Vom Glück, versetzt zu werden

SV

Ein nebe­li­ger Herbst­tag in einem länd­li­chen Ort in der West­stei­er­mark. Ich ste­he seit einer knap­pen Vier­tel­stun­de vor einem klei­nen Haus, des­sen Hei­zungs­an­la­ge Gegen­stand eines Gerichts­ver­fah­rens ist. Es ist neun Uhr vor­mit­tags und eigent­lich soll­te vor Ort eine Gerichts­ver­hand­lung statt­fin­den. Allein – außer mir ist kei­ner da. Kei­ner der bei­den Anwäl­te, die ansons­ten pünkt­lich sind, kei­ne der Par­tei­en und kei­ner der Zeu­gen, deren Ver­neh­mung heu­te erfol­gen soll­te. Die ein­zi­ge Per­son, die vor­bei­kommt, erklärt auf mei­ne Fra­ge in gebro­che­nem Deutsch, sie woh­ne im Nach­bar­haus und hät­te mit der Sache nichts zu tun.

Zwei­er­lei ist klar: Ers­tens fin­det die Ver­hand­lung hier her­au­ßen am Land nicht statt. Zwei­tens hat es das Gericht aus irgend­wel­chen Grün­den nicht geschafft, mich recht­zei­tig davon zu ver­stän­di­gen. Ich sehe mich also rich­tig­ge­hend ver­setzt in dem Sinn, dass ich umsonst war­ten muss. Was jetzt tun? In der Käl­te wei­ter aus­zu­har­ren, bräch­te nichts. Also Griff zum Tele­fon, zumin­dest das Gericht müss­te Aus­kunft geben kön­nen. Zu mei­nem Glück bin ich aber über das ört­li­che Umfeld infor­miert und weiß, dass der Klä­ger nur ein paar Häu­ser wei­ter ein Unter­neh­men betreibt. Er müss­te wis­sen, was los ist. Ich las­se mei­nen Kof­fer mit den Sach­ver­stän­di­gen-Uten­si­li­en vor dem Haus ste­hen und mache mich auf.

Man fin­de die rich­ti­gen Personen ….

Der Klä­ger selbst ist im Unter­neh­men gera­de nicht anwe­send und auch nicht sofort zu errei­chen. Aber wenigs­tens wer­de ich vom net­ten Fir­men­per­so­nal an eine Per­son wei­ter­ver­wie­sen, die über die Ange­le­gen­heit Bescheid weiß. Freund­lich teilt die­se mir mit, dass  der Ter­min wegen Erkran­kung der Rich­te­rin abge­sagt hät­te wer­den müs­sen. Sie wun­dert sich nur, dass der Anwalt des Klä­gers mir das nicht mit­ge­teilt hat. Ich bedan­ke mich, fra­ge aber höf­lich, ob ich denn, wenn ich ja ohne­hin schon da bin, die Anla­ge, um die es im Streit­fall geht, besich­ti­gen darf? Das sei selbst­ver­ständ­lich möglich.

… und unbe­schränk­ten Zutritt 

Somit zurück zum Ort der abge­sag­ten Gerichts­ver­hand­lung. Die ver­schlos­se­nen Türen öff­nen sich, ich kann die Hei­zungs­an­la­ge – bes­ser gesagt den Heiz­raum, der hier eine Rol­le spielt – besich­ti­gen. Es stellt sich her­aus, dass besag­ter Raum so klein ist, dass dar­in nur eine Per­son, bes­ten­falls und mit Mühe zwei Per­so­nen Platz fin­den. Wie hät­ten wir hier eine Ver­hand­lung abhal­ten kön­nen? So gese­hen ist es ein Glücks­fall, dass der Orts­ter­min abge­sagt wer­den hat müs­sen, die Ein­bin­dung der Ört­lich­keit hät­te „ver­hand­lungs­tech­nisch“ kaum einen Vor­teil gebracht und wäre außer­dem für mei­ne Erhe­bun­gen umständ­lich geworden.

Froh über kon­zen­trier­tes Arbeiten …

Die Instal­la­tio­nen im Heiz­raum sind nicht auf den ers­ten Blick zu durch­schau­en und in ihrer Aus­füh­rungs­art gelin­de gesagt nicht all­täg­lich. Die Enge des Rau­mes führt zu dicht gepack­ten Lei­tungs­ver­läu­fen, die nur schwer ein­ge­se­hen wer­den kön­nen. Nicht alle Ein­bau­ten las­sen sofort ihre Sinn­haf­tig­keit erken­nen. – So kann ich mich nun aus­führ­lich und unge­stört umse­hen, kann die­se Lei­tungs­füh­run­gen in Ruhe nach­voll­zie­hen, Anla­gen­tei­le iden­ti­fi­zie­ren, vor­lie­gen­de tech­ni­sche Doku­men­ta­tio­nen und War­tungs­be­rich­te durch­se­hen und schließ­lich eini­ge Dut­zend Licht­bil­der aus unter­schied­li­chen Per­spek­ti­ven aufnehmen.

… und froh dar­über, ver­setzt wor­den zu sein 

Froh über die Absa­ge bin ich im Nach­hin­ein auch des­halb, weil es ursprüng­lich mein Denk­an­stoß gewe­sen war, die Ver­hand­lung mit den Zeu­gen­ver­neh­mun­gen vor Ort anzu­set­zen. Die Rich­te­rin war die­sem Ansin­nen gefolgt. Grund dafür war der, dass ich nicht Zeu­gen über eine Anla­ge befra­gen möch­te, die ich zuvor noch nie gese­hen habe. Ich sah mich also gezwun­gen, mir vor der Zeu­gen­be­fra­gung selbst einen Über­blick zu ver­schaf­fen, zumal die im Gerichts­akt vor­lie­gen­den tech­ni­schen Infor­ma­tio­nen sich als äußerst bruch­stück­haft erwie­sen hat­ten. Beleg­ba­re Fak­ten muss­ten her!

Was ist das Fazit? 

Es war also aus mei­ner Sicht ein Glücks­fall, ver­setzt zu wer­den. Denn ers­tens habe ich alle Infor­ma­tio­nen bekom­men, die ich brau­che, um in den Ver­neh­mun­gen einen für das Gericht hilf­rei­chen Bei­trag leis­ten zu kön­nen. Das noch dazu stress­frei und mit viel weni­ger Mühe, als zu erwar­ten war. Zwei­tens erüb­rigt sich aus mei­ner Sicht eine wei­te­re Ver­hand­lung vor Ort, weil allein schon auf­grund der Licht­bil­der aus­rei­chend Infor­ma­tio­nen über die ört­li­chen Ver­hält­nis­se vor­lie­gen, um dar­auf auf­bau­end fun­dier­te Zeu­gen­aus­sa­gen zu bekom­men. Und drit­tens ist jetzt für das Gericht ein Sach­ver­stän­di­ger ver­füg­bar, der wirk­lich weiß, was Sache ist …

P.S.: Die Absa­ge des Gerichts war auch ein­ge­langt, am Fir­men-E-Mail-Account um 6:30 Uhr mor­gens und auch nicht sofort als Absa­ge erkenn­bar, näm­lich als Nach­richt, dass eine neue Benach­rich­ti­gung in mei­nem elek­tro­ni­schen SV-Post­kas­ten bereit liegt. Ich habe mei­nen E‑Mail-Ein­gang am Mor­gen vor Abfahrt aber nicht mehr überprüft …

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