Übernahmen nicht vergessen!

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Es ver­wun­dert immer wie­der, wie wenig Wert oft auf die Über­ga­ben und Über­nah­men von fer­tig­ge­stell­ten Anla­gen aus der Haus­tech­nik gelegt wird. Zuge­ge­ben, es ist sicher spek­ta­ku­lä­rer und auf­re­gen­der, etwa ein frisch erwor­be­nes Fahr­zeug zu über­neh­men, bei der man sich freut und genau prüft, ob alles sei­ne Ord­nung hat. Aber bei einer fer­tig­ge­stell­ten Hei­zungs­an­la­ge oder einer Sani­tär­in­stal­la­ti­on? Ja, gera­de bei der! Denn von einem Fahr­zeug trennt man sich mög­li­cher­wei­se nach ein paar Jah­ren wie­der, aber eine Hei­zungs­an­la­ge hat man viel­leicht jahr­zehn­te­lang. Des­halb ist wich­tig, dass sie makel­los über­nom­men wird.

Was ist eine Übernahme?

Kurz gesagt geht es dar­um, eine soeben fer­tig­ge­stell­te Anla­ge gemein­sam zu besich­ti­gen, zu prü­fen, ob alles das, was bestellt wur­de, auch tat­säch­lich gelie­fert wor­den ist und ob alles auch so funk­tio­niert, wie es funk­tio­nie­ren soll. Da es wich­tig ist, dass alle Betei­lig­ten auch tat­säch­lich anwe­send sind, ist es sinn­voll, eine schrift­li­che Ein­la­dung zu versenden.

Wich­tig ist auch, alle den Auf­trag betref­fen­den Unter­la­gen bei der Hand zu haben: Ange­bo­te, Bestel­lun­gen, even­tu­el­le Teil­rech­nun­gen, Lie­fer­schei­ne, Arbeits­be­stä­ti­gun­gen, Betriebs­an­lei­tun­gen und der­glei­chen. Streng genom­men gehö­ren die Über­prü­fung der gelie­fer­ten Stück­zah­len, Rohr­län­gen und sons­ti­gen Mas­sen zwar nicht zur Über­neh­me, es kann aber sinn­voll sein, Rech­nungs- und Mas­sen­prü­fung gleich mitzumachen.

Ganz beson­ders wich­tig ist bei alle­dem, dass nicht nur gere­det und ver­ein­bart wird, son­dern dass über den gesam­ten Ter­min und alle Ergeb­nis­se ein genau­es Pro­to­koll ange­fer­tigt wird. Will man genau wis­se, was in einem der­ar­ti­gen Schrift­stück ent­hal­ten sein soll­te, kann man in den ent­spre­chen­den Werks­ver­trags­nor­men nach­se­hen, wobei hier die ÖNORM B 2110 von zen­tra­ler Bedeu­tung ist.

Wie kann ein Über­nah­me­pro­to­koll auf­ge­baut sein?

Ein Bei­spiel für die Infor­ma­tio­nen, den ein der­ar­ti­ges Pro­to­koll auf­wei­sen kann, ist hier stich­wort­ar­tig wiedergegeben:

Über­nah­me­pro­to­koll

Nie­der­schrift gemäß Ö‑Norm B 2110

Auf­trag­ge­ber (AG):               …

Pro­jekt Nr.:

Bau­vor­ha­ben: …

Gewerk:  …

Auf­trag­neh­mer (AN):  …

Über­nah­me bean­tragt am: …

Über­nah­me­ort: … (Adres­se der Baustelle)

Über­nah­me­tag: …

1.         Teil­neh­mer

Für den Auf­trag­ge­ber (AG):  …

Für den Auf­trag­neh­mer (AN): …

Für die Bauaufsicht: …

Sons­ti­ge: … (z. B. Sachverständiger)

2.         Auf­trags­um­fang

(Hier wird auf Ange­bot und Auf­trag verwiesen)

3.         Leis­tungs­ter­mi­ne

Gesamt­fer­tig­stel­lung: ver­ein­bart: …, tatsächlich: …

Zwi­schen­ter­mi­ne: ver­ein­bart: …, tatsächlich: …

Ter­min­über­schrei­tung: …, Ver­trags­stra­fe wird fäl­lig (Ja/Nein):  …

4.         Män­gel

(Hier wer­den alle Män­gel aufgelistet)

Die Behe­bung der genann­ten Män­gel erfolgt durch den Auf­trag­neh­mer bis zu die­sen Terminen: …

5.         Gewähr­leis­tung

Frist: …, Lauf­zeit bis: …

Haft­rück­lass:  …        Lauf­zeit bis: …

6.         Abrech­nung

Schluss­rech­nun­gen (lie­gen vor/liegen nicht vor): …

Auf­maß­blät­ter (lie­gen vor/liegen nicht vor): …

Mit Ihrer Unter­schrift erklä­ren der AN die Über­ga­be und der AG die Über­nah­me der Leistungen.

Für den Auftraggeber: …

Für den Auftragnehmer: …

Für die Bauaufsicht: …

Für den Sachverständigen: …

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Noch Fra­gen? Bit­te schrei­ben Sie einen Kom­men­tar oder schi­cken Sie ein Mail!

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