Aus der SV-Praxis: Zuschnellfahren ist kein Kavaliersdelikt

G

Die Auf­ga­be eines Sach­ver­stän­di­gen besteht dar­in, Fra­gen sei­nes Auf­trag­ge­bers nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen und mit aller gebo­te­nen Sorg­falt zu beant­wor­ten. Der Weg zu die­ser Ant­wort ist oft weit und ver­schlun­gen, erst im Blick zurück las­sen sich unnö­ti­ge Umwe­ge, fal­sche Abzwei­gun­gen samt Umkehr oder zu schnell befah­re­ne Abschnit­te erken­nen. Letz­te­rer Feh­ler des „Schnell­fah­rens“ kann ähn­lich wie im Stra­ßen­ver­kehr teu­er kom­men, was man erst spä­ter bemerkt, wenn das Straf­man­dat ins Haus flat­tert. Im Zusam­men­hang mit der Abwick­lung des Gut­ach­tens­auf­tra­ges kann es aber beson­ders gefähr­lich werden.

Wor­um geht es? Zum bes­se­ren Ver­ständ­nis müs­sen wir uns eini­ge wich­ti­ge Din­ge in Erin­ne­rung rufen. Ers­tens ist es Auf­ga­be des Sach­ver­stän­di­gen, die mate­ri­el­le Wahr­heit eines Sach­ver­halts her­aus­zu­fin­den. Zwei­tens muss das, was sie her­aus­fin­den und letzt­lich als Resul­tat ihres Bemü­hens prä­sen­tie­ren, für den Lai­en schlüs­sig und nach­voll­zieh­bar sein. Und drit­tens muss es allen Prü­fun­gen durch Fach­kol­le­gen standhalten.

Ers­tens: Es geht um Tatsachen

Mate­ri­el­le Wahr­heit kann nur auf Evi­denz auf­bau­en, also auf offen­sicht­li­chen und ein­deu­tig beleg­ba­ren Tat­sa­chen und schließt daher die Stüt­zung auf Ver­mu­tun­gen von vorn­her­ein dezi­diert aus. Ver­mu­tun­gen kann man zwar äußern, aber kei­nes­falls dür­fen sie Bestand­tei­le einer nach­voll­zieh­ba­ren Beweis­ket­te sein, auf der letzt­lich das Gut­ach­tens­er­geb­nis fußen muss. Vor­sicht ist ins­be­son­de­re dann gebo­ten, wenn im Ver­lauf einer Gut­ach­ten­ser­stel­lung Tat­sa­chen auf­tre­ten, die nicht in die bis dato exis­tie­ren­den Zusam­men­hän­ge pas­sen wol­len. Dann gilt es kla­rer­wei­se, den neu­en Erkennt­nis­sen ent­spre­chend weiterzuarbeiten.

Zwei­tens: Der Laie braucht Schlüssigkeit

Schlüs­sig­keit eines Gut­ach­tens ist dann gege­ben, wenn ein Laie das Gut­ach­ten lesen und ver­ste­hen kann und auch in der Lage ist, die Gedan­ken­gän­ge des Sach­ver­stän­di­gen nach­zu­voll­zie­hen. Der Laie könn­te höchst­wahr­schein­lich den Unter­schied zwi­schen Fak­ten und Ver­mu­tun­gen nicht oder zumin­dest nicht sofort erken­nen. Umso mehr ist der Gut­ach­ter ver­pflich­tet, den gut­gläu­bi­gen Leser nicht über ein­ge­floch­te­ne und als Tat­sa­chen getarn­te Ver­mu­tun­gen hin­ters Licht zu füh­ren. Auch der Laie hat ein Recht auf die unge­schmink­te Wahrheit.

Drit­tens: Der Fach­mann muss prü­fen können

Das Gut­ach­ten muss allen Nach­prü­fun­gen durch ande­re Fach­kun­di­ge stand­hal­ten. Das ist nur mög­lich, wenn das Gut­ach­ten auf nach­voll­zieh­ba­ren und nach­prüf­ba­ren Fak­ten beruht. Wer sich als Sach­ver­stän­di­ger auf Ver­mu­tun­gen ver­lässt han­delt nicht nur fahr­läs­sig, son­dern ris­kiert, dass das gan­ze Gut­ach­tens­er­geb­nis samt Schluss­fol­ge­run­gen auf wack­li­gen oder gar fal­schen Bei­nen steht und sich im schlech­tes­ten Fall als wert­los erwei­sen kann. Die Situa­ti­on, dass vor­schnel­le und zu wenig gesi­cher­te Schlüs­se ein Gut­ach­ten zum Schei­tern brin­gen, ist einer der häu­figs­ten Grün­de für das Schei­tern von Gutachtern.

Wie man Schnell­fah­ren vermeidet

Zum Schnell­fah­rer wird man sehr oft unbe­ab­sich­tigt dann, wenn Ver­kehrs­zei­chen nicht recht­zei­tig wahr­ge­nom­men wer­den oder wenn man die Geschwin­dig­keit der Fort­be­we­gung unter­schätzt. Ein oft­ma­li­ger Blick auf den Tacho oder ein rich­tig akti­vier­ter Tem­po­mat kön­nen hilf­reich sein, Pro­ble­me zu ver­mei­den. Beim Ver­fas­sen von Gut­ach­ten ist der stän­di­ge wach­sa­me und selbst­kri­ti­sche Kon­troll­blick auf wahr­ge­nom­me­ne Sach­ver­hal­te wich­tig. Men­schen unter­lie­gen mit­un­ter Täu­schun­gen, auch der noch so peni­ble Sach­ver­stän­di­ge soll­te sich des­sen bewusst sein.

Weitere Beiträge

Kategorien

Suche

Archiv

Stichwörter

Comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert