Die Leiden der jungen Sachverständigen

Lernen

Wir alle haben auf irgend­ei­ne Wei­se ein­mal ganz von vor­ne anfan­gen müs­sen, so etwa anläss­lich des Beginns unse­rer Berufs­lauf­bahn. Auch bei neu­en Sach­ver­stän­di­gen ver­hält sich das nicht anders, selbst dann, wenn die­se schon auf eini­ge Erfah­rung in einem erlern­ten Beruf zurück­bli­cken kön­nen. Das wird einem dann bewusst, wenn man einen „Neu­ein­stei­ger“ beglei­tet oder mit ihm zusam­men­ar­bei­tet. Aber erst im kri­ti­schen Rück­blick auf eige­ne Erfah­run­gen ist man in der Lage, zu erken­nen, was da in einem „Neu­en“ wirk­lich vor sich geht und vor allem, was ihn in sei­ner Arbeit behindert.

Es war ein ange­reg­tes Gespräch mit mei­nem lie­ben Kol­le­gen Erich Pla­chel, sei­nes Zei­chens all­ge­mein beei­de­ter und gericht­lich zer­ti­fi­zier­ter Sach­ver­stän­di­ger für Fracht- und Tarif­we­sen, Waren­ver­pa­ckung, Spe­di­ti­ons­we­sen, Trans­port­schä­den und Lager­haus­we­sen, das uns bei­de zum The­ma im Titel die­ses Bei­trags geführt hat. Erich Pla­chel ver­fügt aus sei­ner lang­jäh­ri­gen Tätig­keit her­aus über weit­rei­chen­de Erfah­rung nicht nur sein Fach­ge­biet betref­fend, son­dern hat auch pro­fun­de Ein­sicht in die Arbeits­wei­se jun­ger Sach­ver­stän­di­gen-Kol­le­gen gewonnen.

Häu­fi­ge Ver­hal­tens­mus­ter von Neulingen

Wie es halt so kommt, sind dann auch mei­ne eige­nen Erleb­nis­se zur Spra­che gekom­men, nicht nur im Hin­blick auf jün­ge­re Kol­le­gen, son­dern auch auf mei­ne eige­nen Ver­hal­tens­wei­sen in der Zeit, als ich noch eher in die Kate­go­rie „Green­horn“ ein­zu­rei­hen war. Aus den oft unter­halt­sa­men Schil­de­run­gen all die­ser Erleb­nis­se lie­ßen sich eini­ge wie­der­keh­ren­de Ver­hal­tens­mus­ter her­aus­schä­len, die als­bald unse­re Auf­merk­sam­keit erhiel­ten. Bei­de ver­such­ten wir dann, die­se Mus­ter zu kate­go­ri­sie­ren: Das Ergeb­nis war eine Lis­te von vier Ver­hal­tens­mus­tern, die für Neu­lin­ge cha­rak­te­ris­tisch sind. Sie ist nach­ste­hend wiedergegeben.

  1. 1. Über­ge­nau­ig­keit und über­trie­be­ne Ausführlichkeit

Die Tätig­kei­ten von Neu­lin­gen schei­nen noch sehr stark von ihrer eige­nen Unsi­cher­heit geprägt zu sein. Das hat zur Fol­ge, dass sie sich genö­tigt füh­len, Äuße­run­gen jeg­li­cher Art mög­lichst detail­liert und genau zu tref­fen. Dies nicht nur, um sich nur ja kei­ne Blö­ße gegen­über den Auf­trag­ge­bern zu geben, son­dern auch sich selbst gegen­über. In extre­men Fäl­len könn­te sogar Schwur­bel­ge­fahr bestehen. Der Mut, etwas kurz und klar aus­zu­sa­gen, ist noch nicht aus­ge­prägt, viel­leicht aus der Angst her­aus, dadurch als zu wenig arbeits­freu­dig gese­hen zu werden.

