Qualitätssicherung oder bloß Versicherung gegen Qualitätsmängel?

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Eine Anzahl von Inge­nieur­bü­ros hat zur Deckung von Haft­pflicht­an­sprü­chen einen Grup­pen­ver­trag abge­schlos­sen. Zuneh­men­de Scha­dens­häu­fig­keit über­steigt all­mäh­lich das Prä­mi­en­auf­kom­men, wor­auf­hin das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men für künf­ti­ge Ver­trags­ver­län­ge­run­gen dras­ti­sche Bei­trags­er­hö­hun­gen in Aus­sicht stellt. Als ein­zi­ge Alter­na­ti­ve dazu bie­tet sich die gänz­li­che Auf­lö­sung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses an. Zu den Span­nun­gen zwi­schen Büros und Ver­si­che­rer kommt noch ein gewis­ser inter­ner Grimm, weil man weiß, dass die teu­ren Scha­dens­fäl­le regel­mä­ßig weni­gen „schwar­zen Scha­fen“ zuzu­ord­nen sind. Was tun?

Die Inge­nieu­re wären natür­lich kei­ne sol­chen, hät­ten sie kei­ne eige­nen Vor­stel­lun­gen, wie man aus der doch unlieb­sa­men Situa­ti­on unbe­scha­det her­aus­kom­men könn­te. Da wird zum einen die Sach­la­ge dadurch etwas ent­schärft gese­hen, dass sich der euro­pa­wei­te Ver­si­che­rungs­markt wegen des Auf­tre­tens von neu­en Spie­lern ver­brei­tert habe, wor­aus sich neue poten­ti­el­le Part­ner erge­ben könn­ten. Und zum ande­ren dür­fe man wohl davon aus­ge­hen oder zumin­dest dar­auf hof­fen, dass beim ange­kün­dig­ten Neu­ver­han­deln mit dem ange­stamm­ten und lang­jäh­ri­gen Part­ner nicht so heiß geges­sen wer­de wie gekocht.

Wie Qua­li­tät sichern ohne sie zu definieren?

Und tja, im Zusam­men­hang mit den unan­ge­neh­men Schä­den sei die Fra­ge nach Maß­nah­men zur Qua­li­täts­si­che­rung ange­bracht – hilf­rei­che Ideen und Bei­trä­ge in die­se Rich­tung wären jeder­zeit will­kom­men. Wozu noch ergän­zend zu bemer­ken wäre, dass die Grup­pe den Anspruch auf die hohe Güte ihrer Leis­tun­gen durch Bei­fü­gung des Begrif­fes Qua­li­tät zu ihren Stan­des­in­si­gni­en doku­men­tiert. Genann­ter Begriff fin­det sich daher ein­präg­sam auch auf allen unters Volk gebrach­ten Wer­be­ar­ti­keln der Berufs­ver­tre­tung. Qua­li­tät also. Wobei aber ver­mut­lich kei­ner so genau weiß, was dar­un­ter kon­kret zu ver­ste­hen sein soll. Oder wel­che Maß­nah­men für eine Qua­li­täts­si­che­rung ziel­füh­rend sein könn­ten. Gar nicht zu reden davon, dass man sich bereits mit zeit­ge­mä­ßen Erkennt­nis­sen über das Wesen und die Qua­li­täts­be­wer­tung von Dienst­leis­tun­gen aus­ein­an­der­ge­setzt hätte.

Wer hat über­haupt Inter­es­se an Qualitätssicherung?

Trotz aller Unwis­sen­heit und Unsi­cher­heit müss­ten Ver­si­che­rer und Ver­si­cher­te gemein­sam Inter­es­se dar­an haben, dass Qua­li­täts­si­che­rung betrie­ben wird. Zumin­dest dann, wenn man vor­aus­setzt, dass dadurch Feh­ler und damit Fol­ge­schä­den ver­hin­dert wer­den könn­ten. Aber ist das so? Ver­si­che­rer haben die­ses Inter­es­se offen­sicht­lich nicht. Denn wenn dem so wäre, müss­ten sie ent­we­der jenen Inge­nieur­bü­ros Prä­mi­en­er­leich­te­run­gen gewäh­ren, die wir­kungs­vol­le Qua­li­täts­si­che­rungs­maß­nah­men ein­füh­ren, sie auf­recht­erhal­ten und dies auch nach­wei­sen kön­nen. Oder Ver­si­che­rer müss­ten – wie dies in ande­ren Län­dern durch­aus der Fall ist – den Inge­nieur­bü­ros vor­ge­ben, wel­che Maß­nah­men zur Qua­li­täts­si­che­rung sie zu tref­fen haben, damit sie über­haupt in den Genuss einer Ver­si­che­rungs­de­ckung kom­men können.

Qua­li­täts­si­che­rung ver­langt nach einem System

Die ver­si­cher­ten Inge­nieur­bü­ros haben zumin­dest mehr­heit­lich offen­bar auch kein Inter­es­se an Qua­li­täts­si­che­rung. Denn sonst wäre letz­te­re nicht wie­der­keh­ren­des The­ma in Debat­ten den Berufs­stand betref­fend. Wohl ist anzu­neh­men, dass die meis­ten Büros bewusst oder unbe­wusst gewis­se Min­dest­stan­dards set­zen, unter denen kein Arbeits­er­geb­nis das Haus ver­las­sen darf. Aber wohl die wenigs­ten wer­den Qua­li­täts­si­che­rung über schrift­lich fixier­te Regeln oder Pro­ze­du­ren ver­fol­gen. Die sind aber not­wen­dig, beginnt Qua­li­täts­si­che­rung doch mit einem durch­dach­ten und zusam­men­hän­gen­den Sys­tem von Fest­le­gun­gen und Abläu­fen, das in der Pra­xis durch­ge­hend zu beach­ten ist. Was aber wie­der­um nur gelingt mit strik­ter Disziplin.

