Vergleiche

Konflikt

Und gleich die nächs­te Gerichts­ver­hand­lung in Coro­na-Zei­ten, wie­der im Lan­des­ge­richt. Was auf dem Weg dort­hin auf­fällt: Man­che Leu­te lau­fen auf offe­ner Stra­ße mit FFP2-Mas­ken her­um. In Innen­räu­men öffent­li­cher Gebäu­de sind sie Pflicht. Ich hal­te das für maß­los über­zo­gen. Ich bin auch Sicher­heits­fach­kraft und nach wie vor der Ansicht, dass sol­che Din­ger nur mit Bedacht und aus gutem Grund auf­ge­setzt wer­den soll­ten, etwa auf Arbeits­plät­zen mit hoher Belas­tung durch Staub gefähr­li­cher Stof­fe. Nie­mand mit Ver­stand wäre frü­her auf die Idee gekom­men, die Mas­ken gleich oben zu las­sen, wenn er danach auf die Stra­ße geht.

Gewiss ist Covid-19 in sei­ner Gefähr­lich­keit nicht zu unter­schät­zen, als Ange­hö­ri­ger einer Risi­ko­grup­pe möch­te ich die­se Erkran­kung nicht haben. Aber wir soll­ten alle mit­ein­an­der genug Eigen­ver­ant­wor­tung besit­zen, um bezüg­lich eines kor­rek­ten Ver­hal­tens in die­ser Zeit nicht auf staat­li­che Bevor­mun­dung ange­wie­sen zu sein. Vom Staat wün­sche ich mir kei­ne Panik­ma­che mit Über­re­gu­lie­run­gen, son­dern bloß Unter­stüt­zung von Fach­leu­ten, die uns nicht nur zei­gen, wie man sich schützt, son­dern wie gesund­heit­li­che Vor­beu­gung aus­sieht, die unser Immun­sys­tem stärkt. Und die von vorn­her­ein auf den Lock­down-Holz­ham­mer verzichtet.

Gür­tel und zwei Hosenträger

Aber genug der Mei­nungs­be­kun­dung. Zurück zum Titel­the­ma „Ver­glei­che“, das nicht auf frü­he­re Zei­ten bezo­gen gemeint ist, son­dern auf die so bezeich­ne­ten Ver­fah­ren aus der Rechts­pra­xis. Damit zurück zur Gerichts­ver­hand­lung. (Dort wur­de auf die Ladung von Par­tei­en ver­zich­tet, die der Risi­ko­grup­pe ange­hö­ren. Bei Bedarf könn­ten die­se über Video zuge­schal­tet wer­den, wovon aber dies­mal kein Gebrauch gemacht wer­den muss­te. Wir sit­zen alle den Sicher­heits­ab­stand von­ein­an­der ent­fernt, haben noch dazu Stell­wän­de aus Ple­xi­glas zwi­schen uns und tra­gen über­dies die unver­meid­li­chen FFP2-Mas­ken. Wir sind so gese­hen mit Gür­tel und zwei Hosen­trä­gern gegen den Virus abgesichert.)

Wer star­tet den Versuch?

Ein Ver­gleichs­ver­such ist soviel ich weiß Teil eines jeden Ver­fah­ren vor einem Zivil­ge­richt, so auch hier. Nach den for­mal beding­ten Erör­te­run­gen und Klä­run­gen und einem Bei­trag des Sach­ver­stän­di­gen über sei­ne Sicht der Din­ge star­tet dies­mal der Klags­ver­tre­ter einen Ver­gleichs­ver­such, nicht gera­de­her­aus, son­dern eher bei­fäl­lig gesprächs­wei­se sei­ne For­de­run­gen schritt­wei­se ein wenig redu­zie­rend. Der Beklag­ten­ver­tre­ter ver­hält sich den Ansin­nen der Gegen­sei­te gegen­über zag­haft-defen­siv. Er sieht sich außer­stan­de, sei­ner­seits einen Gegen­vor­schlag zu machen oder will sei­ne Kar­ten vor­erst nicht aufdecken.