  1. 2. Scheu, Unwis­sen­heit zu zei­gen oder zuzugeben

Unsi­cher­heit kann dazu füh­ren, dass sich ein Neu­ling nicht zu fra­gen traut und sich des­halb scheut, um ganz bana­le Aus­künf­te zu bit­ten. Ein Bei­spiel: Er steht vor einer Maschi­ne, die er noch nie zuvor gese­hen hat, aber jetzt begut­ach­ten soll. Weil er fälsch­lich davon aus­geht, dass alle Umste­hen­den vor­aus­set­zen, dass er sich selbst­ver­ständ­lich eh sofort und ganz von selbst aus­kennt, getraut er sich nichts zu fra­gen. Erklä­ren lässt er sich auch nichts, weil ihm das als Schwä­che aus­ge­legt wer­den könn­te. Er macht vie­le Licht­bil­der und hofft, sich die  nöti­gen Infor­ma­tio­nen spä­ter anders­wo beschaf­fen zu können.

  1. 3. Über­nah­me von Ver­ant­wor­tung vermeiden

Men­schen müs­sen mit Unsi­cher­hei­ten leben. Das gilt auch und beson­ders für Sach­ver­stän­di­ge. Neu­lin­ge füh­len sich oft unwohl, wenn Aus­sa­gen nicht mit der vom Auf­trag­ge­ber gewünsch­ten Sicher­heit getrof­fen wer­den kön­nen und mit Wahr­schein­lich­kei­ten das Aus­lan­gen gefun­den wer­den muss. Oder aber wenn auf­grund von nicht ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen es nicht mög­lich ist, eine fina­le Stel­lung­nah­me zu ver­fas­sen. Neu­lin­ge scheu­en auch oft, von sich aus einen Schluss­punkt zu set­zen, wenn sie grund­los hin­ge­hal­ten oder end­los ver­trös­tet werden.

  1. 4. Man­geln­der Ver­lass auf gesi­cher­te Quellen

Weil er selbst nicht alles wis­sen kann, muss ein Sach­ver­stän­di­ger auf ver­läss­li­che Quel­len zurück­grei­fen kön­nen, er muss wis­sen, wo etwas zu fin­den ist. Das gilt ins­be­son­de­re für die Begrün­dung von Fra­ge­be­ant­wor­tun­gen. Unsi­cher­heit kann Neu­lin­ge mit­un­ter dazu brin­gen, sich auf gelern­tes Wis­sen und eige­ne Erfah­rung zu ver­las­sen, anstatt sich auf doku­men­tier­te und für Fach­leu­te zugäng­li­che Nach­wei­se zu stüt­zen. Eige­ne Erfah­rung eines Sach­ver­stän­di­gen wird aber in der Gerichts­pra­xis an Gewicht ver­lie­ren, wenn etwa eine aner­kann­te Richt­li­nie oder eine gän­gi­ge Norm etwas ande­res aussagen.

Fazit: Neu­lin­ge müs­sen über ihren Schat­ten springen

In Kon­se­quenz wird ein Neu­ling sich dann rasch wei­ter­ent­wi­ckeln, wenn er ehr­lich zu sich selbst ist. Das heißt kon­kret: 1. Dar­stel­lun­gen nicht unnö­tig auf­bla­sen, son­dern sie auf ein ver­nünf­ti­ges, nüch­ter­nes Maß brin­gen. 2. Unwis­sen­heit und Unkennt­nis unum­wun­den zuge­ben, nichts beschö­ni­gen, son­dern fra­gen, fra­gen, fra­gen … 3. Den Schluss­punkt set­zen, wenn es not­wen­dig ist, unnö­ti­ge Ver­zö­ge­run­gen ver­mei­den. 4. Ver­lass auf schrift­li­che Doku­men­te ist meist bes­ser als Ver­trau­en auf eige­nes Wis­sen und Kön­nen. Und last but not least: Ein­be­ken­nen der eige­nen Unsi­cher­heit ist der ers­te Schritt zu mehr Sicher­heit. Unnö­ti­ges Lei­den lässt sich vermeiden!

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