Stiefkind Haustechnik oder Sparen am falschen Platz

Gefahr

Eine Eigen­tüm­lich­keit der beson­de­ren Art lässt sich sehr oft fest­stel­len: je teu­rer das Objekt ist, des­to preis­güns­ti­ger fällt sei­ne Haus­tech­nik aus! Das ist kei­ne bil­li­ge Pole­mik, son­dern eine teu­er erkauf­te Beob­ach­tung. Teu­er nicht für den Beob­ach­ter, son­dern für den Eigen­tü­mer des Gebäu­des. Denn von Haus­tech­nik wird erwar­tet, dass sie ihre Arbeit unauf­fäl­lig und im Ver­bor­ge­nen tut, also mög­lichst unsicht­bar. Was nicht mit frei­em Auge erkenn­bar ist, kann natür­lich auch kei­nen Pres­ti­ge­wert zuge­mes­sen bekom­men. Ergo darf es auch von der bil­li­gen Sor­te sein. Aber schein­bar wohl­fei­le Lösun­gen kön­nen fürch­ter­li­che Nach­tei­le mit sich bringen.

Das Dra­ma beginnt übli­cher­wei­se bereits im sehr frü­hen Pla­nungs­sta­di­um. Da wird ein tol­les Gebäu­de ent­wor­fen oder ein Bestand grund­le­gend erneu­ert, ohne dass von Anfang an schon ein Haus­tech­nik­pla­ner mit in das Pla­nungs­team geholt wird. Der Archi­tekt kon­zen­triert sich auf Form und Funk­ti­on, was natür­lich zu die­sem Zeit­punkt sei­ne wich­tigs­te Auf­ga­be ist. Wie das Ding dann bewohn­bar gemacht wer­den wird, also geheizt oder gekühlt wer­den kann, ist der Vor­pla­nung oder auch in Unter­la­gen für einen Wett­be­werb viel­fach nur Rand­no­ti­zen wert. Was zählt, ist die Kon­zen­tra­ti­on auf Archi­tek­tur und nur auf die.

Nicht jeder kann alles

Das nächs­te Pro­blem besteht dann dar­in, dass exklu­si­ve im Sin­ne von aus­ge­fal­le­nen Bau­ten sehr oft von Objekt­pla­nern ent­wi­ckelt wer­den, die zwar in der Gestal­tung Spit­ze sein mögen, in der prak­ti­schen Umset­zung in eine Detail­pla­nung aber nicht über aus­rei­chen­de Erfah­rung und Rou­ti­ne besit­zen. Das bringt mit sich, dass sie auch nicht über ein erfah­re­nes Pla­ner­team für haus­tech­ni­sche Belan­ge ver­fü­gen. Gefähr­li­che Fol­ge ist, dass jemand bei­gezo­gen wird, der mit den anste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen nicht fer­tig wird und statt­des­sen ledig­lich unaus­ge­go­re­ne Lösun­gen lie­fert, die den Ansprü­chen des Gebäu­des, aber auch des spä­te­ren Besit­zers oder Nut­zers nicht genügen.

Oft feh­len die Vorgaben

Dazu kommt noch erschwe­rend, dass der Bau­herr hier nicht ein­grei­fen kann, weil er in haus­tech­ni­schen Belan­gen nicht das erfor­der­li­che Basis­wis­sen besitzt. Oder er will sich ein­fach nicht damit belas­ten und geht daher davon aus, dass die ent­spre­chen­den Fach­leu­te eh über alles erfor­der­li­che Wis­sen ver­fü­gen. Trau­ri­ge Fol­ge davon ist, dass gera­de bei aus­ge­fal­le­nen Objek­ten kein Las­ten­heft exis­tiert, in dem alle Anfor­de­run­gen des Bau­herrn für alle Gewer­ke zusam­men­ge­fasst sind. Wie aber soll man der­art unin­for­miert den spä­te­ren Anfor­de­run­gen und Erwar­tun­gen des Auf­trag­ge­bers gerecht wer­den können?

Der Bil­ligs­te ist nicht unbe­dingt der Beste

Das Elend setzt sich dann in der Aus­schrei­bung, Ver­ga­be und Aus­füh­rung der Leis­tun­gen fort. Man­gels ande­rer Kri­te­ri­en wer­den Auf­trä­ge betref­fend die Haus­tech­nik an den Bil­ligst­bie­ter ver­ge­ben, nicht ohne dem­sel­ben vor­her noch einen saf­ti­gen Nach­lass abge­run­gen zu haben. Der spar­sam durch­dach­ten Pla­nung folgt eine mini­ma­lis­ti­sche Aus­füh­rung. Den Betei­lig­ten und dem Bau­herrn ist das in die­ser Pha­se egal, weil – sie­he oben – pres­ti­ge­träch­tig ist die „Instal­lie­re­rei“ ohne­hin nicht, son­dern nur ein not­wen­di­ges Übel. Bei der Bau­auf­sicht wird natür­lich auch gespart, weiß eh jeder, was er zu tun hat. Abnah­me und Über­nah­me? Fehlanzeige.

Wenn uner­war­tet Feh­ler und Pro­ble­me auftreten

Spä­tes­tens bei der Inbe­trieb­nah­me der Anla­ge tre­ten die ers­ten Pro­ble­me auf. Behe­bungs­ver­su­che wer­den ein­ge­lei­tet, ver­feh­len aber eine nach­hal­ti­ge Ände­rung zum Bes­se­ren. All­ge­mei­ne Rat­lo­sig­keit tritt ein. Der Eigen­tü­mer will das Objekt end­lich bezie­hen und ver­liert die Geduld. Der Ruf nach Exper­ten wird laut, ers­te Rechts­kun­di­ge tre­ten auf. Rau­chen­de Köp­fe, hek­ti­sche Kon­fe­ren­zen, Schuld­zu­wei­sun­gen, Frist­set­zun­gen, Ulti­ma­ten. Ver­är­ger­te Nut­zer. Sach­ver­stän­di­ge wer­den geholt, Beweis­si­che­run­gen wer­den begon­nen, Sanie­run­gen über­legt. Viel Zeit wird inves­tiert wer­den müs­sen, viel Geld wird not­wen­dig sein …

Wie man am bes­ten gegen böse Über­ra­schun­gen vor­beu­gen kann

Was kann getan wer­den, um sol­che Schre­ckens­sze­na­ri­en zu ver­mei­den? Nun, zual­ler­erst muss der Bau­herr klar kund­tun, was er will und was nicht.  Der den Ent­wurf lie­fern­de Archi­tekt muss nicht zwangs­läu­fig mit der Umset­zung beauf­tragt wer­den, son­dern das Detail­pro­jekt soll­ten Pro­fis über­neh­men, die über aus­rei­chen­de Refe­ren­zen ver­fü­gen. Das gilt eben­so für alle ande­ren Fach­pla­ner, also auch für die Haus­tech­ni­ker. Genau­so rigo­ros muss die Aus­wahl der aus­füh­ren­den Unter­neh­men sein, der bil­ligs­te Instal­la­teur ist nicht auto­ma­tisch der bes­te. Und letzt­lich muss die Fach­bau­auf­sicht ihre Rol­le ernst­neh­men und bis zur Über­nah­me der Leis­tun­gen und Prü­fung der Schluss­rech­nun­gen dranbleiben.

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