Wie unbemerkt Millionen Liter Wasser verschwanden

WZDas eben­erdi­ge Wohn­haus an der Haupt­stra­ße des beschau­li­chen Markt­fle­ckens sorg­te für Rät­sel. Als man das den Win­ter über unbe­wohn­te, aber ver­meint­lich beheiz­te Gebäu­de zu Beginn des Früh­jahrs geöff­net hat­te, war fast das gesam­te Geschoß ein paar Zen­ti­me­ter hoch unter Was­ser. Die Trink­was­ser­lei­tung war ein­ge­fro­ren und in der Fol­ge geplatzt. Natür­lich wur­de sofort der Zufluss abge­sperrt, man schöpf­te, wisch­te und trock­ne­te mit allen Kräf­ten und ret­te­te an Ein­rich­tung und Haus­rat, was noch zu ret­ten war. Ein Frost­scha­den also, unan­ge­nehm für die Besit­ze­rin, nichts Unge­wöhn­li­ches für einen Sach­ver­stän­di­gen. Bis auf den Wasserverlust.

Der war von uner­klär­li­chem, ja gera­de­zu scho­ckie­ren­dem Aus­maß. Denn die Able­sung des Was­ser­zäh­lers zeig­te – berei­nigt um den übli­chen Ver­brauch – einen Mehr­kon­sum des Gebäu­des von etwa drei­tau­send­sechs­hun­dert Kubik­me­ter oder anders gesagt drei­kom­masechs Mil­lio­nen Liter! Jeden­falls lag es nicht am Was­ser­zäh­ler. Der hat­te zwar ein durch den Frost gebro­che­nes Schau­glas, war aber einer Unter­su­chung im Mess­la­bor zufol­ge nichts­des­to­trotz voll funktionsfähig.

Die schier unvor­stell­ba­re Men­ge betrug…

Nur, wo soll­te die­ses Rie­sen-Volu­men unbe­merkt hin­ge­kom­men sein? Im Haus hat­te man zwar die gro­ße Was­ser­la­che vor­ge­fun­den, von außen war dem Gebäu­de aber nichts anzu­mer­ken, was auf einen der­ar­ti­gen Was­ser­aus­tritt hät­te schlie­ßen las­sen. Die Fas­sa­de schien unver­än­dert. Der von der Gebäu­de­ver­si­che­rung bei­gezo­ge­ne Bau­sach­ver­stän­di­ge stell­te ver­dutzt fest, dass es sich bei die­ser ver­schwun­de­nen Men­ge um das mehr als Zehn­fa­che des Gebäu­de­vo­lu­mens gehan­delt habe. Oder um einen gedach­ten Wür­fel von etwa fünf­zehn Metern Seitenlänge.

… das mehr als Zehn­fa­che des Gebäudevolumens

Jeden­falls waren die durch die Näs­se in den fol­gen­den Wochen noch sicht­bar wer­den­den Schä­den enorm. Die erwähn­te Ver­si­che­rung ver­wei­ger­te den Scha­dens­ein­tritt mit der Begrün­dung, die Besit­ze­rin, die unweit wohn­te, hät­te sich im Win­ter nicht ord­nungs­ge­mäß um das Objekt geküm­mert, somit fahr­läs­sig gehan­delt und dadurch selbst den Frost­scha­den ver­ur­sacht. Weil zur Behe­bung des Scha­dens ein beträcht­li­cher Auf­wand erfor­der­lich war, sah sich die Besit­ze­rin genö­tigt, die­sen von ihrer Ver­si­che­rung einzuklagen.

Aus­lö­ser und Hintergrund 

Mehr Licht ins Dun­kel der Vor­gän­ge brach­te eine Ver­hand­lung vor Ort. Die Mie­te­rin des Objekts hat­te seit Herbst das Haus nicht mehr benutzt und Zah­lun­gen ein­ge­stellt. Kon­takt­ver­su­che der Besit­ze­rin waren erfolg­los geblie­ben. Letz­ter riss dann der Geduld­fa­den, ein Reser­ve­schlüs­sel schei­ter­te aber am gewech­sel­ten Tür­schloss. Der Früh­ling war schon ins Land gezo­gen, als doch noch pas­sen­der Schlüs­sel und Mie­te­rin auf­tauch­ten und – oh Schock! – die Über­schwem­mung ent­deckt wurde.

Wie die Men­ge zu erklä­ren war …

Blieb die Fra­ge nach Zustan­de­kom­men und Plau­si­bi­li­tät von Aus­lauf­men­ge und ihrem Ver­schwin­den zu klä­ren: Der Win­ter hat­te sich durch eine Käl­te­wo­che mit zwei­stel­li­gen Minus­gra­den und eine anschlie­ßen­de Warm­wet­ter­pha­se aus­ge­zeich­net. Die Flüs­sig­gas­hei­zung war man­gels Nach­schub aus­ge­fal­len, die Was­ser­lei­tung ein­ge­fro­ren und wie­der auf­ge­taut. Eine über­schlä­gi­ge Abschät­zung unter Beach­tung der loka­len Ver­hält­nis­se ergab, dass die drei­tau­send­sechs­hun­dert Kubik­me­ter im Zeit­raum der etwa ein­ein­halb Mona­te zwi­schen ver­mut­li­chem Auf­tau­en und der Ent­de­ckung durch­aus aus­ge­tre­ten sein konnten.

… und wie ihr Verschwinden …

Die Fra­gen nach dem Wohin und dem War­um des Nicht-Ent­deckt-Wer­dens lös­ten sich nach ein­ge­hen­der Besich­ti­gung des Hau­ses, durch etwas Detek­tiv­ar­beit und mit Hil­fe rech­ne­ri­scher Abschät­zun­gen: Das aus­tre­ten­de Was­ser hat­te sich im Erd­ge­schoß ver­teilt, war zu einem klei­nen Teil vom Boden­ab­lauf im Bade­zim­mer erfasst wor­den, zu einem grö­ße­ren Teil durch das Revi­si­ons­tür­chen und eine Öff­nung unter der Bade­wan­ne in den dar­un­ter­lie­gen­den, ein­zi­gen Kel­ler­raum des Hau­ses gelangt und in des­sen Sand­bo­den rück­stands­los versickert.

… und war­um nie­mend etwas bemerkte

Der Grund dafür, dass das Was­ser nicht etwa durch die Haus­tü­re aus­ge­tre­ten und daher nie­man­dem auf­ge­fal­len war lag dar­in, dass das Boden­ni­veau des Wind­fangs eine Stu­fe über dem Niveau des übri­gen Erd­ge­scho­ßes lag. Der Wind­fang wirk­te somit gegen­über der Haus­tü­re wie ein Stau­damm, wodurch kei­ner­lei ver­rä­te­ri­sche Was­ser­spur nach außen drin­gen konn­te. Eine rech­ne­ri­sche Abschät­zung des sich erge­ben­den Was­ser­spie­gels bestä­tig­te die Zusam­men­hän­ge. Fazit: Nach­dem alles Wesent­li­che bereits vor Ort geklärt wer­den konn­te, entete das Ver­fah­ren spon­tan mit einem Vergleich …

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