Im Namen der Republik

Adler

Und wie­der ein­mal eine Gerichts­ver­hand­lung. Anfahrt bei wun­der­schö­nem Früh­lings­wet­ter. Vor­be­spre­chung und Ver­hand­lung mit dem obli­ga­ten Mas­ken-Mum­men­schanz. Im Gerichts­saal Kojen mit Ple­xi­glas-Ver­schlag, also alles wie gehabt. Dies­mal eine Zivil­rechts­sa­che vor einem Bezirks­ge­richt. Ein­ver­nah­men der Par­tei­en und eines Zeu­gen. Teils hit­zi­ge Dis­kus­sio­nen. Noch ein Vor­brin­gen, eine neue Urkun­de zum Akt. Gut­ach­tens­er­ör­te­rung, schrift­li­che Aus­ar­bei­tung aus­ge­teilt, Erläu­te­rung, kei­ne wei­te­ren Fra­gen der Par­tei­en­ver­tre­ter. „Wenn Sie bit­te auf­ste­hen. Im Namen der Republik …“

Der Rich­ter hat das Urteil gleich in das Dik­tier­ge­rät gespro­chen und stich­wort­ar­tig begrün­det. Das in die­sem Fall auf­grund der Sach­la­ge ein­deu­ti­ge Gut­ach­tens­er­geb­nis mit Wert­aus­sa­gen über tat­säch­li­che Gege­ben­hei­ten war eine der Ent­schei­dungs­grund­la­gen. Der Streit­wert lag bei nur eini­gen hun­dert Euro. Die Kos­ten der Gerichts­gut­ach­ten lagen zusam­men­ge­rech­net bei etwa drei­tau­send Euro. Ein kras­ses Miss­ver­hält­nis. Selbst dann, wenn alle Betei­lig­ten über eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ver­fü­gen, fragt sich nicht nur ein Sach­ver­stän­di­ger, wo hier die Ver­nunft bleibt.

Man­che Ver­fah­ren erschei­nen abso­lut unnötig

In den Wor­ten des Rich­ters vor der Urteils­ver­kün­di­gung war ange­sichts der Ver­fah­rens­er­geb­nis­se deut­lich der Unmut dar­über zu spü­ren, dass es ange­sichts eines der­art nied­ri­gen Streit­be­trags über­haupt zu einem Gerichts­ver­fah­ren gekom­men war. Eine frü­he Ein­sicht des nun­mehr als Ver­lie­rer daste­hen­den wäre ihm nicht nur bil­li­ger gekom­men, son­dern hät­te allen Betei­lig­ten eine Men­ge Zeit, Mühe und auch Ärger erspart. Ob es Fehl­ein­schät­zun­gen über die Stär­ke der eige­nen Posi­ti­on waren oder Leicht­gläu­big­keit gegen­über einem all­zu siche­ren Rechts­ver­tre­ter – wir wis­sen es nicht und wol­len es gar nicht wissen.

Kei­ne Illu­sio­nen über Mög­lich­kei­ten des Sachverständigen

Der Grund für mei­ne vor­he­ri­gen Aus­füh­run­gen liegt in bestimm­ten Erfah­run­gen im Umgang mit Men­schen all­ge­mein und mit Streit­par­tei­en im Beson­de­ren. Frü­her habe ich mir oft die Fra­ge gestellt: Was kann ich – was kann ein Sach­ver­stän­di­ger – dazu bei­tra­gen, dass ins­be­son­de­re sol­che sinn­los erschei­nen­den Streit­fäl­le schnel­ler been­det wer­den kön­nen? Mei­ne Hoff­nung war es, anläss­lich des Orts­ter­mins neben mei­ner eigent­li­chen Auf­ga­be der Tat­sa­chen­fest­stel­lung auf Par­tei­en und Ver­tre­ter in irgend­ei­ner Wei­se ver­mit­telnd ein­wir­ken zu kön­nen, um viel­leicht vor Ort schon eine Lösung für den Kon­flikt­fall wenigs­tens anzustoßen.

Ritua­le, die wir aus der Sand­kis­te kennen

Rück­bli­ckend kann ich sagen, dass sich der­lei Bemü­hun­gen nie aus­ge­zahlt haben. Sehr oft war ich schon sehr froh dar­über, vor Ort auf­tre­ten­de Tur­bu­len­zen so weit dämp­fen zu kön­nen, dass wenigs­tens die eige­ne Arbeit erle­digt wer­den konn­te. Ich habe in der Fol­ge akzep­tie­ren müs­sen, dass bei der­lei Anläs­sen oft Ritua­le und Spie­le ablau­fen, die an Revier­kämp­fe in Sand­käs­ten von Kin­der­gär­ten erin­nern. Ein Rich­ter hat mir ein­mal wäh­rend eines laut­star­ken Ver­bal­du­ells zwei­er Anwäl­te zuge­flüs­tert „Las­sen wir ihnen das, es ist ihr Geschäft!“ Das ist fall­wei­se halt auch bei Orts­ter­mi­nen ihr Geschäft.

Prio­ri­tä­ten des Sachverständigen

Nun, wenn das Hackel­zie­hen bei ört­li­chen Befund­auf­nah­men gar zu arg wur­de, hat immer noch die mehr oder weni­ger deut­li­che Dro­hung gewirkt, dass der Sach­ver­stän­di­ge abbre­chen wird müs­sen, wenn nicht unver­züg­lich Ruhe ein­kehrt. Aber wor­auf ich hin­aus­will: Dem Sach­ver­stän­di­gen muss obers­te Prio­ri­tät sein, dass er sei­ne Arbeit sau­ber und gewis­sen­haft erle­di­gen kann. Er hat sich in ers­ter Linie mit dem Sach­ver­halt zu beschäf­ti­gen, alles ande­re ist zweit­ran­gig. Sein Auf­ga­ben­be­reich ist schließ­lich im gesetz­li­chen Rah­men vor­ge­ge­ben: Er ist Hel­fer des Rich­ters und Beweis­mit­tel, nicht mehr und nicht weni­ger. Damit letz­te­re mög­lichst rasch zum Ende kom­men kann, und zwar „Im Namen der Republik …“

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