Anmerkungen zur Gutachtensqualität

Q2

Jedem guten Sach­ver­stän­di­gen ist klar, dass der qua­li­ta­ti­ve Wert sei­ner Gut­ach­ten zual­ler­erst von sei­nem fach­li­chen Wis­sen, sei­nen metho­di­schen Fähig­kei­ten und von sei­nem Wil­len zur Wei­ter­bil­dung abhängt. Eben­so wird ihm bewusst sein, dass eige­ne Erfah­rung zwar ein wich­ti­ger Bestand­teil sei­nes gut­ach­ter­li­chen Poten­ti­als dar­stellt. Dass er aber kri­tisch genug sein muss, ver­meint­lich siche­re Erkennt­nis­se und Leh­ren aus eige­nem Erle­ben immer mit einer Por­ti­on Skep­sis zu betrach­ten. Rich­ti­ge Selbst­ein­schät­zung ist ein wich­ti­ger Wesens­zug eines Sach­ver­stän­di­gen auf dem Weg zum qua­li­täts­vol­len Gutachten.

Klaus G. Cors hat dazu in sei­nem sehr emp­feh­lens­wer­ten „Hand­buch Sachverständigen­wesen“ eini­ge grund­le­gen­de Anmer­kun­gen zur Gut­ach­tens­qua­li­tät gemacht, die auch stark das Erfor­der­nis per­ma­nen­ter Selbst­kon­trol­le wider­spie­geln. Eini­ge die­ser Aus­sa­gen sind hier etwas ver­ein­facht und zusam­men­ge­fasst wiedergegeben:

Grund­la­gen:

Die Ergeb­nis­se eines qua­li­fi­zier­ten Gut­ach­tens sind immer so gut, wie ihre Grund­la­gen zutreffen.

Ver­ständ­lich­keit:

Schwie­ri­ge Fra­gen all­ge­mein­ver­ständ­lich zu beant­wor­ten, ist die höchs­te (nicht schein­bar leich­tes­te) Kunst.

Selbst­kri­tik:

Neben der Wei­ter­bil­dung ist Selbst­kri­tik per­ma­nent erforderlich.

Erkennt­nis­se:

Gera­de der gute Sach­ver­stän­di­ge muss den Mut haben, sei­ne – auch gesi­cher­ten – Erkennt­nis­se immer wie­der zu über­den­ken und gege­be­nen­falls neu zu definieren.

Ver­bes­se­rung:

Nichts ist so gut, dass es nicht bes­ser gemacht wer­den könnte.

Inhalt:

Nicht der Umfang oder die Form, son­dern der Inhalt macht das Gut­ach­ten aus.

Auf­ga­be:

Ein Gut­ach­ten ist nie Selbst­zweck. Es dient immer der Lösung einer Aufgabe.

Nach­den­ken:

Wir brau­chen Pau­sen zum gründ­li­chen Über­le­gen, zum Nachdenken.

Lösun­gen:

Gut­ach­ten sol­len nicht neue Pro­ble­me schaf­fen, son­dern zu Lösun­gen füh­ren, die auch die Mit­wir­kung des Sach­ver­stän­di­gen bei der Bei­le­gung von Meinungs­ver­schie­denheiten einschließen.

Son­der­fäl­le:

Die Erör­te­rung eines Son­der­fal­les mit einem (erfah­re­nen) Kol­le­gen und der Gedan­ken­aus­tausch kann eine Bestä­ti­gung der eige­nen Mei­nung bringen.

Uni­kat:

Jedes Gut­ach­ten ist ein Ein­zel­fall.

Selbst­ver­trau­en:

Wenn wir Selbst­ver­trau­en ent­wi­ckeln und dabei Selbst­kri­tik bewah­ren, erhält dies unse­re Objek­ti­vi­tät.

Weitere Beiträge

Kategorien

Suche

Archiv

Stichwörter

Comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert