Erfolgreich Gutachten verfassen (6): Das Kernstück

Befund

Heu­te dreht sich alles um das Gut­ach­ten im enge­ren Sin­ne, um das Kern­stück der gan­zen Anstren­gung und damit um jenen wich­ti­gen Teil, der der gesam­ten Arbeit ihren Namen und auch ihren Sinn gibt. Alle bis­her bespro­che­nen Tei­le waren im Grun­de genom­men nur not­wen­di­ges „Zuar­bei­ten“. Was ist so beson­ders an die­sem Seg­ment des gan­zen Gut­ach­tens und was unter­schei­det es von den vor­her­ge­hen­den Abschnit­ten? Und war­um stürzt sich jemand, der ein Gut­ach­ten in Auf­trag gege­ben hat und es schluss­end­lich in die Hand bekommt, zual­ler­erst auf die­sen Teil?

Die Ant­wor­ten auf die­se Fra­gen der Rei­he nach:

Die bis­her bespro­che­nen Tei­le des Gut­ach­tens haben das Ziel, die für die Fra­ge­stel­lung im Gut­ach­tens­auf­trag rele­van­ten und wich­ti­gen Tei­le zusam­men­zu­tra­gen und auf­zu­be­rei­ten unter dem Gesichts­punkt höchst­mög­li­cher Objek­ti­vi­tät. Zum Unter­schied davon bringt der Gut­ach­ten­s­teil die Schluss­fol­ge­run­gen und damit die Mei­nung des Sach­ver­stän­di­gen zum Aus­druck. Der Teil basiert daher letzt­lich auf sei­nem eige­nen, sub­jek­ti­ven Stand­punkt, ohne aber dass er dabei die vor­lie­gen­den Fak­ten aus den Augen ver­lie­ren darf.

Daher ist es nahe­lie­gend, dass der Auf­trag­ge­ber sich nach Erhalt des Gut­ach­tens zuerst mit die­sen Aus­sa­gen beschäf­tigt und her­aus­zu­fin­den ver­sucht, wie sei­ne Fra­gen beant­wor­tet wer­den und wie es daher in sei­ner Ange­le­gen­heit denn nun steht.

Kurz zusam­men­ge­fasst sei­en hier die wich­tigs­ten Anfor­de­run­gen an das eigent­li­che Gutachten:

Fra­gen brau­chen Antworten

Klingt banal, ist es aber nicht. Jeder Gut­ach­ter muss sich sehr inten­siv mit den ihm vor­lie­gen­den Sach­ver­hal­ten beschäf­ti­gen und wächst des­halb im Lau­fe der Beschäf­ti­gung sehr tief in die Sache hin­ein. Er ent­wi­ckelt sei­ne eige­ne Sicht auf die Din­ge und ten­diert dazu, die Fra­gen aus die­ser sei­ner Eigen­sicht zu beant­wor­ten. Er unter­liegt damit der Gefahr, nicht die­je­ni­ge Fra­ge zu beant­wor­ten, die der Auf­trag­ge­ber eigent­lich gestellt hat.

Für den Sach­ver­stän­di­gen ist es somit sinn­voll, dass er Ant­wort auf die Fra­gen zwar schrift­lich nie­der­legt, dann aber gedank­lich zurück­tritt und pau­siert, danach die Fra­gen noch­mals genau durch­liest, den Sinn dahin­ter neu erfasst und schließ­lich die eige­ne Ant­wort noch­mals dahin­ge­hend prüft, ob sie tat­säch­lich den Sinn der Fra­ge treffen.

Aus eige­ner Erfah­rung weiß ich, dass die­ses „Ein­brem­sen“ und genaue Prü­fen, ob die Fra­ge wirk­lich und erschöp­fend beant­wor­tet ist, die Qua­li­tät der Arbeit des Sach­ver­stän­di­gen sehr stark stei­gern kann. Qua­li­tät heißt ja, den Anfor­de­run­gen des Auf­trag­ge­bers zu ent­spre­chen. Natür­lich nicht in dem Sinn, dass ihnen inhalt­lich ent­spro­chen wird, son­dern in dem Sinn, dass der Auf­trag­ge­ber die Ant­wor­ten ver­ste­hen und mit ihr etwas anfan­gen kann, unbe­scha­det davon, ob sie für ihn posi­ti­ve oder nega­ti­ve Kon­se­quen­zen haben.

