Selbst Hand anlegen?

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Frage

Ein teu­res elek­tri­sches Gerät ist kaputt gegan­gen. Es ist nicht klar, ob dafür eine übli­cher­wei­se zu erwar­ten­de Abnut­zung ver­ant­wort­lich war, oder aber äuße­re Ein­flüs­se den Aus­schlag gege­ben haben, schließ­lich weist die Außen­hül­le eine Beschä­di­gung in Form einer deut­li­chen Del­le auf. Das Gericht hat den Sach­ver­stän­di­gen beauf­tragt, dies zu klä­ren. Der ist hand­werk­lich gewandt genug, das Gerät selbst fach­män­nisch zu zer­le­gen und aus­rei­chend erfah­ren, die Scha­dens­ur­sa­che fest­zu­stel­len. Er kommt sehr rasch zu einem ein­deu­ti­gen Befund und damit zum gut­ach­ter­li­chen Schluss.

Im Gegen­satz dazu ist es in mei­ner Pra­xis ein abso­lu­ter Aus­nah­me­fall, dass ich ein Gerät oder eine Maschi­ne aus­ein­an­der­neh­me. Wenn eine Hei­zungs­an­la­ge kaputt­geht, kann ich zwar nach der Ursa­che suchen, aber eine kaput­te Wär­me­pum­pe zu demon­tie­ren und zu zer­le­gen, ist allein schon ange­sichts der dafür not­wen­di­gen Gerät­schaf­ten jen­seits mei­ner Mög­lich­kei­ten. Anders liegt die Sache bei ein­fa­chen Sani­tär- oder Hei­zungs­ele­men­ten, wie etwa beschä­dig­ten Arma­tu­ren, gebro­che­nen Form­stü­cken und Ähn­li­chem. Das Scha­dens­bild einer kaput­ten Dich­tung zum Bei­spiel kann sehr viel dar­über aus­sa­gen, ob hier ein Pro­dukt­man­gel vor­liegt oder der Ein­satz von zu viel Kraft im Spiel war.

Aus­ge­dehn­ter Wasserschaden …

Stich­wort Kraft zum The­ma Hand anle­gen: Gleich bei einem mei­ner ers­ten Gerichts­fäl­le am Lan­des­ge­richt für Zivil­rechts­sa­chen Graz hat­te ich es mit einem aus­ge­dehn­ten Was­ser­scha­den zu tun. Aus­lö­ser war das Eck­ven­til für einen Wasch­ma­schi­nen­an­schluss. Das Ven­til hat­te man im sehr schön sanier­ten Alt­bau mon­tiert. Aus zuerst uner­klär­li­chen Grün­den war es dann in der Nacht dar­auf schlicht und ein­fach abge­bro­chen und zu Boden gefal­len. Die Lei­tun­gen waren unter Druck und die Über­schwem­mun­gen durch den fol­gen­den Was­ser­aus­tritt hat­ten nicht unbe­trächt­li­che Schä­den hin­ter­las­sen. Um die Abde­ckung des Auf­wands für die Behe­bung strit­ten sich nun Haus­ei­gen­tü­mer und eine Versicherung.

… nach Über­be­an­spru­chung des Werkstoffs …

Befund und Gut­ach­ten hat­ten ein ein­deu­ti­ges Ergeb­nis gebracht: Man­che Arten von Mes­sing­ar­ma­tu­ren haben die Eigen­heit, dass sie bei Über­be­an­spru­chung nicht sofort bre­chen, son­dern erst nach eini­ger Zeit, oft erst nach Wochen oder Mona­ten. Dies­mal war es halt recht rasch gegan­gen. Die Merk­ma­le der Über­deh­nung waren deut­lich erkenn­bar. Einem der Rechts­ver­tre­ter genüg­te das nicht. Er behaup­te­te, dass ein Mon­teur gar nicht die Kraft besit­ze und daher auch in der Lage sei, die­se Ven­ti­le beim Ein­schrau­ben in die Was­ser­lei­tung zu „über­dre­hen“.

… wegen zu hohem Kraft­ein­satz, der aber …

Die Par­tei­en ver­lang­ten einen prak­ti­schen Ver­such, das Gericht stimm­te zu. Mit der Durch­füh­rung wur­de der Sach­ver­stän­di­ge beauf­tragt, also ich. Na gut, dach­te ich mir, soll sein. Ich lud die Par­tei­en in unser Betriebs­ge­bäu­de in die Ost­stei­er­mark ein. In umlie­gen­den Bau­märk­ten hat­te ich mir eine reich­li­che Zahl von glei­chen Eck­ven­ti­len besorgt. Einer unse­rer Mie­ter besaß die not­wen­di­gen Werk­zeu­ge und hat­te mir eine klei­ne Vor­rich­tung zum Ein­span­nen der Ven­ti­le gebaut. Dazu leg­te er noch ver­schie­de­ne Mon­ta­ge­werk­zeu­ge bereit, Schrau­ben­schlüs­sel lang und kurz, Dreh­mo­ment­schlüs­sel, Arma­tu­ren­schlüs­sel u .a. m.

… erst zu bewei­sen war, …

Einer der Anwäl­te war des Motor­flu­ges kun­dig und von Salz­burg zu den Ver­hand­lun­gen bis­lang stets im Pri­vat­flug­zeug ange­reist. Er tat dies auch dies­mal. Den loka­len Flug­platz konn­te er nach eini­gem Suchen fin­den, die Lan­dung auf der kur­zen Lan­de­bahn ende­te knapp vor einem Acker, eini­ge Mais­kol­ben erfuh­ren pro­pel­ler­be­schleu­nigt eine vor­zei­ti­ge Ern­te. In der Werk­statt hat­te sich inzwi­schen eine klei­ne Run­de ver­sam­melt, die der kom­men­den Din­ge harr­te. Nächs­te Fra­ge: Wer führt die Ver­su­che durch? Kei­ner der Anwäl­te oder Par­tei­en war bereit, alle scho­ben uni­so­no die Auf­ga­be dem Sach­ver­stän­di­gen zu.

… was auch gelang.

Jetzt war vol­ler Kör­per­ein­satz gefor­dert. Im ers­ten Ver­such mit dem lan­gen Dreh­mo­ment­schlüs­sel brach das Ven­til­ge­win­de recht schnell. Die nächs­ten Ver­su­che ver­lie­fen etwas müh­sa­mer und dem­entspre­chend schweiß­trei­bend. Jedoch am Ende lagen – so ich mich recht erin­ne­re – zusam­men sie­ben Eck­ven­ti­le zer­stört im Abfall­ei­mer. Damit war der Beweis geglückt: Wenn  selbst ein unge­schul­ter Sach­ver­stän­di­ger in der Lage war, ein Ein­schraub­ge­win­de „abzu­murk­sen“, wie­viel mehr muss­te ein durch­schnitt­lich kräf­ti­ger Mon­teur dazu in der Lage sein …

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