TGA-Planung: Volle Prozessorientierung spart Kosten

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Leistung

Für die tech­ni­sche Gebäu­de­aus­rüs­tung (TGA) exis­tiert wie für jedes Gewerk, das im Rah­men einer Gebäu­de­er­rich­tung zu pla­nen ist, eine Beschrei­bung, ein soge­nann­tes Leis­tungs­bild. Es legt fest, wel­che Bau­stei­ne eine voll­stän­di­ge Pla­nungs­leis­tung umfas­sen soll. Die­se Bau­stei­ne, „Leis­tungs­pha­sen“ genannt, sind als auf­ein­an­der fol­gen­de Schrit­te zu ver­ste­hen. Für jede Leis­tungs­pha­se sind zu erbrin­gen­de Tätig­kei­ten exem­pla­risch ange­führt. Damit soll­te sowohl für Inge­nieur als auch Auf­trag­ge­ber genau geklärt sein, was zu tun ist und wel­che Leis­tun­gen erwar­tet wer­den dür­fen. Das aber ist sehr oft nicht der Fall.

Die Fra­ge, ob oder in wel­chem Umfang eine ver­ein­bar­te Leis­tung tat­säch­lich erbracht wor­den ist oder nicht, wird nicht nur öfter von Betei­lig­ten im Pla­nungs­pro­zess gestellt, son­dern kann durch­aus auch Gegen­stand eines Gut­ach­tens­auf­tra­ges in einem Gerichts­pro­zess sein. Dabei stellt sich für den im Gerichts­ver­fah­ren bestell­ten Sach­ver­stän­di­gen sofort die Fra­ge, wel­che Maß­stä­be ihm eine Beur­tei­lungs­grund­la­ge bie­ten können.

Leis­tungs­bil­der heut­zu­ta­ge unzureichend ?

Die Leis­tungs­bil­der allein sind als eine sol­che Grund­la­ge nicht aus­rei­chend geeig­net, denn sie beschrei­ben zwar ganz all­ge­mein und oft nur bei­spiel­haft die durch­zu­füh­ren­de Tätig­keit, manch­mal auch die Vor­ga­ben, manch­mal auch die Ergeb­nis­se. Aber eine kla­re Tren­nung der Vor­ga­ben für eine Leis­tungs­pha­se und eine Anga­be der zu erwar­ten­den Ergeb­nis­se eben­die­ser Pha­sen exis­tie­ren nicht. Die Leis­tungs­bil­der wur­den zwar inhalt­lich im Lau­fe der Jah­re der tech­ni­schen Ent­wick­lung ent­spre­chend wei­ter­ent­wi­ckelt, blie­ben aber in funk­tio­nel­ler Hin­sicht in einem tra­di­tio­nel­len Ske­lett ste­cken. Heu­ti­gen Anfor­de­run­gen genü­gen sie unzureichend.

Leis­tungs­pha­sen als Pro­zess­schrit­te verstehen

Die ein­zel­nen Pha­sen eines Leis­tungs­bil­des kann man als einen Pro­zess im Sin­ne eines Ablaufs auf­fas­sen und jede ein­zel­ne Leis­tungs­pha­se als einen Pro­zess­schritt. Für jeden Schritt im Pla­nungs­ab­lauf las­sen sich ganz all­ge­mein drei cha­rak­te­ris­ti­sche Ele­men­te ange­ben: eine Ein­ga­be (auch: „Input“), einen Arbeits­schritt (auch: „Through­put“) und ein Ergeb­nis (auch: „Out­put“). In Bezug auf Pla­nungs­leis­tun­gen kann man es auch anders benen­nen: als Vor­ga­ben, Tätig­kei­ten und Nach­wei­se. Die nach­fol­gen­de Dar­stel­lung in Bild 1 zeigt die­se Ele­men­te und lie­fert dazu kur­ze Erklärungen.

Leistung

Ver­bes­se­rung der Kommunikation

Eine Auf­glie­de­rung der ein­zel­nen Leis­tungs­pha­sen und die kla­re Tren­nung der Pha­sen in die Ele­men­te Vor­ga­ben, Tätig­kei­ten und Nach­wei­se hät­te nicht nur eine kla­re Abgren­zung der zu erbrin­gen­den Leis­tung zur Fol­ge, son­dern wäre dar­über hin­aus auch ein Werk­zeug der Kom­mu­ni­ka­ti­on, da es allen Betei­lig­ten klar auf­zeigt, wel­che Ergeb­nis­se erwar­tet wer­den dür­fen und zu lie­fern sind und auch, wel­che Infor­ma­tio­nen im Vor­feld not­wen­dig sind, damit die Tätig­kei­ten im vol­len Umfang erbracht wer­den kön­nen. Bild 2 zeigt ein ein­fa­ches, aber prak­ti­sches Bei­spiel der Pla­nungs­pha­se „Ent­wurf“.

CH

Sicher­heit und Transparenz

Ein gut auf­be­rei­te­tes Vor­ge­hen, das auch den Details der Pla­nungs­ar­beit bereits im Vor­feld gebüh­ren­de Auf­merk­sam­keit schenkt, bringt die zwei Fol­gen qua­li­täts­vol­ler Arbeit so rich­tig zum Tra­gen: Sicher­heit und Trans­pa­renz. Sicher­heit dadurch, dass in der Leis­tungs­er­brin­gung nichts ver­ges­sen und über­se­hen wird, weil allen Details sys­te­ma­tisch Auf­merk­sam­keit geschenkt wer­den kann und Trans­pa­renz dadurch, dass jeder­zeit der aktu­el­le Sta­tus der Arbeit erkenn­bar ist und auch zu einem spä­te­ren Zeit­punkt nach­voll­zo­gen wer­den kann, wann war­um wel­che Leis­tung erbracht wor­den ist.

Pro­zess­ori­en­tie­rung spart Zeit und Arbeit

Es kann zuge­ge­ben etwas Arbeit erfor­dern, für jede Leis­tungs­pha­se Fest­le­gun­gen in der beschrie­be­nen Art zu erstel­len. Der Nut­zen stellt sich aber dann ein, wenn damit das Abbild einer stan­dar­di­sier­ten Durch­füh­rung der gesam­ten Tätig­keit vor­liegt, in der das ohne­hin Unvor­her­seh­ba­re auf das not­wen­di­ge beschränkt wird, indem das Abseh­ba­re und Vor­her­seh­ba­re auf best­mög­li­che Wei­se struk­tu­riert wird, nicht als stu­re Vor­ga­be, son­dern auch als Mit­tel, den eige­nen Auf­wand und damit die Kos­ten zu minimieren.

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