Sachverständige und das Prinzip 4M

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Für den Fall, dass Sie irgend­ei­nen Gerichts­sach­ver­stän­di­gen fra­gen, wel­che sei­ner Eigen­schaf­ten er in sei­ner Tätig­keit für die wich­tigs­ten hält, mute ich mir zu, die Ant­wort ziem­lich sicher vor­her­sa­gen zu kön­nen: Der hohe Stand des im Lau­fe der Jah­re erwor­be­nen fach­li­chen Wis­sens gepaart mit einer lang­jäh­ri­gen Berufs­pra­xis sei­en ent­schei­dend. Mit ande­ren Wor­ten: Der Sach­ver­stän­di­ge wird in ers­ter Linie stolz sein auf sei­ne Fach­kom­pe­tenz und die­se ent­spre­chend beto­nen. – Vor vie­len Jah­ren habe ich auch so gedacht. Mitt­ler­wei­le sehe ich die wich­tigs­te Eigen­schaft in der Beach­tung des Prin­zips 4M.

Man muss Menschen mögen

Das ist mein Prin­zip 4M. Ich sehe mei­ne wich­tigs­te per­sön­li­che Her­aus­for­de­rung dar­in, mein Ego so weit bei­sei­te­zu­drän­gen, dass es mir bei kei­ner mei­ner Auf­ga­ben im Wege steht und dass ich mich voll­kom­men auf die Men­schen ein­stel­len kann, mit denen ich zu tun habe. Dass ich die­sen Men­schen mit mei­nen Gaben und Fähig­kei­ten die­nen kann. Das gilt auch und ganz beson­ders für die Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit. Wobei Die­nen nicht mit Unter­wür­fig­keit gleich­ge­setzt wer­den darf, son­dern dar­in besteht, den Mit­men­schen auf bes­te Wei­se zu hel­fen, selbst dann, wenn das für sie nicht ange­nehm oder posi­tiv erscheint.

Ich will mich nicht für wich­tig halten

Zuge­ben muss ich, dass das Alter dazu eine gro­ße Hil­fe ist. Ich muss und will nichts bewei­sen. Wenn ich Feh­ler mache, kann ich die ger­ne zuge­ben und kor­ri­gie­ren, mir fällt kein Stein aus der Kro­ne. Ich sehe mich nicht als wich­tig, ich bin bloß Hel­fer des Gerichts – wenn es denn Hil­fe braucht – und zie­le dar­auf ab, mit allen Sin­nen prä­sent zu sein, solan­ge ich in einem Ver­fah­ren ein­ge­bun­den bin. Ich las­se mich aber jeder­zeit sofort „aus dem Spiel neh­men“, wenn mei­ne Auf­ga­be erle­digt ist. Mich inter­es­siert des­halb auch nicht, wie ein Zivil­ver­fah­ren in der Fol­ge ver­läuft, denn das Ergeb­nis ist letzt­end­lich nur für die Streit­par­tei­en von Bedeutung.

Ach­tung auch für aus­ge­präg­te Charaktere

Mir ist auch wich­tig, jedem Betei­lig­ten in einem Ver­fah­ren mit Ach­tung und Respekt zu begeg­nen, unab­hän­gig von sei­ner Rol­le im Ver­fah­ren und auch von sei­ner gesell­schaft­li­chen und sozia­len Stel­lung. Jeder darf erwar­ten, dass ihm mit Freund­lich­keit begeg­net wird. Das gilt aus­nahms­los für alle Men­schen, selbst wenn das oft nicht ein­fach ist, weil man­che Men­schen halt einen beson­ders aus­ge­präg­ten Cha­rak­ter besit­zen und die­sen an ihren Mit­men­schen tes­ten möch­ten. Auch per­sön­li­che Angrif­fe dür­fen mir nichts aus­ma­chen, vor­aus­ge­setzt, sie sind unge­recht­fer­tigt und ich habe mir in mei­nem Ver­hal­ten oder in mei­ner Arbeit nichts zuschul­den kom­men lassen.

Kein Job für Misanthropen 

Ger­ne gebe ich auch einen Auf­trag an einen Kol­le­gen ab, wenn die­ser dafür bes­ser qua­li­fi­ziert ist. Mir liegt nichts an Sta­tus­spie­len, egal mit wem und egal, ob es sich dabei um sol­che mit intel­lek­tu­el­lem oder mate­ri­el­lem Hin­ter­grund han­delt. Das Leben ist dann viel ein­fa­cher und viel weni­ger anstren­gend. Man muss Men­schen mögen, heißt mei­ne Devi­se, egal in wel­cher Rol­le sie in mein Leben tre­ten, ich sehe das auch als wich­tigs­te Vor­aus­set­zung für Sach­ver­stän­di­ge. Ande­rer­seits ist es eh sehr wahr­schein­lich, dass jemand, der ten­den­zi­ell mis­an­thro­pisch ver­an­lagt ist und schwie­ri­ge Men­schen grund­sätz­lich nicht aus­ste­hen kenn, ziem­lich sicher nicht Sach­ver­stän­di­ger wird wer­den wollen.

Sozi­al­kom­pe­tenz ist schnell erkennbar

Von wegen Fach­wis­sen und Erfah­rung – natür­lich sind auch die­se Eigen­schaf­ten wich­tig, aber ein Rich­ter setzt die­se Eigen­schaf­ten ohne­hin vor­aus und er hat am Anfang einer Zusam­men­ar­beit auch kei­ne Mög­lich­keit und wahr­schein­lich auch kein Ver­lan­gen, die Fach­kom­pe­tenz zu über­prü­fen. Was er aber recht rasch ein­ord­nen kann ist, wie es mit den  sozia­len und emo­tio­na­len Kom­pe­ten­zen eines bestell­ten Sach­ver­stän­di­gen aus­sieht, wie er mit Men­schen umgeht. Und er wird auch recht bald beur­tei­len kön­nen, ob sein Hel­fer ziel­stre­big, effi­zi­ent und effek­tiv arbei­tet, kurz­um, ob er Hand­lungs­kom­pe­tenz besitzt.

Ganz­heit­li­che Per­sön­lich­keits­ent­fal­tung ist gefragt

In Kon­se­quenz bedeu­tet das für einen Sach­ver­stän­di­gen aus mei­ner Sicht, dass er sei­ne Fort­bil­dung nicht nur auf das Fach­lich-Sach­li­che beschrän­ken soll­te, son­dern im Sin­ne einer ganz­heit­li­chen Per­sön­lich­keits­ent­fal­tung ver­stärkt aus­rich­tet auf die Erlan­gung grö­ße­rer Gewandt­heit und Sicher­heit im Umgang mit Men­schen und Men­schen­grup­pen, auch ange­sichts des all­ge­gen­wär­ti­gen und eher zuneh­men­den gesell­schaft­li­chen Kon­flikt­po­ten­ti­als. Ande­re Men­schen, aber auch sich selbst mögen und rich­tig ein­schät­zen sind in mei­nen Augen unab­ding­ba­re Vor­aus­set­zun­gen für all­seits gedeih­li­che Zusammenarbeit!

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