Aus der SV-Praxis: Mischinstallation aus Kunststoffen

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Mischinstallatin

Im Instal­la­ti­ons­we­sen ist seit sehr lan­ger Zeit geläu­fig, dass man bei Misch­in­stal­la­tio­nen von metal­li­schen Werk­stof­fen vor­sich­tig sein muss, weil bei fal­scher Rei­hen­fol­ge in Was­ser­lei­tun­gen das edle­re Metall dazu neigt, das weni­ger edle zu „ver­spei­sen“. So besagt die Fließ­re­gel, dass in Lei­tun­gen in Fließ­rich­tung des Was­sers Stahl vor Kup­fer kom­men muss, damit in der Lei­tung kei­ne Kor­ro­si­on ent­ste­hen kann. Weni­ger bekannt ist hin­ge­gen, dass  Misch­in­stal­la­tio­nen aus Kunst­stoff (sie­he Bild) äußerst pro­ble­ma­tisch sein kön­nen, selbst wenn sie – was para­dox klingt – im sel­ben Werk­stoff aus­ge­führt werden.

Einer der  am häu­figs­ten in Trink­was­ser­in­stal­la­tio­nen ein­ge­setz­ter Kunst­stoff ist Poly­pro­py­len (PP). Roh­re und Form­stü­cke aus die­sem Werk­stoff wer­den im Muf­fen­schweiß­ver­fah­ren, auch Poly­fu­si­ons­schwei­ßung genannt, mit­ein­an­der ver­bun­den. Das ist bei rich­ti­ger Vor­gangs­wei­se und bei rich­ti­ger Ver­ar­bei­tung pro­blem­los, vor­aus­ge­setzt, Roh­re und Form­stü­cke (auch „Fit­tings“ genannt) stam­men aus dem­sel­ben Sys­tem ein- und des­sel­ben Herstellers.

Vor­sicht bei Sys­te­men ver­schie­de­ner Hersteller!

Nicht gestat­tet ist das Ver­schwei­ßen von Roh­ren und Form­stü­cken von Sys­te­men ver­schie­de­ner Her­stel­ler, selbst dann, wenn die Ele­men­te aus dem­sel­ben Werk­stoff – zum Bei­spiel PP – bestehen. Als Grund dafür wird von den Her­stel­lern ange­ge­ben, dass schon die kleins­ten Mate­ri­al­un­ter­schie­de an Roh­ren oder den Form­stü­cken oder gering­fü­gi­ge Abmes­sun­gen der­ar­ti­ge Ver­bin­dun­gen zum Schei­tern brin­gen können.

Her­stel­ler wei­sen zudem dar­auf hin, dass am Markt zuge­las­se­ne Sys­te­me einer Sys­tem­prü­fung unter­zo­gen wor­den sind, was schlicht bedeu­tet, dass Rohr und Form­stü­cke gemein­sam geprüft wor­den sind. Bei Misch­in­stal­la­tio­nen sind aber kei­ne „sor­ten­rei­nen“ Ver­bin­dun­gen gege­ben, sol­che Misch­in­stal­la­tio­nen ent­spre­chen nach Ansicht der Her­stel­ler somit nicht dem Stand der Tech­nik. In Gewähr­leis­tungs- oder Garan­tie­fäl­len ist kein „Bei­stand“ von Her­stel­ler­sei­te zu erwar­ten, deren Ver­si­che­run­gen über­neh­men für Misch­in­stal­la­tio­nen kei­ne Haftung.

Aner­kann­te Regeln der Tech­nik leh­nen Misch­in­stal­la­tio­nen ab

Zu beach­ten ist, dass Misch­in­stal­la­tio­nen aus Kunst­stoff nicht nur dem Stand der Tech­nik nicht ent­spre­chen, son­dern dass sich auch in all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Tech­nik Bestim­mun­gen fin­den, die klar gegen Misch­in­stal­la­tio­nen von Kunst­stoff­sys­te­men gerich­tet sind.

So etwa die Prüf­richt­li­nie PW302 der ÖVGW (Öster­rei­chi­sche Ver­ei­ni­gung für das Gas- und Was­ser­fach), die das Fol­gen­de festhält:

„Misch­in­stal­la­tio­nen (Roh­re, Form­stü­cke und Über­gangs­ver­bin­der ver­schie­de­ner Sys­tem­an­bie­ter und poly­me­rer Grund­werk­stof­fe) sind auf­grund der mög­li­chen Unter­schie­de in Bezug auf die ver­wen­de­ten Poly­mer­werk­stof­fe sowie der Geo­me­trie des Fit­ting, der nicht gesi­cher­ten Ver­schweiß­bar­keit, der Zusam­men­set­zung der Metall­ge­win­de­tei­le der Über­gangs­ver­bin­der sowie der Eig­nung der Elas­to­mer­dicht­ele­men­te bei mecha­ni­schen Ver­bin­dun­gen und schließ­lich den dar­aus resul­tie­ren­den Gewähr­leis­tungs­un­si­cher­hei­ten unzulässig.“

Fazit

Wir müs­sen strikt beach­ten, dass Misch­in­stal­la­tio­nen aus Kunst­stoff im Unter­schied zu sol­chen aus Metal­len nicht nur bestimm­ten Regeln ent­spre­chen müs­sen, son­dern schlicht­weg ver­bo­ten sind. Das ist auch durch­aus ver­ständ­lich. Undicht­hei­ten an Misch­in­stal­la­tio­nen kön­nen oft unbe­merkt blei­ben und gro­ße Schä­den nach sich ziehen.

In das Abzweig­stück in unse­rem Bild wur­den von einem Anhän­ger des „Do-it-Yours­elf“ Rohr­stü­cke von drei unter­schied­li­chen Her­stel­lern ein­ge­schweißt, das rosa­ro­te Rohr rechts im Bild noch dazu aus einem ganz ande­ren Kunst­stoff. Fol­ge: ein Rie­sen-Was­ser­scha­den, weil die Ver­bin­dung von Rohr und T‑Stück nicht dau­er­haft dicht war …

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