Experten und Sachverständige

Lupe

Das sind zwei Begrif­fe, die im all­ge­mei­nen Sprach­ge­brauch oft in glei­cher Bedeu­tung gebraucht wer­den. Wie aber anhand von zahl­rei­chen Medi­en­auf­trit­ten in der Coro­na-Kri­se deut­lich zu sehen war und ist, wer­den nicht alle als fach­kun­dig vor­ge­stell­ten Inter­view­ten als Sach­ver­stän­di­ge bezeich­net. Der Begriff Exper­te ist zwei­fel­los der all­ge­mei­ne­re und als sol­cher kann sich jede Per­son bezeich­nen oder bezeich­nen las­sen, die sich in einem Fach­ge­biet sehr gut aus­kennt. Aber sowohl für Exper­ten als auch für Sach­ver­stän­di­ge gilt, dass sie nicht die ihnen auf­er­leg­ten Gren­zen über­schrei­ten dürfen.

In Öster­reich erin­nern sich man­che bestimmt noch recht gut an den Fall eines Exper­ten, der ein dür­res Gut­ach­ten ein Mil­lio­nen­ho­no­rar bean­spruch­te und spä­ter im Zusam­men­hang mit ille­ga­ler Par­tei­en­fi­nan­zie­rung in die Müh­len der Jus­tiz geriet. Aber sol­che Fäl­le hat es nicht nur bei uns, son­dern auch in ande­ren Län­dern gege­ben und es gibt sie auch noch heu­te. Davon han­delt das bemer­kens­wer­te Buch „Skan­dal­ex­per­ten, Exper­ten­skan­da­le – Zur Geschich­te eines Gegen­warts­pro­blems“ von Cas­par Hir­schi. Der Autor ist Pro­fes­sor für Geschich­te an der Uni­ver­si­tät Sankt Gal­len in der Schweiz.

Beschrei­bun­gen und Defi­ni­tio­nen von Cas­par Hirschi

Wie Hir­schi gekonnt dar­legt, sind der­lei Skan­da­le seit dem acht­zehn­ten Jahr­hun­dert gut doku­men­tiert. Er führt Bei­spie­le aus unter­schied­li­chen Fach­be­rei­chen an, die quer durch meh­re­re Län­der bis nahe her­auf in die Gegen­wart füh­ren und aus­nahms­los davon han­deln, was geschieht, wenn Exper­ten den ihnen vor­ge­ge­be­nen Spiel­raum nicht ein­hal­ten. Was uns aber hier mehr inter­es­siert, sind eini­ge sei­ner grund­sätz­li­chen Aus­füh­run­gen. In der Ein­lei­tung zur Dar­le­gung eines Skan­dals um einen bri­ti­schen Dro­gen­ex­per­ten gibt er Beschrei­bun­gen und Defi­ni­tio­nen, die die bei­den Begrif­fe im Titel betref­fen und die wir uns näher anse­hen wol­len (S. 29f).

Zur Defi­ni­ti­on des Begriffs „Exper­te“ (Zita­te in kur­siv):

Was ist unter einem Exper­ten zu ver­ste­hen? Ich schla­ge vor, den Begriff mit drei Tätig­kei­ten zu ver­bin­den: der Demons­tra­ti­on von Spe­zi­al­wis­sen, der Ver­mitt­lung die­ses Wis­sens an Lai­en und der Behaup­tung von Unab­hän­gig­keit. Exper­ten tre­ten als Reprä­sen­tan­ten eines Wis­sens­ge­bie­tes auf und wei­sen sich durch Fach­ti­tel aus, die ihre Zuge­hö­rig­keit zu einer Spe­zia­lis­ten­ge­mein­schaft bezeugen. 

Zur Rol­le von Experten:

Ihre Rol­le kön­nen sie nur aus­üben, wenn Außen­ste­hen­de mit Fra­gen an sie her­an­tre­ten. Exper­ten wer­den um Infor­ma­tio­nen und Ein­schät­zun­gen, um Emp­feh­lun­gen und Rat gebe­ten. Egal, ob sie auf der media­len Büh­ne oder hin­ter ver­schlos­se­nen Türen agie­ren, ihre kom­mu­ni­ka­ti­ve Ant­wort beschränkt sich auf das Antwortgeben. 

Zur Art, wie Exper­ten antworten:

Die Ant­wor­ten kom­men dabei Über­set­zun­gen gleich. Exper­ten prä­sen­tie­ren, anders als Spe­zia­lis­ten im Gespräch unter sich, ihr Fach­wis­sen in einer von Fach­jar­gon soweit gerei­nig­ten Form, dass es für Lai­en ver­ständ­lich wird. 

