Zum Thema Warnpflicht

Gefahr

In einem Betriebs­ge­bäu­de wird ein gro­ßer Lager­raum besich­tigt. Der Raum liegt in einem Tief­kel­ler und besitzt eine Lüf­tungs­an­la­ge, die eine den Bestim­mun­gen des Arbeit­neh­mer­schut­zes ent­spre­chen­de Be- und Ent­lüf­tung ermög­licht. Im Gespräch mit den Betei­lig­ten wer­den gemein­sam Über­le­gun­gen ange­stellt, wie sich der Betrieb der Lüf­tung ener­gie­ef­fi­zi­ent opti­mie­ren lässt. Eine gute Lösung ist bald gefun­den. Aber etwas ande­res tritt plötz­lich ins Bewusst­sein: Im besag­ten Kel­ler wur­den seit mei­nem letz­ten Besuch eini­ge Ände­run­gen vor­ge­nom­men, die bei mir unwei­ger­lich Alarm auslösen.

Kon­kret wur­den im Kel­ler Kühl­an­la­gen ein­ge­baut. Da stellt sich mir sofort die ers­te Fra­ge: Was, wenn einer der hier ein­ge­bau­ten Anla­gen­tei­le plötz­lich undicht wird und Käl­te­mit­tel aus­tritt? Sind dann Mit­ar­bei­ter gefähr­det? Schließ­lich sind die­se Käl­te­mit­tel geruch­los, schwe­rer als Luft und sin­ken daher zu Boden. Im schlimms­ten Fall wären die Fol­gen nicht aus­zu­den­ken … Denn im Kel­ler­raum besteht wie gesagt kei­ne natür­li­che Ent­lüf­tung, auch die vor­hin erwähn­te Lüf­tungs­an­la­ge könn­te eine Gas­schicht nicht besei­ti­gen und bei ent­spre­chen­der Höhe der Schicht könn­te jemand im Käl­te­mit­tel ersticken …

Dann aber stel­le ich mir sofort die zwei­te Fra­ge: Geht mich die Sache über­haupt etwas an? Schließ­lich hat­te ich mit der Errich­tung die­ser Käl­te­an­la­ge über­haupt nichts zu tun. Die Anla­ge ist zudem ord­nungs­ge­mäß behörd­lich geneh­migt. Also alles bes­tens? Aus mei­ner Sicht: Nein! Aber was ist jetzt zu tun?

Im Rück­blick waren aus mei­ner Sicht drei Schrit­te not­wen­dig, um Licht und Sicher­heit in die Sache zu bringen.

1. Nach­fra­gen, Beden­ken anspre­chen, Hil­fe anbieten

Was macht man, wenn man nichts weiß? Man spricht die Beden­ken an und fragt nach! Am bes­ten den Ver­tre­ter der Geschäfts­füh­rung, er ist es ja, der die Fol­gen eines mög­li­chen Mal­heurs zu tra­gen hät­te. Der kann sich nicht erin­nern, dass die Sache mit dem mög­li­chen Käl­te­mit­tel­aus­tritt irgend­wann zur Spra­che gekom­men sei. Er weiß auch nicht, ob und wie der Lie­fe­rant der Käl­te­an­la­ge das Pro­blem mit­be­rück­sich­tigt hat.

Was tun? Es wäre leicht, die Sache damit für erle­digt zu erklä­ren. Im Fall des Fal­les wür­de man halt sagen, man habe ja eh gewarnt. Aber wäre das pro­fes­sio­nell? Kei­nes­falls. Daher bie­te ich an, mich um die Sache rasch und ohne viel Auf­he­bens zu küm­mern und die Betei­lig­ten auf dem Lau­fen­den zu halten.

2. Infor­ma­tio­nen einholen

Nächs­te Etap­pe: Nach­fra­gen beim Lie­fe­ran­ten der Käl­te­an­la­ge. Der kann auch kei­ne rasche Aus­kunft geben, ob hier ein Pro­blem besteht. Auf die Bemer­kung „Not­falls muss man halt eine Absaug­an­la­ge bau­en“ las­se ich mich nicht ein, ich will genau wis­sen, ob im kon­kre­ten Fall für die Mit­ar­bei­ter ein Gefähr­dungs­po­ten­ti­al besteht.

Kur­ze Zeit danach kommt das Mail des Lie­fe­ran­ten ohne Ant­wort, aber mit den Geneh­mi­gungs­un­ter­la­gen und einem Merk­blatt, das die maxi­mal zuläs­si­ge Kon­zen­tra­ti­on an Käl­te­mit­tel in der Luft angibt. Nach­rech­nen muss ich sel­ber. Auf Grund­la­ge der vor­lie­gen­den Anga­ben aus den über­mit­tel­ten Unter­la­gen zeigt sich, dass selbst bei Aus­tritt der gesam­ten Käl­te­mit­tel­men­ge kei­ne Gefähr­dung der Mit­ar­bei­ter gege­ben wäre.

3. Erkennt­nis­se bestä­ti­gen las­sen und Infor­ma­ti­on weitergeben

Die Ergeb­nis­se der Berech­nung über­sen­de ich dem Lie­fe­ran­ten und bit­te um sei­ne schrift­li­che Bestä­ti­gung, die bald ein­trifft. Die Berech­nung mit­samt der Bestä­ti­gung ihrer Rich­tig­keit gehen dann an die Geschäfts­füh­rung. Die Ange­le­gen­heit ist damit erle­digt, denn es besteht kein Gefähr­dungs­po­ten­ti­al und es sind daher kei­ne wei­te­ren Maß­nah­men zu setzen.

Im Nach­hin­ein fra­ge ich mich, ob die gan­ze Akti­on not­wen­dig war, wenn sich schließ­lich her­aus­stellt, dass ja ohne­hin alles in Ord­nung gewe­sen ist. Mei­ne Ant­wort: Ein­deu­tig Ja. Es ist eine Fra­ge der Ver­ant­wor­tung, die für Sach­ver­stän­di­ge ein­fach höher anzu­set­zen ist. Die gan­ze Hand­lung bringt im End­ef­fekt zwei ent­schei­den­de Vor­tei­le: ers­tens Trans­pa­renz durch Klä­rung, weil jeder weiß, was Sache ist und zwei­tens Sicher­heit durch Gewiss­heit, weil jeder sich dar­auf ver­las­sen kann, dass nichts Unan­ge­neh­mes pas­sie­ren wird.

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