Ingenieurdienstleistungen richtig anbieten

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Wenn man ein neu­es Auto oder ein Möbel­stück kau­fen möch­te, kann man das ins Auge gefass­te Stück auf recht ein­fa­che Wei­se prü­fen, indem man es genau besich­tigt und unter­sucht, ob es den Anfor­de­run­gen und Erwar­tun­gen ent­spricht. Wesent­lich schwie­ri­ger ist es aber, etwas Nicht­ma­te­ri­el­les, etwa die Pla­nung einer Hei­zungs­an­la­ge, „ein­zu­kau­fen“. Denn der Kun­de kann weder die Pla­nung und schon gar nicht ihr Ergeb­nis vor­her prü­fen. Er darf sich aber von einem pla­nen­den Inge­nieur ein Ange­bot erwar­ten, das ihm zumin­dest ein ver­ständ­li­ches Bild von der Leis­tung zeich­net, die er bekom­men wird.

Daher ist es Auf­ga­be des anbie­ten­den Pla­ners oder ganz all­ge­mein eines Inge­nieur­dienst­leis­ters, ein Ange­bot zu erstel­len, das alle für den Kun­den wesent­li­chen Infor­ma­tio­nen ent­hält und ihm zumin­dest eine gute Vor­stel­lung von den Tätig­kei­ten und Vor­gän­gen gibt, die sich um eine Pla­nung her­um ereignen.

Die fol­gen­den Aus­füh­run­gen gel­ten dem Inge­nieur­dienst­leis­ter, kön­nen aber natür­lich auch für inter­es­sier­te Auf­trag­ge­ber dahin­ge­hend von Inter­es­se sein, als dass sie mit den fol­gen­den Zei­len eine Art „Cheklis­te“ zur Hand haben, die sie in die Lage ver­set­zen, ein vor­lie­gen­des Ange­bot auf Voll­stän­dig­keit zu prüfen.

Das Ange­bot könn­te fol­gen­de Punk­te umfassen:

For­ma­les

Vor­aus­ge­setzt wird natür­lich, dass das Ange­bot als for­ma­le Fir­men­kor­re­spon­denz alle dies­be­züg­lich erfor­der­li­chen und übli­chen Anga­ben ent­hält wie Adres­sat, Betreff mit Nen­nung des Vor­ha­bens etc. Wich­tig sind Ange­bots­da­tum und gege­be­nen­falls Ange­bots­num­mer des Anbie­ters, auf die im Schrift­ver­kehr spä­ter Bezug genom­men wer­den kann.

ALLGEMEINES

Anlass

Anfangs kann kurz auf die bis­he­ri­gen Kon­tak­te, Per­so­nen, Vor­be­spre­chun­gen und den Anlass für das Ange­bot oder für die Ein­la­dung dazu ein­ge­gan­gen werden.

Zie­le des Auf­trag­ge­bers / Bauherrn

Das beab­sich­tig­te Vor­ha­ben wird hier aus der Sicht des Kun­den beschrie­ben, auch auf sei­ne Vor­ga­ben, Wün­sche und Erwar­tun­gen wird aus­führ­lich ein­ge­gan­gen. Der Abschnitt ent­spricht einem kur­zen „Las­ten­heft“.

Ange­bots­ge­gen­stand und Leistungsumfang

Hier wird beschrie­ben, wel­cher Gegen­stand, wel­che Anla­ge etc. bear­bei­tet wer­den soll und wel­che Art Leis­tun­gen dazu als erfor­der­lich erach­tet wer­den, ohne dabei zu sehr ins Detail zu gehen. Auch kann hier abge­grenzt wer­den, wel­che Objek­te, Anla­gen etc. nicht bear­bei­tet wer­den sol­len und wel­che Leis­tun­gen grund­sätz­lich nicht ent­hal­ten sind oder ob die­se erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt erbracht wer­den etc.

