25 Jahre Sachverständiger: Was hat sich geändert?

SV

Unlängst ist mir bewusst gewor­den, wie sehr sich die Tätig­keit als Sach­ver­stän­di­ger im Lauf des letz­ten Vier­tel­jahr­hun­derts gewan­delt hat. Für die Ver­än­de­run­gen waren kei­ne abrup­ten Ereig­nis­se maß­geb­lich. Statt­des­sen kam es zu einer Viel­zahl klei­ner und sich erst all­mäh­lich abzeich­nen­der Ent­wick­lun­gen, die für sich gese­hen durch­aus unspek­ta­ku­lär ablie­fen. Man­che habe ich nicht beach­tet, ande­re zwar bei­läu­fig wahr­ge­nom­men, jedoch gleich wie­der bei­sei­te­ge­scho­ben. Aber die Sum­me macht’s: Erst durch den bewuss­ten Ver­gleich von Frü­her zu Heu­te wur­de mir der Unter­schied augenscheinlich.

Vor­an­stel­len muss ich aller­dings, dass sich in fünf­und­zwan­zig Jah­ren auch die eige­ne Per­sön­lich­keit ver­än­dert, ich bin heu­te nicht mehr der von damals. Damit haben sich die Per­spek­ti­ven  und Prio­ri­tä­ten ver­scho­ben. Anders als damals sind mir heu­te man­che Din­ge nicht mehr wich­tig. Umge­kehrt zie­he ich jetzt Din­ge vor, für die mir damals jede Sicht fehl­te. Das geht wohl jedem so. Wäh­rend all der Zeit blieb das Ziel der Arbeit als Sach­ver­stän­di­ger eine Art Kon­stan­te und damit ein Maß­stab, an dem ich erken­nen kann, wie sich ein­zel­ne Begleit­um­stän­de geän­dert haben.

Ver­scho­be­ne Autoritäten 

Viel hat sich getan, wenn ich Arbeit und Wesens­zü­ge von Rich­tern betrach­te. In mei­ner Anfangs­zeit erschie­nen mir eini­ge Rich­ter als star­ke und aus­ge­präg­te Per­sön­lich­kei­ten mit  beträcht­li­cher Auto­ri­tät. Letz­te­re setz­ten sie gezielt und häu­fig ein, um das Gesche­hen im Gerichts­saal vor­an­zu­trei­ben. Sie schie­nen auch sehr vie­le Frei­hei­ten zu haben oder sich zu neh­men, ein Ver­hal­ten, das ich heu­te nicht mehr erken­nen kann. Domi­nant ist nicht mehr die Per­sön­lich­keit, son­dern der nüch­ter­ne, tech­no­kra­tisch gepräg­ter Pro­zess­ab­lauf, der all­mäh­lich Ein­zug gehal­ten hat.

Geän­der­ter Geschlechtermix 

Was im Rück­blick auf­fällt: Rein aus mei­ner Frosch­per­spek­ti­ve als Sach­ver­stän­di­ger stel­le ich fest, dass der Anteil an Frau­en im Rich­ter­amt im Lauf der fünf­und­zwan­zig Jah­re vor allem in den Bezirks­ge­rich­ten deut­lich gestie­gen ist. In mei­nen Beruf hat­te ich mit Frau­en und Män­nern in ähn­li­chen Posi­tio­nen zu tun und habe regis­triert, dass Frau­en sehr anders an Pro­blem­lö­sun­gen her­an­gin­gen als ihre männ­li­chen Kol­le­gen. Einen der­ar­ti­gen Unter­schied konn­te ich im Gericht aller­dings nicht aus­ma­chen: Frau­en ver­han­deln aus mei­ner Sicht genau auf die glei­che Art wie Männer.

Weni­ger Papier 

Eine beson­de­re Zäsur sehe ich in der Ein­füh­rung des elek­tro­ni­schen Akts. Das müh­sa­me Hin- und Her­schaf­fen von Akten­kon­vo­lu­ten über den Post­weg, das hin und wie­der not­wen­di­ge, zeit­rau­ben­de Ein­scan­nen und Les­bar-Machen der wich­tigs­ten Tei­le, all das hat sich zum Glück erle­digt. Die anfäng­li­chen Soft­ware­schwie­rig­kei­ten wur­den besei­tigt, der Funk­ti­ons­um­fang ver­grö­ßert, so dass heu­te in Ver­bin­dung mit dem elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehr ein vor­bild­haft gutes Werk­zeug bereit­steht, das die Arbeit auch des Sach­ver­stän­di­gen enorm erleich­tert. (Wenn sich dann noch eini­ge Bezirks­ge­rich­te beflei­ßi­gen wür­den, in ihren elek­tro­ni­schen Akten mehr Ord­nung ein­zu­hal­ten, wäre alles perfekt …)

Tem­po, Tempo …

Die vor­hin beschrie­be­nen Ten­den­zen der „Tech­no­kra­ti­sie­rung“ der Gerichts­ab­läu­fe und der „Tech­ni­sie­rung“ des Akten­laufs for­dert auch vom Sach­ver­stän­di­gen eine stär­ke­re Beschleu­ni­gung, die wie­der­um nach einer höhe­ren Sys­te­ma­ti­sie­rung der Arbeit des Sach­ver­stän­di­gen ver­langt. In mei­nen Augen liegt hier noch viel Poten­ti­al brach. Das ver­mei­ne ich dar­an zu erken­nen, dass sich vie­le Sach­ver­stän­di­gen­kol­le­gen nicht nur gegen­über dem Gericht, son­dern bereits in der Koope­ra­ti­on unter­ein­an­der schwer­tun, ter­min­li­che Zusa­gen einzuhalten.

Sicher­hei­ten

Der Sach­ver­stän­di­ge, der vor fünf­und­zwan­zig Jah­ren das Gerichts­ge­bäu­de betre­ten hat, konn­te dies zu jeder Öff­nungs­zeit und ohne beson­de­re Umstän­de tun, was der­zeit kaum noch vor­stell­bar erschei­nen mag. Heu­te sind Sicher­heits­sper­ren zu über­win­den, Sicher­heits­per­so­nal kon­trol­liert Gepäck und fall­wei­se Per­so­na­li­en, in grö­ße­ren Häu­sern sind Per­so­nal­schleu­sen zu durch­que­ren. Damals hät­te sich auch nur jemand mit sehr gro­ßer Fan­ta­sie vor­stel­len kön­nen, dass man in fer­ner Zukunft ein­mal stun­den­lan­ge Ver­hand­lun­gen in Ple­xi­glas­ver­schlä­gen und mit Staub­schutz­mas­ken ver­se­hen durch­le­ben würde …

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