Hieb- und stichfest

Konflikt

Der Muse­ums­füh­rer erklär­te, der Begriffs lei­te sich daher, dass die glän­zen­de Rit­ter­rüs­tung vor ihm gegen Schwert­an­grif­fe „hieb­fest“ gewe­sen sei. Und das selbst gegen sol­che Kali­ber wie Bihän­der, die mäch­ti­gen Schwer­ter, die ansons­ten wegen ihres durch­schla­gen­den Erfolgs auch „Gas­sen­hau­er“ genannt wor­den waren. Dar­über hin­aus habe man die Rüs­tung als „stich­fest“ bezeich­net. Damit sei gemeint, selbst Mor­gen­ster­ne, die­se kugel­för­mi­gen Din­ger mit Sta­cheln, hät­ten dage­gen nichts aus­rich­ten kön­nen. Die Rüs­tung hat mich spon­tan an Gut­ach­ten erin­nert: auch die müs­sen hieb- und stich­fest sein.

Hieb­fest …

… heißt für mich, dass Gut­ach­ten fach­lich und sach­lich rich­tig sind. Heißt auch, dass sie in allen Details über­prüf­bar sein müs­sen. Das bedeu­tet wie­der­um, dass ein Fach­kol­le­ge das gesam­te Gut­ach­ten ver­ste­hen und kri­tisch durch­su­chen kann und letzt­lich zum Schluss kommt und bestä­tigt, dass das Ergeb­nis kor­rekt ist und auch er zum sel­ben Schluss gekom­men wäre. Die­se Hieb­fes­tig­keit setzt vor­aus, dass der Ver­fas­ser des Gut­ach­tens die Ergeb­nis­se soli­de unter­mau­ern kann, indem er sein Urteil nicht allein auf per­sön­li­ches Wis­sen und Erfah­rung stützt. Son­dern er muss zumin­dest auf Regeln der Tech­nik ver­wei­sen kön­nen, die in der Fach­welt aner­kannt sind.

„Stich­fest“ …

… in Bezug auf ein Gut­ach­ten hat wie­der­um eine ganz ande­re Bedeu­tung: das Gut­ach­ten muss nach­voll­zieh­bar sein. In der Dik­ti­on der öster­rei­chi­schen Gerich­te gibt es dazu den gleich­wer­ti­gen Begriff „schlüs­sig“. Der Sach­ver­stän­di­ge muss in allen sei­nen Her­lei­tun­gen zu Schlüs­sen kom­men, die nach­voll­zieh­bar sind. Und zwar durch Lai­en! Das setzt wie­der­um vor­aus, dass das Gut­ach­ten in einer Spra­che abge­fasst wird, die für einen Durch­schnitts­men­schen ver­ständ­lich ist. Dazu gehört auch, dass Fach­aus­drü­cke erläu­tert wer­den und dass bewusst auf Fach­spra­chen oder „Insi­der-Kau­der­welsch“ ver­zich­tet wird. Das setzt neben­bei bemerkt eine gewis­se Selbst­be­schrän­kung gegen aus­ufern­de fach­li­che oder sprach­li­che Dar­stel­lun­gen (z. B. Ver­mei­dung von Schach­tel­sät­zen) voraus.

Inte­gri­tät als hieb- und stich­fes­te Rüstung

Auch im Zusam­men­hang mit der Per­sön­lich­keit des Sach­ver­stän­di­gen hat das Bild der Rüs­tung Bedeu­tung. Der Sach­ver­stän­di­ge muss in jeder Situa­ti­on bedin­gungs­los kor­rekt, auf­rich­tig und ehr­lich agie­ren kön­nen. Dazu bedarf es neben der selbst­ver­ständ­li­chen Unab­hän­gig­keit und dem Frei­sein von jeg­li­cher Befan­gen­heit der zen­tra­len Hieb- und Stich­fes­tig­keit der Rüs­tung namens Inte­gri­tät. Die wie­der­um erfor­dert ste­tes Han­deln nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen, sorg­fäl­ti­ges Abwä­gen aller Ent­schei­dun­gen und Ver­mei­den jeg­li­cher Selbst­täu­schun­gen, die gefähr­li­che Lücken in der Rüs­tung sein könn­ten. Dazu ist vor­schnel­les Agie­ren oder über­stürz­tes Schluss­fol­gern zu ver­mei­den. Was wie­der­um nur dem mög­lich sein wird, der sich weder zeit­lich, noch orga­ni­sa­to­risch und auch nicht mate­ri­ell ein­engen lässt. Alle­samt not­wen­di­ge Pfle­ge­mit­tel, damit die Rüs­tung wei­ter­hin glänzt.

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