Aus der SV-Praxis: Herausforderungen

Fehler

Es beginnt mit dem Anruf eines Kli­en­ten, der in einem Betriebs­ge­bäu­de ein uner­war­te­tes tech­ni­sches Pro­blem hat, das einen Scha­den ver­ur­sacht hat und das für die Benut­zer sehr unan­ge­nehm ist. Der Kli­ent bit­tet um rasche Hil­fe. Vor Ort zeigt sich, dass zwar das kon­kre­te Pro­blem nicht sehr groß ist und der Scha­den rasch beho­ben wer­den kann. Aller­dings ist das Risi­ko nicht sofort abschätz­bar, ob die­sel­ben Schwie­rig­kei­ten nicht zu einem spä­te­ren Zeit­punkt an einem ande­ren Ort im Gebäu­de wie­der auf­tre­ten kön­nen, mit einem viel­leicht dra­ma­ti­sche­ren Aus­gang. Kli­ent, betrof­fe­ne Benut­zer und invol­vier­te Ver­si­che­run­gen sind an rascher Auf­klä­rung interessiert.

In einer unüber­sicht­li­chen und von all­ge­mei­ner Auf­re­gung gekenn­zeich­ne­ten Situa­ti­on wird der Sach­ver­stän­di­ge natur­ge­mäß zuerst ein­mal Ruhe bewah­ren und bemüht sein, die Ner­ven ande­rer und viel­leicht zu Recht auf­ge­brach­ter Anwe­sen­der zu küh­len, er wird dees­ka­lie­ren und ver­su­chen, die frei­ge­setz­te Ener­gie in sinn­vol­le Rich­tung zu len­ken. Dann muss er sich Über­blick ver­schaf­fen und der Rei­he nach eini­ge Din­ge klären:

  1. 1. Ist die Mit­wir­kung des Sach­ver­stän­di­gen gewünscht und wenn ja, in wel­cher Rolle?

Viel­leicht erwar­ten die Anwe­sen­den, dass ein Gut­ach­ten erstellt wer­den soll, bloß weil eben der Sach­ver­stän­di­ge da ist. Das muss aber nicht sein. Er könn­te auch bloß für einen der Per­so­nen oder für alle als Bera­ter tätig wer­den. Viel­leicht ist er gar nicht der Rich­ti­ge am Platz und wür­de für wei­te­re Fra­gen einen Kol­le­gen emp­feh­len. Jeden­falls wird er sich in unter solch unkla­ren Umstän­den mit irgend­wel­chen Äuße­run­gen zur Sache sehr zurück­hal­ten, auch dann, wenn spä­ter sei­ne Rol­le geklärt ist. Eine Aus­nah­me ergibt sich natür­lich für den Fall, dass unmit­tel­bar Gefahr droht.

  1. 2. Wer ist sein Auftraggeber?

Zugleich mit der gewünsch­ten oder sich von selbst erge­ben­den Rol­le ist zu klä­ren, wer für den Auf­trag ver­ant­wort­lich ist. Viel­leicht hat ein lang­jäh­ri­ger Kli­ent den Sach­ver­stän­di­gen zur Gut­ach­ten­ser­stel­lung ange­for­dert, aber der rich­ti­ge Auf­trag­ge­ber, also der­je­ni­ge, der schrift­lich den Auf­trag ver­gibt und letzt­lich auch die Kos­ten dafür über­nimmt, ist bei­spiels­wei­se eine Ver­si­che­rung, die vor­aus­setzt, dass er in der Sache und in der Situa­ti­on nicht befan­gen ist. Zumeist sind in die­sem Fall zual­ler­erst Ter­min- und Kos­ten­fra­gen sekun­där, aber eine Klä­rung muss so bald wie mög­lich erfolgen.

  1. 3. Was ist sein Auftrag?

Der Inhalt des Gut­ach­tens und des­sen Auf­trag und Fra­ge­stel­lung erscheint anfangs allen Betei­lig­ten eher unwich­tig, Haupt­sa­che, man bekommt ein brauch­ba­res Gut­ach­ten. Dabei muss der Auf­trag noch for­mu­liert und abge­grenzt wer­den, wozu die Mit­ar­beit des Sach­ver­stän­di­gen meist uner­läss­lich ist. Auch in wei­te­rer Fol­ge wird mit dem Auf­trag­ge­ber dies­be­züg­lich Kon­takt zu hal­ten sein, beson­ders für den Fall, dass bis­her unbe­kann­te Infor­ma­tio­nen vor­lie­gen oder sich im Lau­fe der Gut­ach­tens­vor­be­rei­tung neue Aspek­te ergeben.

  1. 4. Wie ist die wei­te­re Vorgangsweise?

Für die Anwe­sen­den wird es eine gro­ße Hil­fe sein, wenn der Sach­ver­stän­di­ge – womög­lich als ein­zi­ger – die Lage über­bli­cken kann und befä­higt ist, zumin­dest grob dar­zu­le­gen, was vor Ort zu tun oder andern­orts zu ver­an­las­sen ist und wer das erle­di­gen soll. Auch wird er sei­ne nächs­ten Arbeits­schrit­te zu skiz­zie­ren ver­su­chen. Hilf­reich ist eben­so die Anga­be des vor­aus­sicht­li­chen Zeit­ho­ri­zonts der Bear­bei­tung und – falls erfor­der­lich – eine Infor­ma­ti­on dar­über, wer als wei­te­rer Exper­te bei­gezo­gen wer­den muss.

  1. 5. Wer ist wie in den Infor­ma­ti­ons­fluss einzubinden?

Fest­zu­le­gen ist auch eine Art „Infor­ma­ti­ons­po­li­tik“, also wer von den Betei­lig­ten in wel­cher Rei­hen­fol­ge über wel­che Sach­ver­hal­te zu infor­mie­ren ist. Das kann ins­be­son­de­re dann von Bedeu­tung sein, wenn auf­grund von Gut­ach­tens­er­geb­nis­sen wich­ti­ge und alle Betei­lig­ten berüh­ren­de Ent­schei­dun­gen und Ver­an­las­sun­gen zu tref­fen sind. Auf jeden Fall ist Vor­sor­ge zu tref­fen, dass nicht durch einen unge­re­gel­ten oder gar feh­ler­haf­ten Infor­ma­ti­ons­fluss Irri­ta­tio­nen ent­ste­hen oder gar Panik ausbricht.

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Wie man sieht, gehen in den vor­hin geschil­der­ten Situa­tio­nen die Auf­ga­ben des Sach­ver­stän­di­gen deut­lich über das Sach­lich-Fach­li­che hin­aus. Haben Sie Erfah­run­gen zum The­ma? Über eine Ant­wort wür­de ich mich freuen!

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