Tradition, Tradition …

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Tradition

Kei­ne Ahnung, wie weit so etwas heu­te noch üblich ist, jeden­falls kann ich mich noch an eine Zeit erin­nern, in der im Zwie­ge­spräch in adli­gen Krei­sen eine Äuße­rung zum unbe­frie­di­gen­den Sät­ti­gungs­grad etwa in der Art „Ja hat er denn nicht zu Mit­tag geges­sen?“ hin­ter­fragt wur­de. Das nicht etwa in einer Art Cau­se­rie unter reich­lich betag­ten Schön­geis­tern, wohl­ge­merkt, son­dern im trau­ten Fami­li­en­kreis unter Vater und Sohn. Wobei die­se „facon de par­ler“ gar nicht so gedrech­selt wirk­te, und auch nicht nasal in Schön­brun­ner-Deutsch daher­kam, son­dern ganz unauf­ge­regt und nor­mal. Aber halt anti­quiert. Was an man­che Sach­ver­stän­di­ge erinnert.

War­um? Ganz ein­fach des­halb, weil sie zwar im per­sön­li­chen Gespräch das Wort „ich“ ver­wen­den, im Gut­ach­ten aber von sich selbst in der drit­ten Per­son reden. Als ob sie gra­de neben sich ste­hen und über sich berich­ten wür­den. Was nicht etwa objek­tiv wirkt, wie es viel­leicht beab­sich­tigt war, son­dern nur unper­sön­lich. Außer­dem klingt es recht holp­rig, wenn es etwa heißt: „Der Sach­ver­stän­di­ge hat dazu …“ Was spricht dage­gen, statt­des­sen zu sagen: „Ich habe dazu …“?

Natür­lich weiß ich, dass es bei­spiels­wei­se in der wis­sen­schaft­li­chen Lite­ra­tur nicht nur nicht üblich, son­dern sogar ver­pönt ist, von sich in der ers­ten Per­son oder auch nur im Beschei­den­heits­plu­ral zu reden. Wozu es mit­un­ter man­cher­lei sprach­li­cher Klimm­zü­ge bedarf. Aber gut, das ist Kon­ven­ti­on. Ist nun etwa ein Gerichts­gut­ach­ten eine wis­sen­schaft­li­che Arbeit? Objek­tiv soll sein Inhalt ja sein, wis­sen­schaft­lich sicher nicht. Wäre er es doch, hät­te er sei­nen Zweck verfehlt.

Eine ganz beson­ders lächer­li­che Flos­kel ist der sehr oft auf­tre­ten­de – fast schon tra­di­tio­nel­le – „gefer­tig­te Sach­ver­stän­di­ge“, weil kei­ner­lei Erklä­rung folgt, wor­aus denn nun der Sach­ver­stän­di­ge tat­säch­lich gefer­tigt ist. Da das so beson­ders höl­zern klingt, dürf­te er aus sel­te­nem Baum­be­stand geschnitzt sein. Zwar gibt es den Begriff des Gefer­tig­ten, der in uraltem Kanz­lei­deutsch einen Unter­zeich­ner benennt. Aber gefer­tigt ist immer noch irgend­ein Pro­dukt, eher sel­ten ein Mensch, es sei denn, man wol­le mit die­sem Wort einen Zeu­gungs­vor­gang umschreiben.

Weil aber der Beruf des Sach­ver­stän­di­gen nicht auf letzt­ge­nann­te Wei­se zustan­de kommt, son­dern durch har­te Arbeit und lan­ge Erfah­rung, zu der auch stän­di­ges Ler­nen gehört, wird er freu­dig zu neu­en Ufern auf­bre­chen und das „ich, mei­ner, mir, mich“ nicht als Aus­druck über­stei­ger­ten Selbst­be­wusst­seins ver­wen­den, son­dern als simp­les Beken­nen sei­ner eige­nen Per­sön­lich­keit. Und als Aus­druck dafür, dass er selbst klar und unmiss­ver­ständ­lich mit jeder Faser sei­nes Seins zu dem steht, was im Gut­ach­ten zu lesen ist.

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