Über die Schwierigkeit, aufzuhören

Konflikt

Für einen Frei­be­ruf­ler im fort­ge­schrit­te­nen Alter von 75 Jah­ren kann der Zeit­punkt gekom­men sein, gewis­se beruf­li­che Tätig­kei­ten stark ein­zu­schrän­ken oder ganz ein­zu­stel­len. Ratio­nal gedacht lässt sich dies allein schon mit dem Nach­las­sen phy­si­scher Leis­tungs­fä­hig­keit begrün­den: Es ist trotz aller absi­chern­den Maß­nah­men bereits kör­per­lich zu ris­kant, auf einem Steil­dach defek­te Solar­kol­lek­to­ren inspi­zie­ren zu wol­len. Auch der Ver­such, in einer Befund­auf­nah­me mit jün­ge­ren Leu­ten im Lauf­schritt eine Trep­pe hoch­ja­gen zu wol­len, erweist sich letzt­lich als zu anstren­gen­des Unterfangen …

Dazu kommt, dass sol­che Ter­mi­ne nicht nur kör­per­lich anstren­gend sein kön­nen, son­dern zuwei­len auch an Orten statt­fin­den, von denen man sich übli­cher­wei­se wünscht, nicht dort sein zu müs­sen: Extrem lau­te Werk­stät­ten, kal­te und zugi­ge Lager­hal­len, schmutz­star­ren­de Hüh­ner­stäl­le, geruchs­be­la­de­ne Ger­be­rei­en, damp­fen­de Papier­ma­schi­nen, schweiß­trei­ben­de Kes­sel­häu­ser, enge Maschi­nen­räu­me, Lauf­ste­ge mit wack­li­gen Absturz­si­che­run­gen an Bau­stel­len, dröh­nen­de Lüf­tungs­ge­rä­te auf Podes­ten in fünf­zehn Metern Höhe mit Luft­men­gen­mes­sung um fünf Uhr mor­gens bei Wind und Regen …

Begeg­nun­gen und Bekanntschaften

Das sind Extrem­bei­spie­le, ich weiß, der Groß­teil ver­läuft ent­spann­ter und in man­chen ört­li­chen Befund­auf­nah­men sind die Umstän­de oder Rah­men­be­din­gun­gen sogar erfreu­lich. Letz­te­res gilt auch für vie­le Begeg­nun­gen oder Bekannt­schaf­ten, die eine Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit mit sich bringt. Bekannt­schaf­ten vor allem mit Berufs­kol­le­gen, aber auch mit Rich­tern, sogar mit Rechts­an­wäl­ten, die sich ent­wi­ckeln, wenn man im Lauf der Jah­re immer wie­der vor Gericht mit­ein­an­der zu tun hat. Man kennt sich, und obwohl man kei­ne nähe­re Bezie­hung pflegt, weiß man, wie der ande­re tickt und ahnt oft vor­aus, wie er sich ver­hal­ten wird.

Auf­hö­ren, wenn es am schöns­ten ist

Vor ein paar Tagen hat die Rich­te­rin eines Bezirks­ge­richts ange­fragt, ob ich sie wie­der in einem Ver­fah­ren unter­stüt­zen kann. Unse­re bis­he­ri­ge Zusam­men­ar­beit war immer sehr posi­tiv ver­lau­fen. Mei­ne Ableh­nung hat sie bedau­ert, aber akzep­tiert, dass irgend­wann Schluss sein muss und dass ich mich nur noch auf lau­fen­de Auf­trä­ge kon­zen­trie­re. Wir haben uns gegen­sei­ti­ger Wert­schät­zung ver­si­chert. Ger­ne habe ich ihr dadurch gehol­fen, dass ich ihr einen jün­ge­ren Kol­le­gen mit ähn­li­chen Fach­ge­bie­ten als kom­pe­ten­ten und zuver­läs­si­gen Sach­ver­stän­di­gen emp­feh­len konnte.

Ein Neben­be­ruf als Berufung

Die Schwie­rig­keit auf­zu­hö­ren liegt für mich haupt­säch­lich dar­in, dass ich die­sen „Neben­be­ruf“ als Gerichts- und Pri­vat­gut­ach­ter trotz der oben geschil­der­ten oft miss­li­chen Begleit­um­stän­de seit mehr als fünf­und­zwan­zig Jah­ren mit Freu­de aus­ge­übt habe. Ich kann sogar sagen, dass dar­in für mich so etwas wie eine Beru­fung zu fin­den war. Wenn ich „Neben­be­ruf“ schrei­be, dann des­we­gen, weil die Vor­aus­set­zung für die „Gut­ach­te­rei“ die Aus­übung eines Haupt­be­rufs ist. In mei­nem Fall waren das Pla­nungs­tä­tig­keit in einem Inge­nieur­bü­ro für Gebäu­de- und Ener­gie­tech­nik und die frü­he­re Geschäfts­füh­rung eines Installationsunternehmens.

Was nicht aufhört

Neben der Tat­sa­che, dass gute Bezie­hun­gen aus der Berufs­zeit auch danach wei­ter­lau­fen, wer­den auch ande­re Din­ge nicht auf­hö­ren: Da ist zum Bei­spiel das Inter­es­se dar­an, was sich im Fach­ge­biet Gebäu­de­tech­nik an Neu­em tut und wie sich die ver­schie­de­nen Gebie­te der Ener­gie­tech­nik ent­fal­ten. Genau­so gilt es zu beob­ach­ten, wie sich das pro­ble­ma­ti­sche The­ma Kli­ma­wan­del gesell­schafts­po­li­tisch  wei­ter­ent­wi­ckelt und ob und wie der säku­la­ren Reli­gi­on des Kli­ma­ka­ta­stro­phis­mus zu begeg­nen sein wird, bevor sie erns­ten Scha­den an der Demo­kra­tie anrich­ten kann.

Hel­fer und Rat­ge­ber für Neu­ein­stei­ger sein

Zuletzt ein wich­ti­ges, per­sön­li­ches  Anlie­gen: Die Zei­ten ändern sich, auch die Berufs­bil­der. Aber vie­le Erfah­run­gen und Erkennt­nis­se sind zeit­los und soll­ten nicht ver­lo­ren gehen. Daher mögen alle jene, die ihre akti­ve Berufs­lauf­bahn been­den, auch danach noch kom­men­den Gene­ra­tio­nen als Hel­fer und Rat­ge­ber zur Ver­fü­gung ste­hen, etwa im Beruf oder in der Selbst­stän­dig­keit Fuß zu fas­sen – aber natür­lich nur dann, wenn die­se das wol­len! Beglei­ter oder gar Men­tor für jun­ge Berufs­kol­le­gen zu sein und ihnen auf die­se Wei­se zu die­nen ist etwas sehr Schö­nes und Erfüllendes!

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