Aus der SV-Praxis: Röhrlsalat

R

Röhrl­sa­lat ist für vie­le Fein­schme­cker ein beson­de­res und ange­neh­mes Erleb­nis kuli­na­ri­scher Art. Röhrl­sa­lat kann auch für Sach­ver­stän­di­ge der Haus­tech­nik ein Erleb­nis der beson­de­ren Art sein, das aber nicht mit Gau­men­freu­den oder sons­ti­gen Annehm­lich­kei­ten zu tun hat. Röhrl­sa­lat bezeich­net hier eine auf den ers­ten Blick undurch­schau­ba­re Ansamm­lung von Rohr­lei­tun­gen unter­schied­lichs­ter Art, deren Sinn und Zweck sich man­gels taug­li­cher Kenn­zeich­nung nicht erschließt. Der­lei kommt beson­ders in Tech­nik­räu­men häu­fig vor und stellt auch abge­brüh­te Sach­ver­stän­di­ge vor har­te Geduldproben.

Bei einer ört­li­chen Befund­auf­nah­me steht ein Sach­ver­stän­di­ger oft vor der Her­aus­for­de­rung, bei­spiels­wei­se eine kom­ple­xe Hei­zungs­an­la­ge in mög­lichst kur­zer Zeit in allen wich­ti­gen Details erfas­sen zu müs­sen. Die­ser Umstand wird erschwert, wenn eine gute Vor­be­rei­tung nicht mög­lich war, weil kei­ne brauch­ba­ren Plan­un­ter­la­gen vor­lie­gen oder infor­mier­te Aus­kunft­per­so­nen feh­len. Aber: Von einem Sach­ver­stän­di­gen wird Hand­lungs­kom­pe­tenz erwar­tet, oder anders gesagt man muss sich halt zu hel­fen wissen.

Eini­ge Pra­xis­bei­spie­le aus Begut­ach­tungs­auf­trä­gen, wie man kniff­li­ge Situa­tio­nen hand­ha­ben kann:

Fall1: Instal­la­ti­ons­schacht

Pro­blem: An einer Kühl­an­la­ge mit Kalt­was­ser­kreis­lauf ist es zu heik­len betriebs­tech­ni­schen Pro­ble­men gekom­men. Zur Ursa­chen­for­schung muss die auf engem Raum kon­zen­trier­te Instal­la­ti­on in einem Steigschacht auf­ge­nom­men wer­den, wobei die zur Ver­fü­gung ste­hen­de Zeit knapp ist und noch dazu eine Grup­pe von Betrof­fe­nen anwe­send sein wird, die es sich nicht ver­knei­fen kann, andau­ernd Fra­gen zu stel­len. Noch etwas: Bei der Auf­nah­me dür­fen kei­nes­falls Feh­ler vorkommen.

Lösung: Der Sach­ver­stän­di­ge nimmt die Lei­tungs­füh­rung foto­gra­fisch auf, wobei er aus­rei­chend Zeit hat, die anwe­sen­de Grup­pe zu betreu­en. Die Auf­nah­men wer­tet er spä­ter aus und erstellt eine Skiz­ze der Lei­tungs­füh­run­gen. Ein zuvor bei­gezo­ge­ner Kol­le­ge, der sehr gut, schnell und genau skiz­zie­ren kann, nimmt die Anla­ge in allen Details direkt als Skiz­ze auf, was er hoch­kon­zen­triert und unge­stört machen kann. Der Sach­ver­stän­di­ge und sein Kol­le­ge arbei­ten arbei­ten unab­hän­gig von­ein­an­der. Erst nach­dem bei­de ihre Zeich­nun­gen fer­tig­ge­stellt haben, wer­den die­se ver­gli­chen. Wenn bei­de voll­stän­dig über­ein­stim­men, kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass damit die tat­säch­li­che Situa­ti­on erfasst wor­den ist.

Fall 2: Einfamilienhaus

Pro­blem: Ein Ein­fa­mi­li­en­haus besitzt einen Pel­letsofen im Wohn­raum und eine Solar­an­la­ge. Die  Puf­fer­be­häl­ter und der Warm­was­ser­be­rei­ter befin­den sich im Kel­ler. Die Funk­ti­on der Anla­ge ist nicht zufrie­den­stel­lend. Aus ört­li­chen Grün­den (die Instal­la­ti­on ist sehr eng ver­baut) ist die Auf­nah­me brauch­ba­rer Licht­bil­der nicht im erwünsch­ten Aus­maß mög­lich. Der Sach­ver­stän­di­ge muss die mehr­fach umge­bau­te und mitt­ler­wei­le schwer durch­schau­ba­re Instal­la­ti­on skiz­zen­haft erfas­sen, ist aber allein und muss natür­lich auch die Gesprä­che mit den Anwe­sen­den führen.

Lösung: Der Sach­ver­stän­di­ge führt den Befund­ter­min durch und schließt ihn ab. Mit Ein­ver­ständ­nis der Betei­lig­ten bleibt er danach allei­ne an der Anla­ge und hat nach einer unge­stör­ten hal­ben Stun­de die Anla­ge zeich­ne­risch aufgenommen.

Fall 3: Zweifamilienwohnhaus

Pro­blem: An einer Hei­zungs­an­la­ge mit Bio­mas­se-Heiz­kess­sel und Solar­un­ter­stüt­zung ist ein Scha­den auf­ge­tre­ten. Zur hydrau­li­schen Funk­ti­on der gesam­ten Anla­ge lie­gen kei­nen genau­en Anga­ben vor, die vor­han­de­nen Hand­skiz­zen sind bruch­stück­haft. Zum Ter­min der Befund­auf­nah­me ist die Anla­ge nicht voll­stän­dig zugäng­lich, weil der Heiz­raum als Lager­raum für diver­se schwe­re­re Gerät­schaf­ten dient, die wegen ihrer Aus­ma­ße und wegen ihres Gewichts nicht bewegt wer­den kön­nen. Aus der Ent­fer­nung kön­nen nur Tei­le der Anla­ge ein­ge­se­hen wer­den, was nach Ansicht eines Beteilg­ten „eh genü­gen müsste“.

Lösung: Befund­auf­nah­me wird abge­bro­chen und es wird dem Betrof­fe­nen mit­ge­teilt, dass sie erst dann wie­der­holt wer­den kann, wenn die Zugäng­lich­keit der Anla­ge in vol­lem Umfang gege­ben ist.

Schluss­be­mer­kung: Ein Sach­ver­stän­di­ger muss jeder­zeit zu Extra-Anstren­gun­gen bereit sein. Wenn es um das Her­aus­fin­den der mate­ri­el­len Wahr­heit geht, sind kei­ne Kom­pro­mis­se zulässig.

Weitere Beiträge

Kategorien

Suche

Archiv

Stichwörter

Comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert