Aus der SV-Praxis: Vom Umgang mit Kollegen

Politik

„Der Ein­druck ent­schei­det dar­über, ob wir jeman­den sym­pa­thisch fin­den oder nicht.“ – „Mag ja sein, aber Sach­ver­stän­di­gen soll­ten über Gefüh­le erha­ben sein, sie erle­di­gen ihren Auf­trag und das war’s.“ Irr­tum. Sach­ver­stän­di­ge sind wie alle Men­schen kei­ne see­len­lo­sen Geschöp­fe. Sie haben genau­so ihre Gefüh­le, viel­leicht haben sie die­se berufs­be­dingt nur bes­ser im Griff. Auch im Umgang mit Kol­le­gen kann es zu inter­es­san­ten Situa­tio­nen kom­men, in denen letzt­lich rich­ti­ges Ver­hal­ten aus­schlag­ge­bend sein kann, will man aus der Situa­ti­on das Bes­te machen. Hilf­reich dafür ist ein ein­fa­ches, oft nicht beach­te­tes Prinzip.

Die Rede ist von der Gol­de­nen Regel: „Alles, was ihr wollt, dass Men­schen euch tun, das tut auch ihnen.“ lau­tet ein bekann­tes Bibel­wort, des­sen Kern auch in ande­ren For­mu­lie­run­gen zu fin­den ist, etwa „Wie man in den Wald ruft, so ruft es zurück“. So ein­fach das Prin­zip auch ist, so schwie­rig scheint es aber in man­chen Situa­tio­nen tat­säch­lich anwend­bar zu sein. Auch unter Sach­ver­stän­di­gen ste­hen dem oft Hin­der­nis­se ent­ge­gen. Dazu drei Bei­spie­le für Pro­ble­me im Umgang mit­ein­an­der und Anre­gun­gen, wie man sich gut aus der Affä­re zieht.

1. Man­geln­de Achtung

Ein jun­ger Kol­le­ge bit­tet um Teil­nah­me an der Befund­auf­nah­me in einem Gerichts­ver­fah­ren, in des­sen Vor­feld der Sach­ver­stän­di­ge bereits als Pri­vat­gut­ach­ter tätig war und des­halb einen sehr guten Infor­ma­ti­ons­stand besitzt. Der jun­ge Kol­le­ge behan­delt sei­nen Kol­le­gen, mit dem er ansons­ten einen durch­aus ami­ka­len Umgang hat, ziem­lich schroff und zurück­set­zend. Er ver­bit­tet sich außer knap­pen Ant­wor­ten auf sei­ne Fra­gen jeg­li­che Bemer­kung des Sach­ver­stän­di­gen, in dem über die aus sei­ner Sicht unan­ge­mes­se­ne Ver­hal­tens­wei­se nach einer ers­ten Pha­se der Ver­wun­de­rung all­mäh­lich leich­ter Ärger aufkeimt.

Was tun? Cool down. Ruhig blei­ben und freund­lich sein. Der jun­ge Kol­le­ge ist sich einer Rol­le noch nicht sicher genug, die ihm gestat­ten wür­de, etwas gelas­se­ner zu agie­ren. Der älte­re Kol­le­ge wird die Sze­ne zurück­hal­tend beob­ach­ten und ansons­ten die Situa­ti­on inner­lich schmun­zelnd akzep­tie­ren. Dem jun­gen Kol­le­gen, der – will er ein­mal wirk­lich erfolg­reich sein – die rich­ti­ge Art zu arbei­ten erst ler­nen muss, kann man durch­aus nach­sich­tig begeg­nen, wenn man sich selbst nicht all­zu wich­tig nimmt. Und wer weiß, viel­leicht wird der jun­ge Kol­le­ge beim nächs­ten Tref­fen auf sein etwas unge­len­kes Ver­hal­ten zu spre­chen kommen.

