Zitierregeln

Befund

Wie zitie­ren Sach­ver­stän­di­ge rich­tig? Wie geben sie Tex­te Drit­ter rich­tig wie­der oder die Quel­len, auf die sie sich bezie­hen müs­sen? Wie tren­nen sie frem­de Tex­te kor­rekt von denen aus der eige­nen Feder? Kön­nen die Prak­ti­ken der Wis­sen­schaft dem Sach­ver­stän­di­gen hel­fen? – Denn dort gibt es Regeln zum rich­ti­gen Zitie­ren, eine Viel­zahl sogar. Uni­ver­si­tä­ten, ein­zel­ne Fakul­tä­ten oder sogar Insti­tu­te oder Lehr­kan­zeln haben ihre eige­nen. Eine inter­na­tio­na­le Norm zum Zitie­ren in der Wis­sen­schaft gäbe es zwar auch (ISO 690), die hat sich aber nicht – oder noch nicht – durch­set­zen kön­nen. Wohin also kann sich ein Sach­ver­stän­di­ger nun orientieren?

Hier soll jedoch die Pra­xis im Vor­der­grund ste­hen. Es sol­len eini­ge sehr all­ge­mei­ne Grund­re­geln genannt wer­den, die sich in der Gut­ach­tens­ar­beit bewährt haben. Natür­lich kann und wird sie aber jeder Sach­ver­stän­di­ge nach sei­nem Gut­dün­ken gebrau­chen oder abwan­deln. Es geht dabei ja nicht um einen Mecha­nis­mus, der skla­visch befolgt wer­den muss, son­dern dar­um, dem Leser eines Gut­ach­tens zu hel­fen, rasch und deut­lich rich­ti­ge Bezü­ge her­zu­stel­len. Wobei anders als im wis­sen­schaft­li­chen Schrift­tum weni­ger die Ver­mei­dung von Pla­gi­ats­ver­dacht Trieb­kraft ist, son­dern viel­mehr die Unter­schei­dung zwi­schen eige­nen Inhal­ten und denen aus ande­ren Quellen.

Tex­te Drit­ter übernehmen

Wört­li­chen Wie­der­ga­ben sind dann ange­bracht, wenn sie deut­lich Gege­ben­hei­ten anspre­chen, die dem Sach­ver­stän­di­gen für sei­ne Tätig­keit im Rah­men des Gut­ach­tens­auf­tra­ges als wesent­lich erschei­nen. Eine wich­ti­ge Maß­nah­me in der Zitie­rung über­nom­me­ner Tex­te liegt in einer deut­li­chen Tren­nung vom eige­nen, umge­ben­den Text. Der Ver­fas­ser muss dazu für den Leser eine erkenn­ba­re Abgren­zung schaf­fen, zumin­dest in opti­scher Form. Die­se kann ent­we­der dar­in bestehen, dass der zitier­te Text in Anfüh­rungs­zei­chen gesetzt wird oder aber dadurch, dass er im Schrift­stil abge­ho­ben, also zum Bei­spiel in kur­siv gehal­ten wird.

Im Gut­ach­ten ergibt sich der ers­te Anlass für ein aus­führ­li­ches Zitat meist schon aus der Not­wen­dig­keit, den Inhalt des Gut­ach­tens­auf­trags wört­lich wie­der­zu­ge­ben. In wei­te­rer Fol­ge sind es Inhal­te von erhal­te­nen Unter­la­gen, zum Bei­spiel von Gerichts­ak­ten, die für die wei­te­re Bear­bei­tung und für die Schlüs­sig­keit des Gut­ach­tens unver­zicht­bar erschei­nen. Sehr oft ist es dabei wün­schens­wert, dass bestimm­te Wor­te oder Satz­tei­le beson­ders betont wer­den sol­len. Man kann sie dazu unter­strei­chen oder fett her­vor­he­ben. Hier zur Erläu­te­rung ein (kon­stru­ier­tes) Text­bei­spiel aus einem Gutachten:

In sei­ner Aus­sa­ge anläss­lich der Ver­hand­lung vom 12.12.2019 führt der Zeu­ge Alfred Mai­er aus (sie­he AS 41, Zitat kur­siv, Her­vor­he­bun­gen in fett von Sonnek):

Den Was­ser­scha­den habe ich ent­deckt, bevor ich zur Arbeit fah­ren woll­te, das war zir­ka um 6 Uhr 30, da stand das Was­ser im Kel­ler schon etwa 20 bis 30 cm hoch, aber nur im Vor­kel­ler, der Hei­zungs­kel­ler war nicht betrof­fen, der war zu dem Zeit­punkt noch tro­cken. Das kann ich mit Sicher­heit sagen. Ich habe dann sofort den Haupt­hahn abge­dreht, aber das Was­ser ist immer noch wei­ter ange­stie­gen und ist gleich dar­auf auch in den Hei­zungs­kel­ler eingedrungen. 

Die­sel­ben Regeln kann man natür­lich auch auf Tex­te anwen­den, die der Fach­li­te­ra­tur sowie gesetz­li­chen oder tech­ni­schen Richt­li­ni­en ent­nom­men sind. Im tech­ni­schen Bereich kön­nen das recht häu­fig ein­schlä­gi­ge fach­re­le­van­te Nor­men sein. Ein direk­tes, kla­res Zitat ist meist wir­kungs­vol­ler als die indi­rek­te Wie­der­ga­be oder Umschrei­bung in eige­nen Wor­ten. Von zuneh­men­der Bedeu­tung ist auch die Wie­der­ga­be von Infor­ma­tio­nen aus Inter­net­quel­len. Wie schon in ande­rem Zusam­men­hang gesche­hen, sei noch­mals auf die Dyna­mik sol­cher Infor­ma­ti­ons­quel­len ver­wie­sen, es ist daher rat­sam, sich Zugriffs­zei­ten zu ver­mer­ken und gege­be­nen­falls Siche­run­gen anzufertigen.

Quel­len­ver­wei­se

Damit sind wir schließ­lich bei dem The­ma, mit dem wir uns bei den Wis­sen­schaft­lern tref­fen, näm­lich der kor­rek­ten Zita­ti­on von Lite­ra­tur­an­ga­ben und sons­ti­gen Quel­len. Ich mache es in der Sache recht einfach.

Bei­spiel (fik­ti­ver) Fachliteratur:

Zirngibl/Rotwangl, Strah­lungs­hei­zung im Wohn­bau, Wien 2002

Bei­spiel (fik­ti­ver) Fachzeitschrift:

Laim­bau­er, Stroh­däm­mung von Mehr­ge­schoß­bau­ten, in: Zeit­schrift der Dämm­wirt­schaft, 43. Jahr­gang, Nr. 4, Inns­bruck, 1997, S. 43f

Bei­spiel (fik­ti­ver) Norm:

ÖNORM Z 412, Zeich­ne­ri­sche Dar­stel­lungs­for­men metri­scher Innen­ge­win­de, Aus­ga­be 05/2012

Bei­spiel (fik­ti­ver) Internetseite:

Online-Kata­log Graus­ber­ger & Cie, 8010 Graz, S. 12, www.grausberger.at/online-Katalog/ (Zugriff 12.02.2020)

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