Ist „Sachverständiger“ ein Beruf?

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Bis­wei­len komm‘ ich etwa wegen eines Rohr­bruchs zu einer Besich­ti­gung des Scha­dens­orts, mache mich mit den ört­li­chen Gege­ben­hei­ten ver­traut, stel­le Fra­gen, mache ers­te Licht­bil­der und höre dann: „Der Sach­ver­stän­di­ge war ja schon da und hat sich das alles eh schon ange­schaut.“ Nach­fra­ge: „Wel­cher Sach­ver­stän­di­ger war denn das?“ Ach­sel­zu­cken. „Irgend so ein Sach­ver­stän­di­ger halt.“ „Was genau hat er sich denn ange­schaut?“ „Naja, eigent­lich alles.“ Aha, wie­der ein­mal ein „Sach­ver­stän­di­ger für alles“. „Viel­leicht hat den die Ver­si­che­rung geschickt. Kei­ne Ahnung.“ Sachverständigentätigkeit …

… ist an umfas­sen­de Fach­kennt­nis gebunden

Jeder kann sich als Sach­ver­stän­di­ger bezeich­nen. Gesetz­lich geschützt ist die­ser Begriff nicht, wohl aber der des „All­ge­mein beei­de­ten und gericht­lich zer­ti­fi­zier­ten Sach­ver­stän­di­gen“. Ein sol­cher Sach­ver­stän­di­ger kann nur jemand sein, der in einem abge­grenz­ten Fach­ge­biet gut aus­ge­bil­det ist und sich dar­in auch in der Pra­xis gut aus­kennt, dort viel­jäh­ri­ge Erfah­rung besitzt und in der Lage ist, einen Befund zu erstel­len – also kurz gesagt eine Beschrei­bung des Sach­ver­halts, den er vor­ge­fun­den hat – und anschlie­ßend dar­über ein Gut­ach­ten – also sei­ne Mei­nung zu sagen und die­se auch aus­rei­chend zu begrün­den. Dar­über hin­aus muss er geschäfts­fä­hig sein und natür­lich grob gesagt einen unta­de­li­gen Lebens­stil aufweisen.

Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit für sich allein ist nicht möglich

Aus dem vor­her Gesag­ten ergibt sich, dass eine Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit immer eine Ver­bin­dung zu einer fach­li­chen Betä­ti­gung oder zu einem Beruf vor­aus­setzt. Erst die­se Tätig­keit bil­det die Grund­la­ge für die Sach­ver­stän­di­gen­lauf­bahn. Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit und Berufs­lauf­bahn bil­den eine Art „Sia­me­si­schen Zwil­ling“, wobei der Berufs­an­teil für sich allein lebens­fä­hig ist, nicht aber der Sach­ver­stän­di­gen­teil. „Sach­ver­stän­di­ger“ allein ist dem­nach kein Beruf, son­dern der Sach­ver­stän­di­ge hat einen Beruf. Erst aus die­sem Beruf bezieht er das Wis­sen, die Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten, die ihm erlau­ben, auch als Sach­ver­stän­di­ger tätig zu sein.

Was macht denn einen guten Sach­ver­stän­di­gen aus?

Ein guter Sach­ver­stän­di­ger muss nicht nur mit den Gege­ben­hei­ten des Beru­fes über­durch­schnitt­lich gut ver­traut sein, von ihm wird auch außer­or­dent­li­che Sorg­falt erwar­tet. Das ist ver­ständ­lich ange­sichts der hohen Ver­ant­wor­tung, die er trägt. Er muss auch das Hand­werk des Sach­ver­stän­di­gen beherr­schen, was nicht ein­fach ist, weil es dazu noch kei­ne rich­ti­ge Aus­bil­dung gibt. Zwar wer­den für die Able­gung einer Eig­nungs­prü­fung sehr gute Vor­be­rei­tungs­kur­se ange­bo­ten, aber die wich­ti­gen Prin­zi­pi­en, Metho­den, Werk­zeu­ge und Vor­gangs­wei­sen muss er sich erst schritt­wei­se in der Pra­xis aneig­nen, „lear­ning by doing“ ist also angesagt.

Eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung: aktu­el­ler Wissensstand 

Ein Sach­ver­stän­di­ger ist ver­pflich­tet, sein Wis­sen aktu­ell zu hal­ten. Das wie­der­um erfor­dert ent­spre­chen­de Fort­bil­dung, da sich – beson­ders in tech­ni­schen Fach­ge­bie­ten – die Gege­ben­hei­ten rasch und stän­dig ändern kön­nen.  Ein Sach­ver­stän­di­ger kann auch gezwun­gen sein, sein Wis­sens­ge­biet zu erwei­tern, da vie­le Berei­che des Lebens kom­ple­xer wer­den und einer­seits Zusatz­wis­sen erfor­der­lich ist und ande­rer­seits die Ent­wick­lun­gen im Umfeld des eige­nen fach­li­chen „Gar­ten­zauns“ im Auge zu behal­ten sind. Die­ses aktu­el­le Wis­sen aus dem Beruf ist die zen­tra­le  wesent­li­che Vor­aus­set­zung für soli­de Fach­kom­pe­tenz. Anders­her­um aber kön­nen auch Erkennt­nis­ge­win­ne und Wis­sens­zu­wäch­se aus der Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit in den Beruf zurück­flie­ßen, sodass Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit und Beruf gemein­sam eine gute Sym­bio­se erge­ben kön­nen, zum eige­nen Nut­zen, aber auch zum Woh­le der Allgemeinheit.

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