­schen Zweck

Lie­ber bis­her aus­har­ren­der char­man­ter Leser, geschätz­te klu­ge Lese­rin, damit wir die Absicht hin­ter die­sen Zei­len nicht ver­ges­sen: Es geht hier dar­um, einem Neu­ling oder auch einem Lai­en mög­lichst rasch und ein­dring­lich erklä­ren zu kön­nen, was der Unter­schied zwi­schen Befund und Gut­ach­ten ist. Ich schrei­be gera­de an einem klei­nen Buch über die Arbeit von Gut­ach­tern. Des­halb mei­ne Bit­te: Las­sen Sie mir Ihren Vor­schlag einer all­ge­mein­ver­ständ­li­chen Beschrei­bung des Unter­schieds zukom­men. Bei Brauch­bar­keit wür­den Sie dafür im Buch selbst­ver­ständ­lich in irgend­ei­ner Form ehren­haft berück­sich­tigt werden.

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