Mehr noch: Qua­li­täts­ma­nage­ment ist gefragt

Aus lang­jäh­ri­ger Pra­xis her­aus kann man guten Gewis­sens sagen, dass all die vor­hin genann­ten Anfor­de­run­gen nur über ein Qua­li­täts­ma­ge­ment­sys­tem erreicht wer­den kön­nen, das bedarfs­ge­recht ent­wi­ckelt und schritt­wei­se ein­ge­führt, dann zer­ti­fi­ziert und in der Fol­ge von exter­ner Sei­te in regel­mä­ßi­gen Abstän­den auf sei­ne Wirk­sam­keit kon­trol­liert wird. Hier sei deut­lich ange­merkt: Sys­te­me – und sei­en die­se noch so durch­dacht und viel­leicht auch büro­in­tern gut akzep­tiert – die nicht von außen über­wacht wer­den, „ver­san­den“ erfah­rungs­ge­mäß all­mäh­lich und ver­lie­ren damit ihren posi­ti­ven Ein­fluss auf die Leis­tun­gen des Ingenieurbüros.

Es geht nicht ohne zer­ti­fi­zier­tes Qualitätsmanagementsystem

Die Zeit des unver­bind­li­chen Wie­der­käu­ens nebu­lo­ser For­de­run­gen zu Qua­li­täts­si­che­rung soll­te vor­bei sein. Auch wenn es sich noch so unbe­quem anlässt: Inge­nieur­bü­ros müs­sen end­lich ein­se­hen, dass es in Zukunft ohne zer­ti­fi­zier­tes und in der Pra­xis geleb­tes Qua­li­täts-Manage­ment nicht mehr gehen wird, will man im Hin­blick auf Qua­li­tät in einer zeit­ge­mä­ßen Liga mit­spie­len. Alles, was unter die­sem Anspruch liegt, ver­dient es nicht, als Stre­ben nach bes­se­rer Qua­li­tät ernst genom­men zu wer­den. Natür­lich wird man akzep­tie­ren, dass jemand nicht mit dabei sein und eher einer unte­ren Spiel­klas­se ange­hö­ren will. Nur soll man das dann auch den Kol­le­gen und den Kun­den gegen­über auch klar deklarieren.

Was ist Auf­ga­be der Standesvertretung?

Sie muss ihren Mit­glie­dern rei­nen Wein ein­schen­ken und ihnen klar­ma­chen, dass es so wie bis­her nicht wei­ter­ge­hen kann. Dass Qua­li­täts­an­sprü­che sich nicht in blo­ßem Gere­de und in Absichts­er­klä­run­gen erschöp­fen dür­fen, son­dern nach kon­kre­ten Maß­nah­men ver­lan­gen. Dass die­se Maß­nah­men Geld, Zeit und Mühe kos­ten wer­den, aber uner­läss­lich sind. Dass man – so Inter­es­se besteht – gemein­sam nach den best­mög­li­chen Hil­fen, Mus­tern und Model­len suchen wer­de. Dass man eine Qua­li­täts­of­fen­si­ve star­ten wol­le. Dass man sich dafür ein­set­zen wer­de, dass Inge­nieur­bü­ros, die nach­ge­wie­sen funk­tio­nie­ren­de Model­le des Qua­li­täts-Manage­ments betrei­ben, weni­ger Ver­si­che­rungs­prä­mie berap­pen müs­sen. Vor allem aber, dass man umden­ken müs­se, von einer pas­si­ven, reak­ti­ven Ver­si­che­rung gegen Qua­li­täts­män­gel zu einer pro­ak­ti­ven Siche­rung der Qua­li­tät aller ange­bo­te­nen Leistungen.

Fazit

Noch ein­mal: Man wird etwas tun müs­sen, denn von nix kommt nix. So wer­den vie­le Inge­nieur­bü­ros – allen vor­an die Ver­ur­sa­cher von Schä­den – ihre bis­her gepfleg­te laten­te Abnei­gung gegen wir­kungs­vol­le und sys­te­ma­ti­sche Qua­li­täts­si­che­rung kri­tisch zu prü­fen haben. Denn auch ohne dass die Art der bis­her ver­ur­sach­ten Schä­den bekannt ist, kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass jedem ein­zel­nen Scha­dens­fall ein Ver­stoß gegen Regeln oder Prin­zi­pi­en des Qua­li­täts­ma­nage­ments zugrun­de­liegt. Das zei­gen Erfah­run­gen aus Begut­ach­tungs­auf­trä­gen für Ver­si­che­run­gen und Gerich­te sehr deutlich.

Abschlie­ßend noch zwei nur schein­bar wider­sprüch­li­che Zita­te, die als qua­li­täts­be­zo­ge­ne Leit­li­ni­en des Berufs­stan­des die­nen mögen:

„Qua­li­tät ist nie­mals Zufall. Sie ist immer das Ergeb­nis intel­li­gen­ten Bemü­hens.“ (John Rus­kin, 1819–1900, eng­li­scher Sozi­al­phi­lo­soph) – Wie schon gesagt, von nix kommt nix! Qua­li­tät muss in allen Berei­chen eines Inge­nieur­bü­ros ange­strebt wer­den. Das ist eine Daueraufgabe.

„Qua­li­tät ist kei­ne Hand­lung, son­dern eine Hal­tung.“ (Aris­to­te­les) – Man muss Qua­li­tät defi­ni­tiv und kom­pro­miss­los wol­len, das beginnt mit der posi­ti­ven und akti­ven Ein­stel­lung der Geschäfts­füh­rung eines Inge­nieur­bü­ros zu die­sem gewich­ti­gen Thema!

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