Aus der SV-Praxis: Bilder im Gutachten

Bild

Ein Bild sagt mehr als tau­send Wor­te, steht ver­mut­lich schon in den gesam­mel­ten Weis­hei­ten des Johann Caro­lus von Bin­sen. Aber im Ernst: Bild­li­che Dar­stel­lun­gen spie­len in der Arbeit des Sach­ver­stän­di­gen und Gut­ach­ters eine sehr wich­ti­ge Rol­le. Meist sind es Licht­bil­der aus Befund­auf­nah­men in viel­fäl­ti­ger Form, von der Mikro­sko­pie über Ther­mo­gra­fie von Objek­ten bis hin zu Licht­bil­dern von kom­ple­xen Anla­gen, die einen Infor­ma­ti­ons- oder Wis­sens­trans­fer gewal­tig erleich­tern kön­nen. Aber das Poten­ti­al der Mög­lich­kei­ten von Bil­dern im Gut­ach­ten scheint noch lan­ge nicht ausgenutzt …

… wie anhand eini­ger Bei­spie­le aus der Pra­xis und beglei­ten­der Gedan­ken gezeigt wer­den soll.

Bil­der gehö­ren in den Text

Die Zei­ten sind schon lan­ge vor­bei, als man in einem Sach­buch das Lesen unter­bre­chen und im vom Text getrenn­ten Bild­teil suchen muss­te. Bei Gut­ach­ten kommt das fall­wei­se noch vor, ins­be­son­de­re offen­bar dann, wenn der Kos­ten­druck an den Ver­fas­ser sehr hoch ist und für einen sau­be­ren Text-Bild-Ver­bund kei­ne Zeit bleibt. Im Nor­mal­fall gehört wegen der leich­te­ren Les­bar­keit die Abbil­dung in den Text des Gut­ach­tens. Das sau­be­re Ein­bin­den von Bil­dern ist mit den heu­te zur Ver­fü­gung ste­hen­den Text­pro­gram­men ein Kin­der­spiel, das ein halb­wegs anspruchs­vol­ler Sach­ver­stän­di­ger denn wohl auch beherr­schen soll­te. Eine durch­lau­fen­de Num­me­rie­rung und eine rasch erfass­ba­re Bild­be­schrei­bung gehö­ren dazu.

Plä­ne und Skizzen

Groß­flä­chi­ge tech­ni­sche Plan­dar­stel­lun­gen sind natur­ge­mäß im Gesam­ten für Gut­ach­ten nur als Bei­la­ge brauch­bar, sehr wohl aber las­sen sich viel­fach Plan­aus­schnit­te gut inte­grie­ren, in denen auch für den Lai­en ver­ständ­lich Details gut gekenn­zeich­net oder her­vor­ge­ho­ben wer­den kön­nen. Auch Plan­ver­glei­che kön­nen aus­schnitts­wei­se oder stark ver­klei­nert hohe Aus­sa­ge­kraft besit­zen. Es müs­sen kei­ne gra­fisch anspruchs­vol­len Dar­stel­lun­gen sein, in vie­len Fäl­len tut es auch die ein­fa­che Hand­skiz­ze eines Funk­ti­ons­prin­zips oder einer Anla­ge, gra­fi­scher Per­fek­tio­nis­mus wäre hier fehl am Platz. Wesent­lich ist aber auch, dass sche­ma­ti­sche Plan­dar­stel­lun­gen gut erläu­tert wer­den, ent­we­der im Bild selbst oder im zuge­hö­ri­gen Text. Ansons­ten besteht die Gefahr, dass das Bild mehr Fra­gen auf­wirft, als es beantwortet.

Dar­stel­lung von Struk­tu­ren und Verantwortungen

Ein Anwen­dungs­be­reich, der noch sehr wenig genutzt wird, ist die Erläu­te­rung nicht­tech­ni­scher, etwa orga­ni­sa­to­ri­scher oder ver­ant­wor­tungs­be­zo­ge­ner Sach­ver­hal­te. Als Bei­spiel sei genannt die Dar­le­gung einer Sys­tem- oder Anla­gen­gren­ze in Ver­bin­dung mit der Ver­ant­wor­tung der an einem Pro­jekt Betei­lig­ten. Sol­che Dar­stel­lun­gen sind auch für tech­ni­sche Sach­ver­stän­di­ge selbst eine gute Klä­rungs­hil­fe, wenn sie Gefahr lau­fen, aus rein tech­ni­scher Schluss­fol­ge­rung die Ver­ant­wor­tung von Feh­lern einem Nicht­be­tei­lig­ten zuzu­tei­len, weil sie Ver­ant­wor­tungs- oder Lie­fer­zu­stän­dig­kei­ten nicht beachten.

Abläu­fe und zeit­li­che Zusammenhänge

Es exis­tiert eine Fül­le von Mög­lich­kei­ten, zeit­li­che oder orga­ni­sa­to­ri­sche Abläu­fe, die man auch als Pro­zes­se bezeich­net, gra­fisch gut auf­zu­be­rei­ten und über­sicht­lich dar­zu­stel­len. Wesent­lich kann auch hier sein, dass nicht nur Zustän­dig­kei­ten auf­ge­zeigt, son­dern für jeden Tätig­keits­schritt Vor­ga­ben und Nach­wei­se zuge­ord­net wer­den kön­nen, wodurch auch hier Fra­gen nach Ver­pflich­tun­gen und Ver­ant­wor­tun­gen in einem raschen Blick ein­deu­tig zu klä­ren sind. Auch wer­den dadurch exak­te Abgren­zun­gen der orga­ni­sa­to­ri­schen Zustän­dig­kei­ten bei­spiels­wei­se von Pla­ner und Bau­auf­sicht, aus­füh­ren­dem Unter­neh­men und wech­seln­den exter­nen Bau­herrn­ver­tre­tern möglich.

Vor­tei­le bei Ein­ver­nah­men und Erörterungen

Das Vor­han­den­sein rei­chen Bild­ma­te­ri­als kann sich ins­be­son­de­re zur Beschleu­ni­gung von Ein­ver­nah­men als vor­teil­haft erwei­sen. Liegt bei­spiel­wei­se bereits ein bebil­der­ter Befund vor, kann die Zeu­gen­be­fra­gung dadurch beschleu­nigt wer­den, weil die Ant­wor­ten durch die Bil­der unter­stützt wer­den kön­nen. Ins­be­son­de­re bei der Ein­ver­nah­me fremd­spra­chi­ger Zeu­gen stell­te sich her­aus, dass die tech­nisch-fach­be­zo­ge­nen Fra­gen rasch und mit einem gerin­gen Wort­schatz zu klä­ren waren. Anders­her­um sind die Bil­der ein gro­ßer Vor­teil für eine Gut­ach­tens­er­ör­te­rung: im Zuge der Beant­wor­tun­gen kann immer wie­der auf Bild­ma­te­ri­al ver­wie­sen wer­den, das das „Drum­her­um“ rasch erfass­bar macht, wodurch der Sach­ver­stän­di­ge sei­ne münd­li­chen Erläu­te­run­gen auf den Kern der Sache zu fokus­sie­ren vermag.

Ein Arti­kel über Bil­der und kei­ne Bil­der drin?

Ja, aus Grün­den der Ver­trau­lich­keit, weil noch die Zeit fehl­te, die genann­ten Bei­spie­le zu anony­mi­sie­ren. Ich bit­te um Verständnis.

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