Ant­wor­ten brau­chen Begründungen

Es reicht nicht aus, eine Ant­wort kom­men­tar­los „hin­zu­knal­len“, viel­mehr benö­tigt sie eine soli­de Begrün­dung. Die wie­der­um ver­langt nach sau­be­ren Beur­tei­lungs­grund­la­gen, von denen im Befund schon die Rede war. Und die Beur­tei­lungs­grund­la­gen müs­sen für die Sach­ver­hal­te, auf die sich die Ant­wor­ten bezie­hen, gül­tig sein und sich dar­auf anwen­den lassen.

Aus mei­nem tech­ni­schen Fach­ge­biet ver­su­che ich, Beur­tei­lungs­grund­la­gen gemäß fol­gen­der Rang­ord­nung zu fin­den, wobei die erst­ge­nann­te die wich­tigs­te dar­stellt und die nach­fol­gen­den dem­ge­mäß abneh­men­de Bedeu­tung haben:

- Gesetz­li­che Grund­la­gen (Geset­ze, Verordnungen)
– Kon­kre­te Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten (z. B. Inhal­te von Bescheiden)
– All­ge­mein aner­kann­te Regeln der Tech­nik (Nor­men, tech­ni­sche Richt­li­ni­en etc.)
– Anga­ben aus der Fachliteratur
– Emp­feh­lun­gen von Ver­bän­den und Berufsorganisationen
– Anga­ben von Her­stel­lern, Lie­fe­ran­ten (z. B. zur Fest­stel­lung des Stan­des der Technik)
– Eige­ne Erfahrungen

Die eige­nen Erfah­run­gen sehe ich eher als „Not­na­gel“ und als schwächs­te Grund­la­ge, wenn sonst auf kei­ne ande­re der genann­ten Bezug genom­men wer­den kann. Ande­rer­seits sind Eigen­erfah­run­gen sehr wert­voll in der Kon­zep­ti­on der Ant­wor­ten und in der Unter­stüt­zung der vor­her gereih­ten Beurteilungsgrundlagen.

Ant­wor­ten und Begrün­dun­gen brau­chen Schlüssigkeit

Es soll hier nicht vor­ran­gig auf die Qua­li­täts­kri­te­ri­en eines Gut­ach­tens ein­ge­gan­gen wer­den, aus­ge­nom­men auf das der Schlüs­sig­keit. Dar­un­ter ist die For­de­rung zu ver­ste­hen, dass die Ant­wort und deren Begrün­dung sich als Schluss­fol­ge­rung einer­seits aus den im Befund dar­ge­leg­ten Sach­ver­hal­ten und ande­rer­seits aus der Anwen­dung von Beur­tei­lungs­kri­te­ri­en her­lei­ten lassen.

Es ist von Vor­teil, die Beant­wor­tung der Fra­gen im Gut­ach­ten­s­teil auch auf die­se For­de­rung hin zu über­prü­fen. Dar­aus ergibt sich die Mög­lich­keit, die Dar­stel­lun­gen im Befund auf unnö­ti­gen „Bal­last“ zu über­prü­fen, der nicht zur Fra­ge­be­ant­wor­tung bei­trägt. Weni­ger ist oft mehr!

Anmer­kung: Über ande­re Qua­li­täts­kri­te­ri­en für Gut­ach­ten wer­den wir uns nach Abschluss die­ser Serie zu einem künf­ti­gen Zeit­punkt in eige­nen Fol­gen unterhalten.

Haben Sie Anmer­kun­gen zum The­ma? Ich freue mich über Ihre Mitteilung!

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