Aus der SV-Praxis: Das tragische Ende einer Wärmepumpenanlage

Kol

Rein phy­sisch gese­hen brau­chen wir Men­schen für unse­re Exis­tenz genug Lebens­raum, Licht, Luft zum Atmen, Was­ser, Ener­gie, Lebens­mit­tel etc., eben alles das, was ein gedeih­li­ches Umfeld aus­macht. Wür­den wich­ti­ge Ele­men­te davon feh­len, wäre uns ein beschwer­li­ches Dahin­ve­ge­tie­ren gewiss und ein bal­di­ges Ende eben­so. Ähn­li­ches gilt für Maschi­nen. Auch sie brau­chen ein lebens­er­hal­ten­des Umfeld, um ihre Auf­ga­ben erfül­len zu kön­nen. Ist das nicht der Fall, ist eben­so ein früh­zei­ti­ges Aus in Sicht. Ein­dring­li­ches Bei­spiel dafür ist die tra­gi­sche Geschich­te einer Wär­me­pum­pen­an­la­ge zur Erdwärmenutzung.

Dabei hat alles so gut begon­nen. Auf einem schö­nen Grund­stück am Stadt­rand war dem sanft abfal­len­den Hang durch Abgra­bung und Auf­schüt­tung eine waag­rech­te Flä­che abge­run­gen wor­den. Dar­in hat­te der Erd­kol­lek­tor für eine Wär­me­pum­pe mit Direkt­ver­damp­fer ihren Platz bekom­men. Die Wär­me­pum­pen­an­la­ge beheiz­te das am Grund­stück neu errich­te­te geräu­mi­ge Ein­fa­mi­li­en­haus zur Zufrie­den­heit sei­ner Bewohner.

Es läuft und läuft

Der Besit­zer beschloss irgend­wann, den Frei­zeit­wert sei­ner Heim­statt etwas auf­zu­wer­ten. Dazu errich­te­te er am Rand der ebe­nen Gar­ten­flä­che ein klei­nes Schwimm­be­cken aus Beton und Mau­er­stei­nen. Der Erd­kol­lek­tor wur­de über­baut, mit bau­meis­ter­li­cher Sorg­falt, um ihn nicht zu beschä­di­gen. Kei­ne gro­ße Sache, wie es schien.

Dann kam es zu einer Hang­rut­schung, die einen der sechs Ver­damp­fer­krei­se unbrauch­bar mach­te. Der Kol­lek­tor aus umman­tel­ten Kup­fer­roh­ren hat­te aber ganz offen­sicht­lich aus­rei­chen­de Reser­ven, denn all die Ereig­nis­se um den Kol­lek­tor schie­nen die Wär­me­pum­pe nicht wei­ter zu beein­dru­cken. Sie lief und lief.

Ein neu­er Besit­zer kommt

Eini­ge Jah­re gin­gen ins Land, das Anwe­sen wech­sel­te den Besit­zer. Neue Her­ren haben neue Plä­ne. Zuerst wur­de das Gebäu­de umge­stal­tet. Dann kamen die Außen­an­la­gen dran. Gleich der ers­ten Akti­on fiel das Schwimm­be­cken zum Opfer und wur­de den Vor­stel­lun­gen des Haus­herrn fol­gend durch ein groß­zü­gi­ge­res ersetzt. Weil ein gro­ßes Schwimm­bad nach ver­län­ger­ter Nut­zungs­sai­son ver­langt, muss­te eine mobi­le Über­da­chung her. Was eine weit­läu­fi­ge Umran­dung nötig mach­te, mit im Mör­tel­bett ver­leg­ten Stei­nen, dicht aus­ge­führt. Alles wie­der­um über dem Wärmepumpen-Kollektor.

Ein Schwimm­be­cken allein reicht nicht

Ein Schwimm­be­cken allein kann eine öde Sache sein, wo soll man sich aus­ru­hen? Klar, ein Plätz­chen für die Lie­ge­ge­le­gen­hei­ten muss­te her, mit Ses­seln und gro­ßem Tisch zum Fei­ern – und all das in einem schö­nen Pavil­lon. Auf ordent­lich viel Flä­che und dich­tem Pflas­ter, mit aller Vor­sicht und Sorg­falt wie­der über dem Erd­wär­me­kol­lek­tor errich­tet. Nicht zu ver­ges­sen: Ein eben­falls was­ser­dich­ter Geh­steig vom Haus zum Pavil­lon am ande­ren Ende des Gar­tens war noch nötig, quer über das Grund­stück, wie­der über den Erd­kol­lek­tor. Alles für eine neue Qua­li­tät des Woh­nens und der Freizeit!

Da tut sich was!

Das geho­be­ne Bade­ver­gnü­gen des ers­ten Som­mers war noch in guter Erin­ne­rung, als sich gegen Ende der Heiz­pe­ri­ode dar­auf etwas ande­res zu heben begann: Die Pflas­te­rung nahe dem Wohn­haus. Und zwar dort, wo die Kol­lek­tor­lei­tun­gen in das Haus ein­tra­ten. Ein kapi­ta­ler Eis­block um die Roh­re signa­li­sier­te die ther­mi­sche Über­las­tung des Kol­lek­tors und damit des­sen Ende. Die spä­te­re Ursa­chen­for­schung im Zuge des Gut­ach­tens­auf­tra­ges ergab, dass die Über­bau­un­gen eine Aus­trock­nung des Erd­reichs und damit einen Ver­fall der Wär­me­leis­tung des Kol­lek­tors zur Fol­ge hatten.

Wer ist schuld am Desaster?

Neben der Ursa­che für den Scha­den woll­te das Gericht die Schuld­fra­ge geklärt haben. Klä­ger war der Haus­be­sit­zer, Beklag­ter das Bau­un­ter­neh­men für Schwimm­bad, Pavil­lon und Geh­steig mit dem Vor­wurf, das Unter­neh­men hät­te wis­sen müs­sen, dass man einen Wärmepumpen­kollektor nicht über­bau­en darf. Mei­ne Stel­lung­nah­me und auch die eines hin­zu­ge­zo­ge­nen Bau­sach­ver­stän­di­gen: Die­ser Sach­ver­halt gehört (lei­der) noch nicht zum all­ge­mei­nen Wis­sens­stand des Bau­fachs. Also ist nie­mand schuld.

Was wir dar­aus ler­nen können

Je höher die Feuch­tig­keit des Erd­reichs, des­to höher die Leis­tungs­fä­hig­keit des Erd­kol­lek­tors. Wird er über­baut, kann er man­gels Feuch­te­nach­schubs aus Nie­der­schlä­gen nicht rege­ne­rie­ren, trock­net aus, wird im schlimms­ten Fall unbrauch­bar und besie­gelt das Ende der Wär­me­pum­pen­an­la­ge. Auch in unse­rem Fall, denn gleich nach den uner­freu­li­chen Erleb­nis­sen rüs­te­te der Bau­herr auf Wär­me aus Bio­mas­se um …

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