Energieaudit: Worauf es in Wirklichkeit ankommt

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Energieaudits

Ener­gie­au­dit. Ist das wirk­lich etwas Neu­es? Nein. Hin­ter dem Begriff ver­birgt sich nichts ande­res als die Abfol­ge von Tätig­kei­ten eines Inge­nieurs, etwa wenn er in einem Gewer­be­be­trieb ein Bün­del an Ver­bes­se­run­gen aus­fin­dig macht, die hel­fen, Ener­gie und damit Kos­ten zu spa­ren. Ein sol­ches Vor­ge­hen erfor­dert die Kennt­nis grund­le­gen­der Zusam­men­hän­ge, die Anwen­dung geeig­ne­ter Metho­den und Werk­zeu­ge. Neu ist nur, dass nun in einer Euro­norm erst­mals der Rah­men für die­se Tätig­kei­ten detail­liert beschrie­ben wur­de. Die­se „Ver­nor­mung“ ist hilf­reich, birgt aber die Gefahr, dass das Wesent­li­che über­se­hen wird …

… näm­lich, dass Ener­gie­au­dits nach der Norm EN 16247–1 kein Selbst­zweck sein dür­fen, son­dern letzt­lich nur ein Hilfs­mit­tel auf dem Weg zur Ver­min­de­rung von Energieverbrauch.

Wor­um geht es?

Audits stel­len fest, wie der Ener­gie­ver­brauch in einem Unter­neh­men oder in einer Orga­ni­sa­ti­on gela­gert ist, was zur Stei­ge­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz getan wer­den muss und doku­men­tiert alles Wesent­li­che ganz genau, damit  die ent­spre­chen­den Maß­nah­men in der rich­ti­gen Rei­hen­fol­ge umge­setzt wer­den können.

Wor­auf kommt es nun wirk­lich an? 

Für den Audi­tor und sei­nen Auf­trag­ge­ber sind von Bedeutung:

1. Gute Vorbereitung

Der Audi­tor muss natür­lich über die fach­li­chen Vor­aus­set­zun­gen ver­fü­gen, Ver­trau­lich­keit und Objek­ti­vi­tät wah­ren und in sei­ner Arbeit Trans­pa­renz wal­ten las­sen. Genau­so aber benö­tigt er eine detail­lier­te Vor­stel­lung von der Durch­füh­rung des Audit-Pro­zes­ses selbst. Wesent­lich ist dabei ein ange­mes­se­nes Vor­ge­hen mit Beach­tung der tat­säch­li­chen Erfor­der­nis­se – ein Klein­be­trieb wird ein ande­res Her­an­ge­hen erfor­dern als ein inter­na­tio­na­ler Han­dels­kon­zern. Dass die grund­le­gen­den Daten rele­vant und rück­ver­folg­bar sein müs­sen, soll­te sich von selbst ver­ste­hen. Und dass die Ein­spa­rungs­zie­le erreich­bar und über­prüf­bar sein sol­len, dürf­te auch klar sein.

2. Erst­kon­takt mit Effektivität

Schon von Anfang an sind die Anfor­de­run­gen und Erwar­tun­gen des Auf­trag­ge­bers zu erfra­gen und zu erfas­sen. Alle Berei­che und Gren­zen für das Audit müs­sen fest­ge­legt wer­den, natür­lich eben­so Zeit­raum und Kos­ten. Soll­ten Mes­sun­gen und Erhe­bun­gen erfor­der­lich, sind auch dahin­ge­hend Ver­ein­ba­run­gen zu tref­fen und fest­zu­hal­ten. Natür­lich muss auch das betrieb­li­che Umfeld in Betracht gezo­gen wer­den: Exis­tie­ren Umwelt‑, Sicher­heits- oder Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­te­me, ist ein Ener­gie­ma­nage­ment­sys­tem im Auf­bau? Wie gründ­lich soll das Audit sein, in wel­chem Zeit­raum sind die Betriebs­area­le zugänglich?

