Antrag zurückgezogen

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Das Gut­ach­ten ist fer­tig­ge­stellt und mit­samt der Gebüh­ren­no­te auf elek­tro­ni­schem Weg an das Gericht über­sandt wor­den. Die Par­tei­en und ihre Ver­tre­ter bekom­men damit Gele­gen­heit, es genau zu stu­die­ren. Die Rechts­an­wäl­te müs­sen sich danach ent­schei­den, ob sie gegen die Gebüh­ren Ein­wän­de haben und ob sie vom Sach­ver­stän­di­gen eine Erör­te­rung des Gut­ach­tens wün­schen. Dazu stel­len sie einen ent­spre­chen­den Antrag und legen eine Lis­te von Fra­gen vor, die der Sach­ver­stän­di­ge zu beant­wor­ten hat. Natür­lich bekommt der Sach­ver­stän­di­ge nun vom Gericht aus­rei­chend Zeit, um sich gut vor­be­rei­ten zu können.

Es ist ver­ständ­lich, dass ein Rechts­ver­tre­ter nur dann Fra­gen stel­len wird, wenn er sich aus den Ant­wor­ten – oder aus den erhoff­ten Ant­wor­ten – Vor­tei­le und Unter­stüt­zung für sei­nen Stand­punkt ver­spricht. Das ist ja sei­ne Auf­ga­be in Dienst sei­nes Kli­en­ten. Je nach Situa­ti­on wird er bei ein­zel­nen Ant­wor­ten mit ergän­zen­den Fra­gen „nach­boh­ren“. Nicht sel­ten wird ver­sucht, den Sach­ver­stän­di­gen – so es der Sache dient – argu­men­ta­tiv aufs Glatt­eis zu füh­ren. Er wird aber auch zusätz­li­che Fra­gen stel­len und es liegt am Sach­ver­stän­di­gen, vor­sich­tig zu sein und nicht vor­schnell zu ant­wor­ten, wenn er sich nicht sicher fühlt oder wenn er sich dazu erst näher infor­mie­ren müsste.

Rät­sel­ra­ten

In einem kon­kre­ten und aktu­el­len Gerichts­fall hat sich ein Rechts­an­walt sehr rasch ent­schlos­sen, die Erör­te­rung mei­nes Gut­ach­tens zu bean­tra­gen. Er kün­dig­te an, die Fra­ge­lis­te nach­zu­rei­chen. Allein, die Fra­ge­lis­te kam nicht, der Anwalt ging erst ein­mal auf einen län­ge­ren Som­mer­ur­laub und ver­trös­te­te das Gericht auf einen Ter­min nach sei­ner Rück­kehr. In die­ser Zeit ver­blieb mir nur ein Rät­sel­ra­ten, wel­che Fra­gen auf mich zukom­men wür­den, denn mir selbst fie­len beim bes­ten Wil­len kei­ne ein, zu ein­deu­tig war das Ergeb­nis des Gut­ach­tens. Aber man lernt ja nie aus und so ver­blieb mir einst­wei­len nur das Zuwar­ten auf das, was da kom­men würde.

Rück­zug

Als sich nach der ange­kün­dig­ten Rück­kehr aus dem wohl­ver­dien­ten Urlaub noch immer nichts reg­te, setz­te das Gericht zum ers­ten eine Frist für den Anwalt und zum zwei­ten einen Ter­min für die Gut­ach­tens­er­ör­te­rung fest. Jetzt aber kam end­lich die Reak­ti­on: Der Rechts­an­walt zog sei­nen Antrag auf Gut­ach­tens­er­ör­te­rung umge­hend zurück! Das war mir in einem Vier­tel­jahr­hun­dert an Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit bei Gericht noch nie vor­ge­kom­men. Ein paar Tage spä­ter tru­del­te die for­ma­le Ver­stän­di­gung in mei­nem elek­tro­ni­schen Post­fach bei der Jus­tiz ein. De fac­to war damit mei­ne Auf­ga­be in die­sem Gericht­fall schlag­ar­tig erledigt.

Rou­tin­ever­zicht

War­um schrei­be ich über ein sol­ches Mini-Erleb­nis aus dem Gerichts­all­tag? Ganz ein­fach des­halb, weil die Arbeit bei Gericht immer wie­der für Über­ra­schun­gen sorgt und gut ist für klei­ne­re und grö­ße­re Lern­ein­hei­ten. Das ist auch gut so, denn das Schlimms­te, was einem Sach­ver­stän­di­gen pas­sie­ren könn­te, wäre das Erstar­ren in ein­ge­fah­re­nen Gelei­sen mit der wenig erbau­li­chen Ein­stel­lung, man hät­te eh schon alles erlebt. Die Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit hält aber das Den­ken auf Trab, was all denen zugu­te­kommt, die Freu­de am Ler­nen haben. Das aber soll­te wohl für alle akti­ven Sach­ver­stän­di­gen gel­ten, egal wel­chen Alters …

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