Ange­bots­grund­la­ge

Eben­falls zur Abgren­zung wird hier auf die Grund­la­gen ver­wie­sen, die zum Ange­bots­zeit­punkt rele­vant und vor­han­den sind, das sind z. B. Plä­ne, Beschrei­bun­gen, Berich­te, Behör­den­be­schei­de, Stu­di­en, etc.

Errich­tungs­kos­ten

In Fäl­len, wo die Höhe des Hono­rars von Gewerks- oder Errich­tungs­kos­ten abhängt, wer­den die­se hier benannt. Sehr oft müs­sen Kos­ten geschätzt wer­den, hier­zu kön­nen Voraus­set­zun­gen ange­ge­ben wer­den. Für gro­ße Über- oder Unter­schrei­tun­gen kann dar­auf hin­ge­wie­sen wer­den, dass es dann eine Neu­ver­hand­lung der Hono­rar­hö­he geben muss.

Durch­füh­rung

Der anbie­ten­de Inge­nieur kann hier erwäh­nen, ob er die Leis­tung allei­ne erbrin­gen wird oder mit wel­chem Part­ner er dies zu tun gedenkt oder für wel­che Auf­trags­tei­le er Sub­auf­trag­neh­mer her­an­zie­hen wird.

Zeit­rah­men

Zeit­räu­me und Zeit­punk­te kön­nen hier genannt wer­den, auch kri­ti­sche Ter­mi­ne und Bedin­gun­gen, wie sich das Hono­rar bei Zeit­ver­zö­ge­run­gen ändert.

LEISTUNGSBILD UND LEISTUNGSANTEILE 

In die­sem Kapi­tel wer­den aus­ge­hend von den jewei­li­gen Leis­tungs­bil­dern die ein­zel­nen Leis­tungs­pha­sen beschrie­ben, gege­be­nen­falls auch deren pro­zen­tu­el­le Antei­le an der Gesamt­leis­tung aufgegliedert.

ERBRINGUNG DER LEISTUNGEN

Das Kapi­tel dient dazu, die Ange­bots­be­din­gun­gen auf­zu­lis­ten und zu erläutern.

Pla­nungs­vor­ga­ben

Es kann z. B. dar­auf hin­ge­wie­sen wer­den, dass stets aktu­el­le Unter­la­gen aus der Objekt­pla­nung zur Ver­fü­gung ste­hen müssen.

Tech­ni­sche Kommunikation 

Sowohl Anbie­ter als auch Kun­de müs­sen z. B. eine bevoll­mäch­tig­te Ansprech­per­son für das Pro­jekt bekanntgeben.

Daten­aus­tausch und ‑manage­ment

Ent­spre­chen­de Anga­ben kön­nen hier gemacht werden.

Frei­ga­ben

Wich­tig ist sehr oft, anzu­ge­ben, dass nach ein­zel­nen Leis­tungs­pha­sen eine Frei­ga­be durch den Kun­den erfolgt und dann Leis­tun­gen abge­rech­net wer­den können.

Ände­run­gen

Fest­zu­le­gen ist, wie mit Ände­run­gen an Ter­mi­nen, Spe­zi­fi­ka­tio­nen und Kos­ten umge­gan­gen wer­den soll.

Aus­fer­ti­gun­gen

Eben­so ist die Art der Leis­tungs­nach­wei­se und deren Über­mitt­lung an den Kun­den anzugeben.

VERGÜTUNG

Hono­rar

Art und Höhe des Hono­rars sol­len für den Kun­den klar und deut­lich auf­ge­schlüs­selt dar­ge­stellt sein.

Neben­kos­ten

Unter Neben­kos­ten sind etwa Fahrt- und Auf­ent­halts­kos­ten zu ver­ste­hen. Man kann sie detail­liert, pro­zen­tu­ell auf das Hono­rar bezo­gen oder pau­schal angeben.

Preis­ba­sis

Als Stich­tag für die Preis­bil­dung ist übli­cher­wei­se das Ange­bots­da­tum angegeben.