Nach­denk­pau­se

Was vom Ver­gleichs­ver­such vor­erst bleibt, ist eine Frist, in der die Par­tei­en wei­ter nach­den­ken wol­len. Die­se endet mit dem nächs­ten Ver­hand­lungs­ter­min, der eben­falls ein­ver­nehm­lich fest­ge­legt wird. Damit unter­schei­det sich das Ver­fah­ren von dem vor einer Woche. Damals hat sich der Beklag­ten­ver­tre­ter von vorn­her­ein gegen einen Ver­gleich aus­ge­spro­chen, obwohl aus mei­ner Sicht dies ein guter Weg für den Beklag­ten gewe­sen wäre, noch ein paar Erleich­te­run­gen her­aus­zu­schla­gen und dann zum Ende zu kom­men. Über die Moti­ve der Sinn­haf­tig­keit des Wei­ter­tuns kann man in die­sem Fall rätseln.

Par­tei­en am Wort

Natür­lich kann der Anreiz zum Wei­ter­füh­ren ein geschäft­li­cher sein, und zwar dann, wenn sich der Anwalt einen Nut­zen aus einer lan­gen Ver­fah­rens­dau­er ver­spricht. Das soll in die­sem Zusam­men­hang nicht unter­stellt wer­den. Im geschil­der­ten Fall schien der Beklag­te aller­dings von Haus aus nicht stark genug, um sei­nen Advo­ka­ten irgend­wie zu beein­flus­sen. Ich habe aber schon mehr­mals erlebt, dass eine Par­tei an ihrem Ver­tre­ter vor­bei und gegen des­sen Wil­len einem Ver­gleichs­vor­schlag zuge­stimmt hat. Unmut oder Ent­täu­schung des Anwalts waren meis­tens unver­kenn­bar. Es ist auch schon vor­ge­kom­men, dass Par­tei­en­ver­tre­ter erbost über einen erfolg­rei­chen rich­ter­li­chen Ver­gleichs­ver­such waren.

Laut­star­ker Protest

Den Fall eines beson­ders dra­ma­ti­schen rechts­an­walt­li­chen Abgangs habe ich gleich zu Beginn mei­ner Sach­ver­stän­di­gen-Lauf­bahn erlebt. Als der Rich­ter in sei­nem Ver­gleichs­ver­such am Anwalt vor­bei die Zustim­mung des Klä­gers erhielt, war der Rechts­ver­tre­ter äußerst erregt. Zum Ende der Ver­hand­lung stand der auf, hob sei­nen Akten­kof­fer hoch und knall­te ihn auf den Tisch vor sich. Mit hoch­ro­tem Kopf brüll­te er in den Raum: „Ein Rich­ter der Ver­glei­che spricht, erfüllt das Amt des Rich­ters nicht!“ Er schnapp­te sich den Kof­fer, dreh­te sich ruck­ar­tig um und ver­ließ gruß­los den Ver­hand­lung­saal. Der Rich­ter sah ihm wort­los nach, zuck­te sei­ne Ach­seln und schloss die Aktenmappe.

Rat­schlag an Streitparteien

Mit mehr als zwei Jahr­zehn­ten als Sach­ver­stän­di­ger bei Gericht am Buckel füh­le ich mich kom­pe­tent genug, um künf­ti­gen Kon­tra­hen­ten Rat­schlä­ge mit­zu­ge­ben. Ich habe zu vie­le Ver­fah­ren erlebt, die letzt­lich nur dar­auf hin­aus­lau­fen konn­ten, bei­de Par­tei­en gleich unzu­frie­den oder gleich ent­täuscht weg­ge­hen zu las­sen. Mein ers­ter und ein­zi­ger Appell lau­tet des­halb: Strei­ten Sie nicht, schon gar nicht vor Gericht! Soll hei­ßen: Las­sen Sie es mög­lichst nie so weit kom­men, dass Sie sich wegen einer Strei­te­rei vor Gericht wie­der­se­hen. Schon gar nicht vor einem Bezirks­ge­richt. Erst recht dann, wenn‘s um eher nied­ri­ge Geld­be­trä­ge geht. Oft ist es bes­ser, auf im Grun­de genom­men nicht wirk­lich schmerz­haf­te For­de­run­gen zu ver­zich­ten, allein schon, um das eige­ne Ner­ven­kos­tüm fal­ten­frei zu halten …

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