Erfolgreich Gutachten verfassen (8): Anhang

Befund

„Halt! Noch nicht abschlie­ßen!“ – „War­um nicht? Das Gut­ach­ten ist doch ansons­ten voll­endet, oder?“ – „Nicht unbe­dingt. Mög­li­cher­wei­se fehlt noch etwas: Bevor das Gut­ach­ten gefer­tigt wird, ist noch zu klä­ren, ob es einen Anhang bekommt. Falls ja, soll­te vor der Unter­fer­ti­gung noch sein Umfang auf­ge­lis­tet wer­den. Mit der Ein­fü­gung des Inhalts vor der Unter­schrift wird auch die­ser als untrenn­ba­rer Teil des Gut­ach­tens erkenn- und die­sem zuor­den­bar.“ – „Was ist im Anhang ent­hal­ten?“ – „Nun, im Wesent­li­chen alle jene Unter­la­gen, die zum Ver­ständ­nis des Gut­ach­tens not­wen­dig sind.“

Gene­rell gilt aber eines: In den Anhang zum Gut­ach­ten gehö­ren nur sol­che Unter­la­gen, die bei Beginn der Begut­ach­tung noch nicht bekannt waren oder im Lau­fe des Auf­trags zusam­men­ge­kom­men sind. Nicht natür­lich sol­che, die etwa im Gerichts­ver­fah­ren schon vor­lie­gen und daher den Betrof­fe­nen ohne­hin geläu­fig sind. Wobei vor­aus­zu­set­zen ist, dass die hin­zu­ge­kom­me­nen Unter­la­gen für das Ver­fah­ren rele­vant sein müssen.

Dafür gibt es eine gan­ze Men­ge von Mög­lich­kei­ten. Eini­ge Bei­spie­le sei­en hier angeführt:

Berech­nun­gen

Das gilt natür­lich nur für tech­nisch ori­en­tier­te Gut­ach­ten. Um letz­te­re gut les­bar zu machen, wer­den im Text (Befund oder Gut­ach­ten) meist nur die Ergeb­nis­se und die zum Ver­ständ­nis unbe­dingt not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen wie­der­ge­ge­ben. Wenn die Berech­nung Schritt für Schritt ein­schließ­lich aller Zwi­schen­er­geb­nis­se gezeigt wer­den soll, kann die­se – meist in Form einer Berech­nungs­ta­bel­le – wie­der­ge­ge­ben sein, wenn erfor­der­lich mehr­fach mit unter­schied­li­chen Varia­blen (z. B. Maxi­mum-Mini­mum). Erläu­tern­de Gra­fi­ken oder Abbil­dun­gen machen Aus­sa­gen dem Lai­en leich­ter verständlich.

Zeich­nun­gen und Skizzen

Sofern die­se nicht schon im Text unter­ge­bracht wer­den konn­ten, ist hier der rich­ti­ge Ort. Dies beson­ders dann, wenn groß­for­ma­ti­ge Dar­stel­lun­gen vor­lie­gen, etwa Grund­riss­plä­ne von Gebäu­den. Dabei kann es sich um eige­ne oder bei­gestell­te Doku­men­te han­deln. Selbst­ver­ständ­lich ist dar­auf zu ach­ten, dass die Dar­stel­lun­gen im Befund- oder Gut­ach­ten­s­teil beschrie­ben sind und ein ein­deu­ti­ger Bezug her­ge­stellt ist. Sind die Volu­mi­na der Dar­stel­lun­gen in Papier­aus­füh­rung schlicht zu groß, kön­nen sie auf Daten­trä­ger bei­gefügt werden.

Schrift­ver­kehr

Im Regel­fall wird es sich um exter­ne Doku­men­te han­deln, etwa sol­che, die dem Sach­ver­stän­di­gen per­sön­lich über­ge­ben oder an ihn über­sandt wor­den sind. Bei­spie­le dafür sind in mei­nem Fall sehr oft Rech­nun­gen für Mate­ria­li­en und Leis­tun­gen, Arbeits­schei­ne, Lie­fer­schei­ne, Über­sichts­ta­bel­len, aber auch Aus­künf­te von Unter­neh­men oder Orga­ni­sa­tio­nen, Behör­den etc., die für das gegen­ständ­li­che Ver­fah­ren von Bedeu­tung sind. Nicht alles, was im Lau­fe des Auf­trags zusam­men­kommt, gehört in den Anhang, manch­mal ist weni­ger sinn­vol­ler und besser.

Nach­wei­se zum Stand der Technik

Das kön­nen etwa Fir­men­pro­spek­te sein oder Kata­log­aus­zü­ge von Her­stel­lern, Lie­fe­ran­ten oder Groß­händ­lern. Tech­ni­sche Beschrei­bun­gen, Daten und Anga­ben zu Ver­fah­ren und Funk­ti­ons­wei­sen gehö­ren eben­so dazu. Wich­tig sind immer exak­te Quel­len­an­ga­ben, denn „her­ren­lo­se“ Doku­men­te kön­nen sich als wert­los erwei­sen. Sehr oft wird man sich Infor­ma­tio­nen über den aktu­el­len Stand der Tech­nik aus dem Inter­net holen. Wich­tig ist dabei, die Unter­la­gen wenigs­tens als Screen­shot zu spei­chern und das Datum des Zugriffs auf die rele­van­te Sei­te zu notieren.

Aus­zü­ge aus all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Technik

Aus­zü­ge aus Nor­men, Richt­li­ni­en, aber auch aus der Fach­li­te­ra­tur fin­den hier Platz. Soweit mög­lich wird man der­ar­ti­ge Anga­ben zwar in den Text­teil inte­grie­ren, aber bis­wei­len sind zeich­ne­ri­sche Dar­stel­lun­gen, Tabel­len oder Dia­gram­me zu kom­plex, so dass sie bes­ser im Anhang unter­ge­bracht sind. Tech­nik­re­geln spie­len in der Beur­tei­lung von erbrach­ten Leis­tun­gen im Instal­la­ti­ons­we­sen eine sehr gro­ße und ste­tig stei­gen­de Rol­le. Das auch des­halb, weil sub­jek­tiv gese­hen das Nor­men­we­sen regel­recht zu explo­die­ren scheint. Aber auch hier gilt, dass im Gut­ach­ten Treff­si­cher­heit gefragt ist, es gilt Klas­se statt Mas­se, mit viel Papier allein kann man nie­man­den überzeugen.

Das waren nur eini­ge Bei­spie­le von vielen.

Haben Sie Anmer­kun­gen zum The­ma? Ich freue mich über Ihre Mit­tei­lung! Haben Sie Fra­gen? Wenn die­se von all­ge­mei­nem Inter­es­se sind, neh­me ich ger­ne dazu Stellung.

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