Wenn der Sinn von Klagen fragwürdig ist

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Gut­ach­tens­er­ör­te­rung, dies­mal am Bezirks­ge­richt. Ein­gangs­kon­trol­le, Mas­ken am Gang, im Gerichts­saal aber Befrei­ung für alle, die geimpft sind. Der Beklag­ten­ver­tre­ter hat zwei Fra­gen gestellt, die ich schrift­lich aus­führ­lich beant­wor­ten konn­te. Eini­ge wei­te­re Fra­gen des Gerichts und der Par­tei­en las­sen sich eben­falls zur all­ge­mei­nen Zufrie­den­heit klä­ren. Der Bau­herr eines Wohn­haus­kom­ple­xes hat den Instal­la­teur geklagt, weil es beim Betrieb der Haus­tech­nik zu Schwie­rig­kei­ten gekom­men ist. Bei­de Sei­ten schie­ben ein­an­der die Ver­ant­wor­tung dafür zu. Kei­ner ist bereit, einen Kom­pro­miss einzugehen.

So etwas kommt des Öfte­ren vor. Was ich im kon­kre­ten Fall aber nicht ver­ste­he ist die Tat­sa­che, dass die geg­ne­ri­schen Par­tei­en in den Jah­ren zuvor offen­bar meh­re­re Pro­jek­te erfolg­reich und rei­bungs­los durch­ge­zo­gen haben. Geschätzt dürf­te das bis­he­ri­ge Auf­trags­vo­lu­men des kla­gen­den Bau­herrn an den beklag­ten Instal­la­teur zumin­dest das Hun­dert­fa­che des Streit­werts die­ser lau­fen­den Sache betra­gen haben. Hin­ter bei­den Par­tei­en ste­hen zwei in der Stadt bereits lan­ge ansäs­si­ge, gut bekann­te und ange­se­he­ne Unter­neh­men. Allein schon die­se bei­den Grün­de müss­ten aus­rei­chen­den Anlass dafür gebo­ten haben, eine güt­li­che Rege­lung zu fin­den. Haben sie aber nicht.

Ein­brin­gen von Getriebesand

Im gesam­ten Pro­ze­de­re haben mitt­ler­wei­le die Gebüh­ren für die Sach­ver­stän­di­gen – einen pri­va­ten und den vom Gericht bestell­ten – den Streit­wert der gan­zen Rechts­sa­che bereits beträcht­lich über­stie­gen. Wenn man so etwas wie eine Wirt­schaft­lich­keit der Aus­ein­an­der­set­zung defi­nie­ren woll­te, wäre sie ver­mut­lich nach kaum einem Kri­te­ri­um gege­ben. Ohne­hin scheint mir jedes Zivil­ge­richts­ver­fah­ren zwi­schen Unter­neh­men, in dem es um geld­wer­te For­de­run­gen geht, nichts ande­res als ein Ein­brin­gen von Sand in das volks­wirt­schaft­li­che Getriebe.

Mög­li­che Motive

Was moti­viert die Kon­tra­hen­ten, sich auf ein der­ar­ti­ges Duell ein­zu­las­sen, das im End­ef­fekt nicht nur Geld kos­tet, son­dern auch anders bes­ser genutz­te Zeit raubt? Ein Jus­ta­ment-Stand­punkt des Recht­ha­bens? Die ver­meint­li­che Sicher­heit des Klä­gers, dass er das Ver­fah­ren für sich ent­schei­det? Der Zwang einer Geschäfts­füh­rung, das Ver­fah­ren begin­nen zu müs­sen, weil ansons­ten Fahr­läs­sig­keit gege­ben wäre? Eine Zurück­hal­tung des Beklag­ten, weil er schon frü­her immer wie­der Zuge­ständ­nis­se hat machen müs­sen, nun aber ist für ihn das Maß voll und er hat sich des­halb kla­gen lassen?

Eine nüch­ter­ne Sicht der Dinge

Natür­lich könn­te das Gerichts­ver­fah­ren auch ein Spiel­ball von Inter­es­sen sein, die außer­halb des Ver­fah­rens selbst lie­gen und die uns und dem Gericht ver­bor­gen blie­ben müs­sen, irgend­wel­che „Stell­ver­tre­ter-Krie­ge“ sozu­sa­gen. – Zu all die­sen Fra­gen oder Ver­mu­tun­gen haben wir als Nicht-Invol­vier­te kei­ne Ant­wor­ten. Um die geht es mir auch nicht, son­dern dar­um, dass eine Viel­zahl von wider­stre­ben­den Moti­ven und viel­leicht auch Unver­söhn­lich­kei­ten die nüch­ter­ne Kon­se­quenz aus der Abwä­gung der Din­ge unmög­lich macht. Die lau­tet in mei­nen Augen: Jeder Streit vor einem Bezirks­ge­richt soll­te ver­mie­den werden.

Abwä­gung des psy­chi­schen Aufwands

Drei Din­ge zur Klar­stel­lung: Ers­tens will ich nicht die Rich­ter von Bezirks­ge­rich­ten brot­los machen. Zwei­tens habe ich nichts gegen zivil­ge­richt­li­che Ver­fah­ren. Drit­tens geht mein Appell aus­schließ­lich in die Rich­tung von Unter­neh­men. Ich kann mir nicht vor­stel­len, dass für ein Unter­neh­men ein Streit­wert von sagen wir fünf­tau­send Euro loh­nend genug sein könn­te, um den damit ver­bun­de­nen Auf­wand an Müh­sal zu recht­fer­ti­gen. Damit mei­ne ich nicht den schon vor­hin ange­spro­che­nen Geld- und Zeit­ein­satz. Nein, allein schon die psy­chi­sche Abnut­zung und der Ver­schleiß an Ner­ven­kräf­ten erfor­dern einen Ener­gie­auf­wand, den das ohne­hin anspruchs­vol­le Tages­ge­schäft viel drin­gen­der bräuchte.

Was wäre eine Alternative? 

Na zum Bei­spiel die Gegen­stra­te­gie, näm­lich dem Kon­tra­hen­ten einen net­ten Brief zu schrei­ben, in dem man sei­ne Sicht dar­legt, zugleich aber einen Ver­zicht auf die eige­ne For­de­rung bekannt gibt, ver­bun­den mit der Hoff­nung, dass ers­tens Der­ar­ti­ges bei künf­ti­gen Geschäf­ten nicht noch­mal vor­kom­men möge und zwei­tens die Gegen­par­tei dar­über nach­den­ken sol­le, was ihr eine fort­dau­ern­de Part­ner­schaft mit Hoff­nung auf wei­te­re Auf­trä­ge wohl wert sein wür­de. Illu­so­risch? Mag sein. Aber alle­mal bes­se­re Stra­te­gie als ein Ver­las­sen auf die Wahr­schein­lich­keit, das eige­ne Rechts­ver­ständ­nis vom Gericht bestä­tigt zu bekom­men. Und nervenschonender …

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