Umfrage: Was Richter vom Sachverständigen erwarten (9)

Adler

„Qua­li­tät muss man schaf­fen, man kann sie nicht her­bei­prü­fen.“ Das klas­si­sche Zitat des Qua­li­täts­vor­den­kers Phil­ip Crosby soll Sach­ver­stän­di­ge an eines erin­nern: Qua­li­tät ist Kun­den­zu­frie­den­heit! Es ist wich­tig, gewis­sen­haft zu arbei­ten, die Fra­gen des Auf­trag­ge­bers exakt zu beant­wor­ten und die eige­ne Arbeit kri­tisch zu prü­fen. Die Erfül­lung fach­lich-sach­li­cher Anfor­de­run­gen allein reicht aber nicht aus. Wer Qua­li­tät schaf­fen will, muss auch die unaus­ge­spro­che­nen Erwar­tun­gen sei­nes Auf­trag­ge­bers stets mit in sei­nem Blick­feld haben. Das gilt auch für Gerichtssachverständige.

Des­halb ist es wie­der Zeit für ein Inter­view, dies­mal mit einer Rich­te­rin. Die Ant­wor­ten sol­len uns Sach­ver­stän­di­gen hel­fen, in den Fel­dern bes­ser zu wer­den, die für das Gericht wich­tig, ja oft ent­schei­dend sind für die erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit mit einem Sach­ver­stän­di­gen. Auch dies­mal habe ich ersucht, die Ant­wor­ten nicht lan­ge zu über­le­gen, son­dern mög­lichst spon­tan zu bleiben.

Mei­ne Fra­ge an die Rich­te­rin lau­te­te auch diesmal:

„Was sind aus Ihrer Sicht die wich­tigs­ten drei per­sön­li­chen Eigen­schaf­ten, die ein Sach­ver­stän­di­ger haben sollte?“

Die Ant­wort ist anony­mi­siert wiedergegeben.

Rich­te­rin eines Bezirks­ge­rich­tes, Juli 2014: 

Die Anfor­de­run­gen an einen Sach­ver­stän­di­gen sind:

-          Fach­li­che Praxiserfahrung,

-          Erfah­rung bei Gericht,

-          Kom­mu­ni­ka­ti­on mit allen Beteiligten.

Zur drit­ten Ant­wort wur­de noch ange­merkt, dass es bei Befra­gun­gen des Sach­ver­stän­di­gen etwa anläss­lich einer Gut­ach­tens­er­ör­te­rung dar­um geht, dass der Sach­ver­stän­di­ge mit den Par­tei­en auf deren Augen­hö­he spre­chen kann und eine ange­neh­me Art hat, mit ande­ren Men­schen umzu­ge­hen. Kei­nes­falls darf er ableh­nend und belei­digt sein, wenn jemand nach­fragt, oder es gar zu einem Eklat kom­men las­sen, wie dies die Rich­te­rin bereits erlebt hat.

Dann habe ich sie noch nach ihrer Mei­nung dar­über gefragt, wel­che per­sön­li­chen Eigen­schaf­ten eine Rich­te­rin oder ein Rich­ter haben muss. Ihre Antworten:

Die Anfor­de­run­gen an eine Rich­te­rin, einen Rich­ter sind:

-          Ver­ständ­nis für die Anle­gen der Parteien,

-          Kom­mu­ni­ka­ti­on mit allen Beteiligten,

-          Mit der eige­nen Macht umge­hen können.

Zum letz­ten Punkt wird ange­merkt, dass einem Bezirks­rich­ter Ermes­sens­spiel­räu­me zuge­stan­den wer­den, die eine hohe Ver­ant­wor­tung mit sich bringen.

Ihre Kom­men­ta­re sind willkommen!

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