3. Erst­be­spre­chung mit Impuls

Wich­tig ist zunächst, die Ansprech­part­ner für die Durch­füh­rung und wenn mög­lich die Ent­schei­dungs­trä­ger vor Ort ken­nen zu ler­nen. Auch sind alle sons­ti­gen Betrof­fe­nen aus­fin­dig zu machen, die für die Bear­bei­tun­gen wegen ihrer Detail­kennt­nis­se wert­voll sein könn­ten. Eben­so sind die genau­en Daten für die Betriebs­be­ge­hun­gen fest­zu­le­gen, deren Zeit und wer Beglei­ter sein wird. Gera­de die Erst­be­spre­chung ist zen­tral wich­tig auch für den Auf­bau von per­sön­li­chen Bezie­hun­gen zu den Gesprächs­part­nern, um deren Bereit­schaft für Koope­ra­ti­on sicher­zu­stel­len. Letzt­lich muss für das Ergeb­nis des Audits ent­spre­chen­de Akzep­tanz gege­ben sein.

4. Ört­li­che Begehungen

Ähn­lich wie bei einer Befund­auf­nah­me für das Gericht soll­te auch hier für den durch­füh­ren­den Audi­tor gel­ten, dass er sich vor Ort über die rele­van­ten Umstän­de infor­miert. Wenn es nicht schon vor­her mög­lich war, soll­te bei die­ser Bespre­chung der Audi­tor auch alle für die Beur­tei­lung rele­van­ten Daten über­neh­men kön­nen. Dazu gehö­ren natür­lich auch Plä­ne etwa über Anla­gen und Gebäu­de, Beschrei­bun­gen, Pro­to­kol­le etc. Anläss­lich der Bege­hung kön­nen auch Daten­er­fas­sun­gen oder Mes­sun­gen erfol­gen etwa über Ener­gie­ver­bräu­che, Betriebs­da­ten, spe­zi­el­le Erfor­der­nis­se und der­glei­chen, nicht zuletzt aber auch alle rele­van­ten Kosten.

5. Aus­wer­tun­gen und Bericht

Zunächst ein­mal sind alle gewon­ne­nen Erkennt­nis­se und Daten auf Plau­si­bi­li­tät hin zu über­prü­fen und zu ana­ly­sie­ren. Ver­sor­gung und Ver­brauch müs­sen zusam­men­ge­führt wer­den, Ener­gie­flüs­se iden­ti­fi­ziert wer­den. Wo immer mög­lich und sinn­voll sind Ener­gie­kenn­zah­len fest­zu­le­gen und Ver­gleichs­wer­te aus ähn­lich gela­ger­ten Betrie­ben her­an­zu­zie­hen. Danach sind alle Mög­lich­kei­ten der Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz zu ermit­teln und für den Auf­trag­ge­ber ver­ständ­lich dar­zu­le­gen. Der Bericht muss alle Rand­be­din­gun­gen und Grund­la­gen erfas­sen, auf denen die Schluss­fol­ge­run­gen fußen, auch die Metho­den und Werk­zeu­ge ange­ben. Ent­schei­den­der Teil des Berichts ist zumeist die Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nung der Effi­zi­enz­maß­nah­men mit den Empfehlungen.

6. Prä­sen­ta­ti­on und Nachbetreuung

Der Bericht mit einer ein­sei­ti­gen Zusam­men­fas­sung für die Geschäfts­füh­rung wird übli­cher­wei­se vor der Prä­sen­ta­ti­on dem Auf­trag­ge­ber über­mit­telt, so dass er even­tu­el­le Fra­gen schon im Vor­feld fest­le­gen kann. Die Prä­sen­ta­ti­on soll so kurz und klar wie mög­lich gehal­ten wer­den, jedoch unbe­dingt eine genaue Erläu­te­rung der zen­tra­len Ergeb­nis­se beinhal­ten. Für den Fall nach­fol­gen­der Umset­zungs­ar­bei­ten der vor­ge­schla­ge­nen Maß­nah­men kön­nen wei­te­re Schrit­te erör­tert wer­den. Nach­dem der Auf­trag­ge­ber dem Audi­tor und des­sen Team schon durch die Beauf­tra­gung des Audits gro­ßes Ver­trau­en ent­ge­gen­ge­bracht hat, kann auch eine Nach­be­treu­ung etwa zur Über­wa­chung der Effi­zi­enz­maß­nah­men ver­ein­bart werden.

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