Ange­bots­frist

Es wird ange­ge­ben, ob das Ange­bot befris­tet ist.

Zah­lungs­be­din­gun­gen

Bei län­ge­ren Pro­jekt­zeit­räu­men ist die Ver­ein­ba­rung von Teil­zah­lun­gen wich­tig, Zah­lungs- und Skon­to­fris­ten sind eben­falls anzugeben.

Pro­jekt­ab­bruch, Projektunterbrechung

Übli­cher­wei­se wird ver­ein­bart, dass dem Anbie­ter bei Pro­jekt­ab­bruch oder län­ge­rer Pro­jekt­un­ter­bre­chung die Hono­ra­re für bis­her erbrach­te Leis­tun­gen zustehen.

Erhöh­ter Leistungsaufwand 

Unter bestimm­ten Bedin­gun­gen kann es zu einem nicht vor­her­seh­ba­ren erhöh­ten Leis­tungs­auf­wand kom­men, etwa dann, wenn ein Leis­tungs­ab­schnitt anstatt an nur einen an meh­re­re Fir­men ver­ge­ben wer­den, was einen höhe­ren Koor­di­nie­rungs­auf­wand zur Fol­ge hat. Hier kön­nen Bedin­gun­gen ange­ge­ben werden.

SONSTIGES

Haf­tung

Der Anbie­ter wird hier sei­ne Haf­tungs­be­din­gun­gen angeben.

Geis­ti­ges Eigentum

Pla­nungs­leis­tun­gen z. B. unter­lie­gen dem Urhe­ber­recht. Es kann auf eine Ver­wen­dungs­be­schrän­kung hin­ge­wie­sen werden.

Geschäfts­be­din­gun­gen

Hier kann noch auf die Gel­tung eige­ner Geschäfts­be­din­gun­gen hin­ge­wie­sen wer­den oder sol­cher von Standesvertretungen.

Refe­ren­zen

Refe­ren­zen über gleich­ar­ti­ge erfolg­reich erbrach­te Leis­tun­gen mit Anga­be von Kon­tak­ten kön­nen sehr ver­trau­ens­bil­dend sein.

Schluss­satz und Fertigung

Hier kön­nen z. B. noch Tele­fon­num­mern für rasche Rück­fra­gen ange­ge­ben wer­den und für die Ein­la­dung zur Ange­bots­le­gung kann gedankt wer­den. Dann folgt die fir­men­mä­ßi­ge Fertigung.

Nach­satz

Im Nach­satz kann noch auf Beson­der­hei­ten wie Zer­ti­fi­zie­run­gen oder Aus­zeich­nun­gen hin­ge­wie­sen werden.

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Das ist zuge­ge­ben ganz schön umfang­reich. Der wich­tigs­te Part ist der, dass der Anbie­ter (und hof­fent­lich spä­te­re Auf­trag­neh­mer) dem Kun­den (und hof­fent­lich spä­te­rem Auf­trag­ge­ber) den Nut­zen sei­ner Dienst­leis­tung nicht nur klar­ma­chen kann, son­dern dass er sein Ange­bot der­art gestal­tet, dass es in gutem Sin­ne den „Nerv“ des Kun­den genau trifft, indem es alle gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen bie­tet, dadurch Ver­trau­en erzeugt und den Wunsch nach Zusam­men­ar­beit befeuert.

Noch etwas: Für Inter­es­sier­te stel­le ich ger­ne ein Mus­ter­an­ge­bot aus dem Bereich der Tech­ni­schen Gebäu­de­aus­rüs­tung (TGA) als .pdf zur Ver­fü­gung, das ich fall­wei­se für Schu­lungs­zwe­cke ver­wen­de. Wenn Sie Inter­es­se dar­an haben, schi­cken Sie bit­te ein kur­zes E‑Mail unter Ver­weis auf die­sen Blog­bei­trag an gmbh@sonnek.at. Wir sen­den es Ihnen ger­ne kos­ten­los zu.

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