Erschwernisse bei örtlichen Befundaufnahmen

Blitz

Nicht immer ver­läuft der Weg zum Gut­ach­ten auf gera­den Pfa­den. Manch­mal sind Schwie­rig­kei­ten zu über­win­den, die eine schein­bar ein­fach zu lösen­de Auf­ga­ben­stel­lung zu einem uner­war­te­ten Hin­der­nis­lauf wer­den las­sen. Jeder schon län­ger täti­ge Sach­ver­stän­di­ge hat wahr­schein­lich eine Samm­lung davon. Ein beson­de­res Trai­nings­feld dafür sind die ört­li­chen Befund­auf­nah­men. Hier braucht es oft ein beson­de­res Maß an Umsicht, Geduld und Gelas­sen­heit, bis Sach­ver­hal­te erkun­det wer­den kön­nen, ohne die eine Ant­wort auf die Fra­gen des Auf­trag­ge­bers schlicht nicht mög­lich ist.

Die Hemm­nis­se las­sen sich im Wesent­li­chen in drei Kate­go­rien ein­tei­len: Ent­we­der sind sie beson­de­ren ört­li­chen Umstän­den geschul­det, des Wei­te­ren kön­nen sie mit zeit­li­chen Pro­ble­men zu tun haben oder aber sie sind – was eher sel­ten vor­kommt – finan­zi­el­ler Natur. In der Mehr­zahl der Fäl­le fin­det man eine Kom­bi­na­ti­on aus den bei­den ers­ten. Nach­ste­hend eini­ge klei­ne­re Bei­spie­le aus mei­ner Pra­xis der letz­ten Wochen.

Bei­spiel Solaranlage

Ein beson­de­res „Lieb­lings­kind“ sind Solar­an­la­gen des­halb, weil sie natur­ge­mäß vor­zugs­wei­se auf Dächern mon­tiert sind schwer zugäng­lich sind:

Eine gro­ße Solar­an­la­ge auf dem Blech­dach eines Hotels ist im Win­ter nicht zugäng­lich und auch nicht bei oder nach Regen, weil das Blech­dach zu einer unkon­trol­lier­ten Rutsch­bahn wird und selbst mit Siche­rung zu gefähr­lich zu bestei­gen ist. Das Gerichts­ver­fah­ren wird bis ins Früh­jahr ruhend gestellt.

Auch dann wird ein Ter­min, den man wenigs­tens zwei Wochen vor­her fest­le­gen muss, weil ja alle Par­tei­en und deren Ver­tre­ter anwe­send sein sol­len, wol­len oder müs­sen, zum Glücks­fall, weil das Wet­ter mit­spie­len muss. Zudem ist die Anla­ge nur über das Zim­mer eines Gas­tes  zugäng­lich, den es recht­zei­tig zu eva­ku­ie­ren gilt.

Die Sache klappt letzt­end­lich gera­de noch, weil der gemäß Wet­ter­pro­gno­se her­an­zie­hen­de Regen sich zum Glück mehr Zeit gelas­sen hat als erwar­tet. Ein Stein fiel vom Her­zen, weil der Anfahrts­weg von über zwei­hun­dert Kilo­me­tern nicht noch­mals ange­tre­ten wer­den musste…

Bei­spiel Mehrfamilienhaus

Über­all dort, wo man mit meh­re­ren auch indi­rekt betrof­fe­nen Per­so­nen zu tun hat, wird die zeit­li­che Koor­di­na­ti­on oft zum Problem:

In einem älte­ren Miet­ob­jekt soll an der Was­ser­lei­tung nach lan­gem Hin und Her eine Druck­pro­be durch­ge­führt wer­den. Aus den Aus­füh­run­gen in den Gerichts­un­ter­la­gen her­aus wird erwar­tet, dass sich dar­in drei Miet­woh­nun­gen befinden.

Die Haus­ver­wal­tung wird ersucht, sicher­zu­stel­len, dass in den Woh­nun­gen inner­halb eines  Zeit­rau­mes von einer Stun­de kein Was­ser ver­braucht wird. Zudem wird ein Instal­la­teur hin­be­stellt, der die Druck­prü­fung durch­füh­ren soll. So weit, so gut.

Vor Ort stellt sich her­aus, dass besag­te Was­ser­lei­tung im gegen­ständ­li­chen Objekt und in angren­zen­den Gebäu­den etwa zwan­zig Woh­nun­gen ver­sorgt. Von den Bewoh­nern wur­de durch die Haus­ver­wal­tung offen­sicht­lich nie­mand ver­stän­digt. Im Raum mit dem Was­ser­an­schluss ste­hen mitt­ler­wei­le vier Instal­la­teu­re prak­tisch taten­los her­um, weil der Haus­ver­wal­ter zwar nie­mand ver­stän­digt, dafür aber auch einen Instal­la­teur her­be­stellt hat­te. Befund­auf­neh­me abge­bro­chen, neu­er Ter­min frü­hes­tens erst in einem Monat möglich.

Bei­spiel Industrieanlage

An einer weit­läu­fi­gen und auf­wän­di­gen Indus­trie­an­la­ge wird mit einem Kol­le­gen eines ande­ren Fach­ge­biets eine gericht­li­che Beweis­si­che­rung vor­ge­nom­men. Ange­sichts der davon betrof­fe­nen hohen Wer­te erfolgt sie natür­lich unter den Argus­au­gen der betrof­fe­nen Par­tei­en und deren Rechtsvertreter.

Soweit also alles Rou­ti­ne, wir sind aus jahr­zehn­te­lan­ger Erfah­rung her­aus peni­bles Arbei­ten gewohnt. Aller­dings stellt sich ein gra­vie­ren­des Pro­blem: Aus Grün­den des Explo­si­ons­schut­zes, der an der Anla­ge höchs­te Prio­ri­tät hat, ist das Foto­gra­fie­ren unter Zuhil­fe­nah­me mit­ge­brach­ter Kame­ras strengs­tens unter­sagt. Licht­bil­der dür­fen nur mit­tels einer bei­gestell­ten Kame­ra gemacht wer­den, die den stren­gen ört­li­chen Auf­la­gen genügt.

Die­se Kame­ra ver­füg­te aber ers­tens weder über Weit­win­kel noch Zoom und zwei­tens besaß sie eine äußerst gerin­ge Auf­lö­sung. Als nach eini­ger Zeit die auf­ge­nom­me­nen Licht­bil­der ein­lang­ten, war die Frus­tra­ti­on groß: Müh­sam abge­lich­te­te Typen­schil­der oder Plan­dar­stel­lun­gen waren unle­ser­lich, wich­ti­ge oder inter­es­san­te  Details waren nicht zu erkennen…

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Eine abschlie­ßen­de Bemer­kung: Die genann­ten Bei­spie­le ent­spre­chen zum Glück nicht dem Regel­fall, son­dern es han­delt sich dabei eher um Aus­nah­men. Die meis­ten Befund­auf­neh­men las­sen sich gut vor­be­rei­ten und ver­lau­fen eher unspektakulär.

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