Hilfskräfte für Sachverständige

Pfeil

Sach­ver­stän­di­ge kön­nen in man­chen Fäl­len ihre Auf­trä­ge nicht auf sich allein gestellt aus­füh­ren, son­dern sind auf die unter­stüt­zen­de Mit­wir­kung bestimm­ter Per­so­nen ange­wie­sen. Die­se hel­fen, den anfal­len­den Arbeits­auf­wand abzu­de­cken oder Infor­ma­tio­nen zu lie­fern, die der Sach­ver­stän­di­ge benö­tigt, um Fra­gen aus dem Gut­ach­tens­auf­trag beant­wor­ten zu kön­nen. Übli­cher­wei­se stel­len sie dazu bestimm­te Fähig­kei­ten, Kennt­nis­se oder Mit­tel zur Ver­fü­gung. Es kommt auch vor, dass Hilfs­kräf­te für Leis­tun­gen her­an­ge­zo­gen wer­den, die der Sach­ver­stän­di­ge zwar selbst erbrin­gen könn­te, für die aber eige­ner Ein­satz zu teu­er käme.

Jeder Sach­ver­stän­di­ge wird in sei­ner Lauf­bahn eine Grup­pe von Per­so­nen ken­nen­ler­nen, die er bei Bedarf für sol­che Unter­stüt­zungs­diens­te hin­zu­zie­hen kann. Im Regel­fall wer­den die in Fra­ge kom­men­den Exter­ne sein, auch des­halb, weil vie­le Sach­ver­stän­di­ge „Ein­zel­kämp­fer“ sind und über kein eige­nes Per­so­nal ver­fü­gen. Nach­fol­gend sind aus der eige­nen Pra­xis eini­ge Ein­satz­bei­spie­le für Hilfs­kräf­te beschrie­ben. Hin­zu­wei­sen ist dar­auf, dass bei­gezo­ge­ne Per­so­nen ver­trau­ens­wür­dig sein und ins­be­son­de­re im Ein­satz im Rah­men von Gerichts­ver­fah­ren zur Beach­tung der für Sach­ver­stän­di­ge gel­ten­den Ver­hal­tens­re­geln ange­hal­ten wer­den müssen.

Berech­nun­gen

Ist die Heiz­leis­tung der Wär­me­pum­pe für das Wohn­ge­bäu­de aus­rei­chend? Die Beant­wor­tung die­ser Fra­ge erfor­dert zunächst ein­mal die genaue Kennt­nis der Heiz­last des Objekts. Die wie­der­um ist nur durch eine Berech­nung nach gel­ten­der Norm zu errei­chen. Die­se Auf­ga­be erle­digt in mei­nem Auf­trag ein Inge­nieur­bü­ro, das über gro­ße Rou­ti­ne ver­fügt, weil die Durch­füh­rung sol­cher Berech­nun­gen gewis­ser­ma­ßen zu ihrem täg­li­chen Brot gehört. Auch wenn ein Sach­ver­stän­di­ger die über­mit­tel­ten Berech­nun­gen noch genau kon­trol­lie­ren wird müs­sen, ist der ins­ge­samt ange­fal­le­ne Gesamt­auf­wand an Zeit und Kos­ten immer noch deut­lich gerin­ger, als wenn der Sach­ver­stän­di­ge die Arbeit „eigen­hän­dig“ erledigt.

Mes­sun­gen

Nur weni­ge Sach­ver­stän­di­ge ver­fü­gen über einen Fun­dus an Mess­ge­rä­ten, der sämt­li­che im Fach­be­reich anfal­len­de Auf­ga­ben abde­cken kann. Auch hier ist es rat­sam, an Unter­neh­men her­an­zu­tre­ten, die zum Bei­spiel Luft­zu­stands­mes­sun­gen sehr häu­fig durch­füh­ren und daher einen guten Gerä­te­park besit­zen. Von sol­chen Unter­neh­men kann man nicht nur die fach­ge­recht kali­brier­ten Gerä­te mie­ten, son­dern sehr oft ist es rat­sam, auch gleich das Per­so­nal mit zu enga­gie­ren, das nicht nur mit der Hand­ha­bung der Gerä­te gut ver­traut ist, son­dern dem Sach­ver­stän­di­gen auch das Beschä­di­gungs­ri­si­ko abnimmt.

Auf­nah­men

Im Rah­men von Befund­auf­nah­men kann es erfor­der­lich sein, Daten von meh­re­ren Maschi­nen und Gerä­ten zu erhe­ben oder Maße von Gebäu­den oder Räu­men auf­zu­neh­men. Dies kann für den Sach­ver­stän­di­gen selbst schwie­rig bis unmög­lich sein, wenn er am Ort der Befund­auf­nah­me mit Par­tei­en oder deren Ver­tre­ter zu tun hat, die oft allein schon durch ihre Fra­gen die Kon­zen­tra­ti­on erschwe­ren oder gar einen stän­di­gen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch erzwin­gen. Eine hin­zu­ge­zo­ge­ne fach­kun­di­ge Per­son, die par­al­lel zur Tätig­keit des Sach­ver­stän­di­gen die not­wen­di­gen Erhe­bun­gen macht oder Maße auf­nimmt, kann die­ses erfah­rungs­ge­mäß weit­ge­hend unge­stört tun.

Über­prü­fun­gen

Wenn im Rah­men eines Gut­ach­tens­auf­trags an einem weit­läu­fi­gen Objekt Druck­prü­fun­gen durch­zu­füh­ren sind und dafür ein begrenz­ter Zeit­raum zur Ver­fü­gung steht, ist ein Ein­zel­ner schlicht­weg über­for­dert. Die Mit­ar­bei­ter eines bei­gezo­ge­nen Instal­la­ti­ons­un­ter­neh­mens kön­nen das aber unter Auf­sicht eines Sach­ver­stän­di­gen sehr wohl rasch bewäl­ti­gen. – Wenn die Beweis­si­che­rung der Ver­le­gung einer Fern­wär­me­lei­tung aus­ge­dehn­te Pro­be­gra­bun­gen erfor­dert, wird der Sach­ver­stän­di­ge die­se auch beim bes­ten Wil­len nicht selbst erle­di­gen kön­nen, son­dern dazu ein Bau­un­ter­neh­men her­an­zie­hen, das unter sei­ner Auf­sicht die nöti­gen Arbei­ten ausführt.

Unter­su­chun­gen

Unter­su­chun­gen schad­haf­ter Gegen­stän­de neh­men in Gut­ach­ten brei­ten Raum ein, wenn sie Aus­lö­ser grö­ße­rer Schä­den sind. Die häu­fi­ge Auf­ga­ben­stel­lung, her­aus­zu­fin­den, ob am defek­ten Bau­teil einer Instal­la­ti­on ein Feh­ler am Werk­stoff oder der Pro­duk­ti­on vor­liegt, oder ob ein Mon­ta­ge­feh­ler für das Ver­sa­gen ursäch­lich war, erfor­dert mit­un­ter aus­ge­dehn­te oder auf­wen­di­ge Unter­su­chun­gen bis hin zu Elek­tro­nen­mi­kro­sko­pie oder Com­pu­ter­to­mo­gra­fie. Über der­lei Gerä­te ver­fügt ein Sach­ver­stän­di­ger nicht, daher er wird sich stets um gute Kon­tak­te zu Insti­tu­tio­nen bemü­hen, an die er sich wen­den kann, wenn dies not­wen­dig wird.

Weitere Beiträge

Kategorien

Suche

Archiv

Stichwörter