Umfrage: Was Richter vom Sachverständigen erwarten (6)

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Jeder Sach­ver­stän­di­ge hat ein Selbst­bild von den Merk­ma­len, die die Qua­li­tät sei­ner Arbeit aus­ma­chen. Er wird ver­mut­lich sei­nem Fach­wis­sen und sei­ner Erfah­rung sehr hohen Stel­len­wert bei­mes­sen, weil das Vor­han­den­sein der­sel­ben ja die Basis für sei­ne Arbeit bil­det. Dem­entspre­chend wird er geneigt sein, nach außen hin pri­mär eben sei­ne fach­li­chen Vor­zü­ge ins Ram­pen­licht zu stel­len, etwa durch Dar­stel­lung sei­ner Berufs­lauf­bahn, Refe­ren­zen über aus­ge­führ­te Arbei­ten oder Nach­wei­se über beson­de­re Leis­tun­gen. Was aber ist dem Rich­ter wich­tig? Wonach bewer­tet er die Qua­li­tät eines Sachverständigen?

Gleich vor­weg: für Rich­ter steht sehr oft nicht die fach­li­che Fer­tig­keit im Vor­der­grund, auch wenn sie gewis­ser­ma­ßen als Basis­an­for­de­rung vor­aus­ge­setzt wird. Zwi­schen­mensch­li­che Aspek­te und eine gelun­ge­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on wer­den sehr oft genannt, auch die Art, wie ein Sach­ver­stän­di­ger sei­ne Arbeit macht. Dies­mal ist eine Rich­te­rin an der Rei­he, die um ihre spon­ta­ne Mei­nung gebe­ten wurde.

Mei­ne Fra­ge lautete:

„Was sind aus Ihrer Sicht die wich­tigs­ten drei per­sön­li­chen Eigen­schaf­ten, die ein Sach­ver­stän­di­ger haben sollte?“

Die Ant­wort ist hier wie­der­um anony­mi­siert wiedergegeben:

Rich­te­rin eines Bezirks­ge­rich­tes, Jän­ner 2013: 

Die Anfor­de­run­gen an einen Sach­ver­stän­di­gen sind:

-          Eine sym­pa­thi­sche, mensch­li­che Art, die zuhö­ren kann,

-          Kom­mu­ni­ka­ti­ve Fähig­kei­ten, erklä­ren kön­nen, für tech­ni­sche Lai­en ver­ständ­lich, auch dann, wenn „unsach­ge­mä­ße“ Fra­gen gestellt werden,

-          Der Kon­takt zum Rich­ter muss gege­ben sein,

-          Der Sach­ver­stän­di­ge soll von sich aus fra­gen, ob er rich­tig ver­stan­den wor­den ist, ob sei­ne For­mu­lie­run­gen ver­stan­den wor­den sind.

Anschlie­ßend habe ich auch wie­der nach den Eigen­schaf­ten einer Rich­te­rin, eines Rich­ters gefragt.

Vor­ab:  die Rich­te­rin sieht sich als Dienstleisterin.

Die Anfor­de­run­gen an eine Rich­te­rin sind:

-          Sie muss ver­mit­teln, dass sie für die Leu­te da ist, auch wenn letz­te­re ein Ver­fah­ren verlieren,

-          Mensch­li­che Kompetenz,

-          (juris­ti­sches) fach­li­ches Wissen.

Auch äußer­te sie den Wunsch, dass ein Sach­ver­stän­di­ger für Fra­gen kon­tak­tiert wer­den kann, auch wenn gera­de kein Ver­fah­ren läuft.

Was ist Ihre Mei­nung dazu? Wir freu­en uns über Ihre Kommentare!

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