2. Aus­ge­nützt werden

Wenn ein Kol­le­ge um etwas bit­tet, wird man ihm das Erbe­te­ne nicht von vorn­her­ein abschla­gen. Schließ­lich ist man aus der­sel­ben Zunft und man ist es gewohnt, ein­an­der dort zu unter­stüt­zen, wo man wirk­lich eine Hil­fe sein kann. Ein ein­fa­cher Tipp oder eine simp­le Anlei­tung, was man in einer gege­be­nen Situa­ti­on wie am bes­ten tun kann, mag dem Fra­gen­den vie­le Umwe­ge und unnö­ti­ge Pro­ble­me erspa­ren. Dass man das übli­cher­wei­se auch unent­gelt­lich tut, gilt als selbst­ver­ständ­lich, zumin­dest dann, wenn sich der Auf­wand für eine Gefäl­lig­keit in ver­tret­ba­ren Gren­zen hält und zumin­dest ein aner­ken­nen­des Dan­ke­schön folgt.

Schlimm aller­dings wird es dann, wenn der um Aus­kunft Hei­schen­de die Gren­zen des kol­le­gia­len Anstands über­sieht und auf Kos­ten des Befrag­ten an sen­si­ble Infor­ma­tio­nen zu kom­men hofft, die ihm einen Vor­teil brin­gen, den Befrag­ten aber über­vor­tei­len und ihm dadurch scha­den. Das kommt zum Glück nur sel­ten vor. Ein gewief­ter Sach­ver­stän­di­ger wird den Bra­ten recht­zei­tig rie­chen, sich auch durch noch so net­te Ges­ten beir­ren las­sen und freund­lich, aber bestimmt kla­re Gren­zen set­zen. Güte und Gut­mü­tig­keit sind zwei grund­ver­schie­de­ne Din­ge, Auf­rich­tig Hel­fen ja ger­ne, sich aus­nüt­zen las­sen aber klar Nein.

3. Fach­li­che Debatten

Wer hat nicht schon vom „Gut­ach­ter­streit“ in öffent­lich­keits­wirk­sa­men Ver­fah­ren vor Gericht oder vor Behör­den gehört? Von der Prä­sen­ta­ti­on von Gut­ach­ten und Gegen­gut­ach­ten, vom Zusam­men­prall ent­ge­gen­ge­setz­ter Aus­sa­gen, vom Klin­gen­kreu­zen kon­trä­rer Inter­pre­ta­tio­nen, das alles gewürzt mit einer Palet­te scharf­zün­gi­ger Argu­men­te. Beson­ders gefähr­lich dabei sind direk­te per­sön­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, ins­be­son­de­re dann, wenn sach­li­che Beweis­füh­run­gen im San­de ver­lau­fen und die Debat­te statt­des­sen in per­sön­li­che Angrif­fe abzu­glei­ten droht, wenn „har­te Ban­da­gen“ zwi­schen den Kon­tra­hen­ten abseh­bar sind.

Von vorn­her­ein wich­tig erscheint, dass sich der Sach­ver­stän­di­ge in der­ar­ti­gen Situa­tio­nen nicht instru­men­ta­li­sie­ren und nicht als „Kugel­fang“ für eine Par­tei ins Gefecht schi­cken lässt. Er darf sich auch nicht zum Anwalt einer Sei­te machen las­sen, dafür sind ande­re Per­so­nen zustän­dig. Er muss nur den Inhalt sei­nes Gut­ach­tens gegen Angrif­fe auf die Sache bezo­gen ver­tei­di­gen kön­nen, nicht mehr und nicht weni­ger. Bei alle­dem muss er in der Lage sein, sei­ne Emo­tio­nen zu zäh­men, auch dem Kol­le­gen gegen­über, der gänz­lich ande­rer Mei­nung ist. Denn wer sich in einer Sach­dis­kus­si­on per­sön­lich betrof­fen oder gar belei­digt zeigt und sich zu sehr auf­regt, hat sei­ne Sache schon verloren.

Soviel zum The­ma Umgang mit Kol­le­gen. Was sind Ihre Erfah­run­gen? Über Ihren Kom­men­tar wür­de ich mich freuen!

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