Zum Rah­men, in dem sich Exper­ten bewegen:

Die Art der Fra­gen setzt den Rah­men, in dem sich Exper­ten bewe­gen kön­nen. Vor Gericht beant­wor­ten sie Sach­fra­gen und wer­den des­halb als Sach­ver­stän­di­ge bezeich­net. Ähn­lich limi­tiert ist ihr Spiel­raum in den Medi­en, wo die Cho­reo­gra­fie von Exper­ten­in­ter­views, am auf­fäl­ligs­ten in Nach­rich­ten­sen­dun­gen, der münd­li­chen Befra­gung von Sach­ver­stän­di­gen im (anglo­ame­ri­ka­ni­schen) Gericht nach­emp­fun­den ist. 

Zu Chan­cen und Gefah­ren in der Politik:

Ungleich mehr Mög­lich­kei­ten haben Exper­ten in der Poli­tik. Hier ist ihr poten­zi­el­ler Ein­fluss am Größ­ten, denn sie sol­len nicht nur Mate­ri­en erklä­ren, son­dern auch Maß­nah­men emp­feh­len. Sie tre­ten, um die Ana­lo­gie zum Gericht wei­ter­zu­füh­ren, zugleich als Sach­ver­stän­di­ge und als Anwäl­te auf. Zu ent­schei­den aber haben sie nichts. Wo die­se Gren­ze auf­ge­weicht oder auf­ge­ho­ben ist, ver­wan­deln sich Exper­ten in Technokraten.

Gemein­sam­kei­ten über alle genann­ten Tätigkeitsfelder:

Gemein­sam dage­gen ist Exper­ten im Gericht, in den Medi­en und in der Poli­tik die Erwar­tung, dass ihre Aus­sa­gen aus unab­hän­gi­ger Posi­ti­on erfol­gen. Unab­hän­gig­keit bedeu­tet dabei zwei­er­lei: am Bera­tungs­ge­gen­stand kein öko­no­mi­sches Inter­es­se zu haben und in der Bera­tungs­tä­tig­keit kei­nen poli­ti­schen Ein­fluss­ver­su­chen aus­ge­setzt zu sein. Ent­ste­hen Zwei­fel an der Unab­hän­gig­keit, erschei­nen Exper­ten je nach Situa­ti­on als Lob­by­is­ten oder Pro­pa­gan­dis­ten, und ihre Glaub­wür­dig­keit ist ramponiert.

Anmer­kun­gen von Bernd Schilcher

Unser The­ma sei abschlie­ßend noch um Aus­füh­run­gen des lei­der viel zu früh ver­stor­be­nen Poli­ti­kers und Uni­ver­si­täts­pro­fes­sors Bernd Schil­cher ergänzt. Sie sind dem Sam­mel­band „Sach­ver­stän­di­ge in Öster­reich“ von Mat­thi­as Rant (Hrsg.) ent­nom­men. Auch Schil­cher beschäf­tigt sich aus einer Hir­schi sehr ähn­li­chen Per­spek­ti­ve mit den Her­aus­for­de­run­gen, denen Exper­ten in den vor­hin ange­spro­che­nen Tätig­keits­fel­dern aus­ge­setzt sind. Hier beschrän­ken wir uns aber auf sei­ne Erläu­te­rung zum The­ma. In sei­nem Bei­trag „Alles, was Recht ist“ (S. 163) führt er im Abschnitt mit dem Unter­ti­tel „Sach­ver­stän­di­ge und Exper­ten“ fol­gen­des aus:

(…) Ich gehe davon aus, dass nicht jeder Exper­te ein Sach­ver­stän­di­ger ist, schon gar kein gericht­lich zer­ti­fi­zier­ter. Exper­te lei­tet sich vom latei­ni­schen Begriff „exper­tus“ ab, was so viel wie „erprobt und erfah­ren“ heißt. Also nicht unbe­dingt: Aus­ge­bil­det. Exper­ten machen auch „Expe­ri­men­te“, das sind Ver­su­che, mit dem Zweck, Behaup­tun­gen zu bewei­sen. Die „Exper­ti­se“ des Exper­ten war ursprüng­lich sein schrift­li­ches Gut­ach­ten. Heu­te ver­steht man dar­un­ter auch das Exper­ten­wis­sen selbst. 

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Im täg­li­chen Getrie­be ist auch für Sach­ver­stän­di­ge die Arbeit vor­ran­gig und es bleibt wenig Zeit und wohl auch wenig Anlass, sich mit grund­sätz­li­chen Din­gen wie Begriffs­de­fi­ni­tio­nen aus­ein­an­der­zu­set­zen. Für den Autor die­ser Zei­len ergibt sich das Inter­es­se dafür aus der jahr­zehn­te­lan­gen und inten­si­ven Beschäf­ti­gung mit vie­len Aspek­ten aus der Welt des Sach­ver­stän­di­gen­we­sens. Die­ser Blog dient dazu, das erwor­be­ne Wis­sen wei­ter­zu­ge­ben an die­je­ni­gen, die es zu schät­zen wis­sen. Anfra­gen, The­men­wün­sche oder Kom­men­ta­re – jeweils per E‑Mail unter gmbh@sonnek.at – sind herz­lich willkommen!

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