Erfolgreich Gutachten verfassen (2): Der Auftrag

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Es sind die unter­schied­lichs­ten Anläs­se, die zu einem Gut­ach­ten füh­ren und auch die Auf­trag­ge­ber unter­schei­den sich, eben­so die Arten der Gut­ach­ten: Abge­se­hen von sol­chen für Gerich­te gibt es ja noch Gut­ach­ten für Pri­va­te und Gut­ach­ten von amt­li­chen und nicht­amt­li­chen Sach­ver­stän­di­gen, letz­te­re für behörd­li­che Zwe­cke. Aber gewis­se Ele­men­te sind allen Gut­ach­ten gemein­sam. Um sol­che Gemein­sam­kei­ten geht es in die­ser Kurz­se­rie. Im Auf­takt­bei­trag haben wir eini­ge for­ma­le Erfor­der­nis­se behan­delt, dies­mal steht der Auf­trag im Mit­tel­punkt, der ja den Grund für das Gut­ach­ten bildet.

Übli­cher­wei­se beinhal­tet ein Gut­ach­ten die Dar­le­gung eines Sach­ver­hal­tes (auch als Befund bezeich­net) und des­sen Beur­tei­lung (dem Gut­ach­ten im enge­ren Sinn). Der Auf­trag dazu beinhal­tet jene Fra­gen, die der Auf­trag­ge­ber vom Gut­ach­ter oder Sach­ver­stän­di­gen ger­ne beant­wor­tet haben möch­te. Die­se Fra­gen sind der Anlass für den gan­zen Auf­wand und der zen­tra­le Angel­punkt des Gut­ach­tens, das ja nichts ande­rem dient als der Beant­wor­tung eben­die­ser Fragen.

Sinn und Zweck des Gutachtens 

Der Ver­fas­ser wird daher am Anfang sei­nes Gut­ach­tens die Fra­gen des Auf­trag­ge­bers wie­der­ge­ben. Er wird dies nach Mög­lich­keit wört­lich tun. Wich­tig ist dabei auch die genaue Anga­be der Quel­le, die einen kla­ren Bezug zum Auf­trag­ge­ber beinhal­tet („Beschluss des Lan­des­ge­rich­tes … vom …“ oder „Tele­fo­ni­scher Auf­trag durch Herrn Rechts­an­walt … namens Fir­ma … vom …“ etc.). Sehr oft sind Auf­trag­ge­ber wohl in der Lage, ihren Wunsch zu arti­ku­lie­ren, nicht aber den genau­en Wort­laut der Fra­ge­stel­lung, den der Gut­ach­ter dann gemein­sam mit dem Auf­trag­ge­ber for­mu­lie­ren und prä­zi­sie­ren muss. Und auch der Zweck des Gut­ach­tens soll ersicht­lich sein, etwa „Dient der Vor­la­ge bei …“, sofern durch die Art des Auf­tra­ges dies nicht ohne­hin schon klar ist.

Anmer­kung zum Zeit­raum für die Erstellung

Ein dies­be­züg­li­cher Hin­weis fehlt im Gut­ach­ten selbst meist, aber mit dem Gut­ach­tens­auf­trag wer­den übli­cher­wei­se auch gleich wich­ti­ge Rah­men­be­din­gun­gen fest­ge­legt: Zeit und Kos­ten. Der gewünsch­te Zeit­raum bis zur Fer­tig­stel­lung muss rea­lis­tisch ver­ein­bart sein und den Bedürf­nis­sen von Auf­trag­ge­ber und Gut­ach­ter ent­ge­gen­kom­men. Rea­lis­tisch sind im Nor­mal­fall vier bis acht Wochen, die für die Fer­tig­stel­lung eines Gut­ach­tens erfor­der­lich sind, in gro­ßen Fäl­len mit hohem Recher­che­auf­wand kön­nen natür­lich auch meh­re­re Mona­te gerecht­fer­tigt sein.

Anmer­kung zu den Kosten

Im Gut­ach­ten fehlt auch ein Hin­weis auf die zu erwar­ten­den oder tat­säch­li­chen Kos­ten. Auch dar­über muss im Vor­feld eine zumin­dest gro­be Abstim­mung gege­ben sein, denn eine exak­te Vor­her­sa­ge der tat­säch­li­chen Kos­ten ist meist nicht mög­lich. Sowohl hin­sicht­lich der Zeit­auf­wen­dun­gen und der Kos­ten­ent­wick­lung ist Kon­takt­hal­tung des Gut­ach­ters mit dem Auf­trag­ge­ber erfor­der­lich. Beson­ders bei Pri­vat­kun­den ist von vorn­her­ein eine deut­li­che Klar­stel­lung erfor­der­lich, oft­mals bis hin zur Klä­rung der Fra­ge, ob denn ein Gut­ach­ten über­haupt ziel­füh­rend ist.

Durch­füh­rung

Der Ver­fas­ser kann eine kur­ze Erläu­te­rung dazu abge­ben, in wel­chen Schrit­ten und auf wel­che Wei­se er das Gut­ach­ten erstellt hat. Hier kann auch auf Beson­der­hei­ten ein­ge­gan­gen wer­den, wie etwa auf die Not­wen­dig­keit der Bei­zie­hung von wei­te­ren Sach­ver­stän­di­gen, sofern dies nicht ohne­hin schon im Auf­trag ange­ge­ben ist. Auch Ver­zö­ge­run­gen oder Ände­run­gen wer­den hier erwähnt, sodass der Leser des Gut­ach­tens eine gewis­se Hin­ter­grund­in­for­ma­ti­on dar­über bekommt, wie es ent­stan­den ist.

Anmer­kung zur Schlüssigkeit

Im Sin­ne des Qua­li­täts­ma­nage­ment muss bei allen Akti­vi­tä­ten die Fra­ge­stel­lung des Auf­tra­ges im Auge behal­ten wer­den. Dies bedeu­tet, aus den vie­ler­lei Infor­ma­tio­nen, mit denen der Sach­ver­stän­di­ge kon­fron­tiert ist, jene sorg­fäl­tig zu selek­tie­ren, die für die Fra­ge­be­ant­wor­tung Rele­vanz besit­zen. Die Schlüs­sig­keit besteht nun dar­in, dass sich anhand der Dar­stel­lun­gen der Weg von den Fra­gen in die Tat­sa­chen­er­he­bung über die Beur­tei­lun­gen zu den Ant­wor­ten lücken­los und logisch – eben schlüs­sig – ergibt.

A
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