Vom Vorteil für Sachverständige, die lernen und lehren

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Dank eines gera­de bekannt gewor­de­nen Erlas­ses ist das Tra­gen einer Gesichts­mas­ke inner­halb eines Gerichts­saals nicht mehr nötig. Das haben wir anläss­lich der letz­ten Sach­ver­stän­di­gen­prü­fung zwar auch schon so gehand­habt, jetzt aber ist es offi­zi­ell gestat­tet. So sit­ze ich wie­der in einer Beur­tei­lungs­kom­mis­si­on, die einem Hand­werks­meis­ter mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung auf den Zahn füh­len soll. Als Geschäfts­füh­rer eines Instal­la­ti­ons­un­ter­neh­mens wird er sein Fach beherr­schen, wir dür­fen aber auch die gereif­te Per­sön­lich­keit erwar­ten, die ein künf­ti­ger Sach­ver­stän­di­ger mit­brin­gen muss.

Wir wer­den nicht ent­täuscht. Der Kan­di­dat hin­ter­lässt einen sehr guten Ein­druck. Die Fra­gen des Vor­sit­zen­den aus dem Prä­si­di­um des Lan­des­ge­richts und der Fach­prü­fer wer­den nach kur­zem Nach­den­ken fast voll­stän­dig zufrie­den­stel­lend beant­wor­tet. Bei Unklar­hei­ten fragt er nach, sei­ne Ant­wor­ten kann er gut begrün­den. Fach­wis­sen über Hei­zung, Kli­ma, Lüf­tung und Sani­tär ist wohl aus­rei­chend vor­han­den, um in den Pro­blem­fel­dern, die ihn aller Vor­aus­sicht erwar­ten, erfolg­reich zu bestehen. Und ich kann mir sehr gut vor­stel­len, dass er auch in schwie­ri­gen Situa­tio­nen, in die nun ein Sach­ver­stän­di­ger auch manch­mal gerät, sei­nen Mann stel­len wird.

Alles gut gegan­gen – aber jetzt geht es erst rich­tig los …

Die Bera­tun­gen der Beur­tei­lungs­kom­mis­si­on sind daher in Bezug auf den künf­ti­gen Kol­le­gen auch recht kurz, er hat die Prü­fung bestan­den. Ich brin­ge noch einen Gedan­ken ein, den der Vor­sit­zen­de auf­greift und dem neu­en Kol­le­gen mit­gibt: Ein ange­hen­der Sach­ver­stän­di­ger ist dar­an zu erin­nern, dass er in sei­ner gesam­ten Lauf­bahn ein Ler­nen­der ist. Bei jedem Gut­ach­tens­auf­trag lernt er dazu. Beson­ders viel lernt er bei sei­nem ers­ten Gut­ach­ten, das ihm ver­mut­lich viel Schweiß kos­ten wird. Er ist gut bera­ten, einen Kol­le­gen zu Rate und ins Ver­trau­en zu zie­hen, der ihm über die­se ers­te Hür­de hilft.

Kol­le­gia­ler Auf­trag an erfah­re­ne Sachverständige

Mir sel­ber hat am Anfang das eine oder ande­re Gut­ach­ten wei­ter­ge­hol­fen, das mir zuvor schon aus irgend­wel­chen Anläs­sen in die Hän­de gekom­men war. Im Lauf der Zeit und mit wach­sen­der Pra­xis­er­fah­rung habe ich aber immer wie­der Kol­le­gen in ihrer Arbeit bera­ten und unter­stüt­zen kön­nen. Ich sehe einen kol­le­gia­len Auf­trag an erfah­re­ne Sach­ver­stän­di­ge dar­in, in die Rol­le des Rat­ge­bers oder Leh­rers zu schlüp­fen, sofern man dar­um gebe­ten wird. Das hat für Rat­su­chen­den den Vor­teil rascher Hil­fe, aber auch der Rat­ge­ber kann aus die­ser Bereit­schaft deut­li­chen Nut­zen zie­hen, mehr­fa­chen sogar.

Der Nut­zen ist wech­sel­sei­tig und vielfach

Es ist nicht nur das ange­neh­me Gefühl, das zurück­bleibt, wenn man jeman­dem in selbst­lo­ser Wei­se gehol­fen hat – „Geben ist seli­ger als Neh­men“ sagt schon die Bibel. Ein Vor­teil des Leh­rens ist, dass man eine Sache sel­ber bes­ser ver­ste­hen lernt. Mehr noch ist für den Leh­ren­den von prak­ti­scher Bedeu­tung, dass er sei­nen eige­nen Wis­sens­schatz erkennt. Dass er durch die Art der an ihn gerich­te­ten Fra­gen den Wert der Erfah­rung sieht, der ihm kaum oder gar nicht bewusst war. Ihm wird auch klar, dass er wert­vol­le Infor­ma­tio­nen wei­ter­ge­ge­ben hat, die ansons­ten viel­leicht nie abge­ru­fen und damit unwie­der­bring­lich ver­lo­ren gegan­gen wären.

Leh­ren zeigt auch Sach­ver­stän­di­gen den Wert von Wis­sen und Erfahrung 

Aber das Bes­te kommt noch! Die aus dem „Leh­ren“ gewon­ne­ne Erkennt­nis kann hand­fes­ten mate­ri­el­len Nut­zen nach sich zie­hen. Und das kommt so: Vie­len – zu vie­len – Sach­ver­stän­di­gen ist tat­säch­lich nicht bewusst, wel­che Men­ge an wert­vol­lem Wis­sen und unver­gleich­li­cher Erfah­rung sie besit­zen. Durch das „Her­vor­ho­len“ zu Lehr­zwe­cken wer­den der Umfang die­ses Wis­sens und das Gewicht die­ser Erfah­rung vor Augen geführt. Die­ses Offen­bar­wer­den kann wie­der­um posi­ti­ven Ein­fluss auf die Wert­be­ur­tei­lung der eige­nen Leis­tung haben, die Sach­ver­stän­di­ge mei­ner Ein­schät­zung nach ten­den­zi­ell viel zu selbst­kri­tisch sehen.

Selbst­wert bestimmt Markt­wert bestimmt Einkünfte

Was Wert­be­ur­tei­lung der eige­nen Leis­tung betrifft, ken­ne ich immer­hin eini­ge Sach­ver­stän­di­ge, die sehr wohl zur Ein­sicht gelangt sind, dass sich der Selbst­wert ganz ent­schei­dend auf die Höhe des Hono­rars aus­wir­ken kann. Selbst­wert bestimmt Markt­wert, kann man fol­gern – genau das trifft zu! Je mehr sie bereit sind, Wis­sen und Erfah­rung wei­ter­zu­ge­ben und ande­ren dadurch zu die­nen – wobei es erst ein­mal egal ist, ob bezahlt oder unbe­zahlt – des­to mehr kön­nen sie davon aus­ge­hen, dass ihr Wis­sen und ihre Erfah­rung viel­fach gefragt sind. Die­se inne­re Ein­sicht stärkt ihre Posi­ti­on nach außen: Höhe­rer Selbst­wert führt zu über­zeug­tem Auf­tritt und zu höhe­ren Hono­ra­ren. – Fazit: Die Bereit­schaft, ande­re zu leh­ren, kann ein ers­ter Schritt zu bes­se­ren Ein­künf­ten sein.

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