Wie lange hält ein Heizungskessel?

Gaskessel

Kommt drauf an, könn­te man sagen. Und dann erläu­tern: Das hängt von vie­len Fak­to­ren ab wie Bau­art, Brenn­stoff, Betriebs­wei­se, War­tung usw. Dem Inter­es­sier­ten las­sen sich jetzt die Details genau erklä­ren: Ein Kes­sel kann etli­che Jahr­zehn­te hal­ten, aber auch schon nach weni­gen Jah­ren defekt sein, wie jener Gas­kes­sel, von dem ein Teil im Bild links zu sehen ist. Aber bei Gericht genügt das nicht. Hier will man es genau wis­sen: Wie lan­ge hält ein Hei­zungs­kes­sel übli­cher­wei­se? Gefragt ist die durch­schnitt­li­che Lebens­dau­er, exakt gesagt die durch­schnitt­li­che tech­ni­sche Nutzungsdauer.

Tech­ni­sche Nutzungsdauer

Übli­cher­wei­se ver­steht man dar­un­ter die Zeit­span­ne, in der ein tech­ni­scher Gegen­stand sei­nen Zweck erfül­len kann. Die­se Zeit­span­ne ist im Nor­mal­fall wesent­lich grö­ßer als die wirt­schaft­li­che Nut­zungs­dau­er, die für ein Unter­neh­men von Bedeu­tung ist.

Bei einem Hei­zungs­kes­sel wird, wie schon ange­deu­tet, in der erziel­ba­ren Nut­zungs­dau­er sehr viel davon abhän­gen, wie robust er gebaut ist, ob er in vor­ge­se­he­ner Art betrie­ben wur­de, ob er gut gewar­tet und regel­mä­ßig gerei­nigt wur­de und ob er rich­tig geplant und aus­ge­legt wor­den ist.

Die durch­schnitt­li­che tech­ni­sche Nut­zungs­dau­er lässt sich aus soge­nann­ten Nut­zungs­dau­er­ka­ta­lo­gen able­sen, die von Fach­leu­ten erstellt wor­den sind und in denen im Fall der Haus­tech­nik für alle erdenk­li­chen Bau­tei­le und Anla­gen­tei­le ent­spre­chen­de Zeit­span­nen ange­ge­ben sind, wozu meist eine ober- und eine Unter­gren­ze genannt wird.

Nut­zungs­dau­er­ka­ta­log

In Öster­reich bekannt ist der Nut­zungs­dau­er­ka­ta­log des Lan­des­ver­ban­des Stei­er­mark und Kärn­ten des Haupt­ver­ban­des der Gerichts­sach­ver­stän­di­gen aus dem Jahr 2006. Hier­in sind Wer­te fest­ge­legt, auf die sich der Gerichts­sach­ver­stän­di­ge stüt­zen kann, um etwa den Rest­wert einer beschä­dig­ten Anla­ge zu bestim­men. Oder aber um ange­ben zu kön­nen, ob eine defek­te Was­ser­lei­tung zum Zeit­punkt des Scha­dens­ein­trit­tes ihre Nut­zungs­dau­er schon über­schrit­ten hatte.

Hier eini­ge Beispiele 

Nach­ste­hend sind eini­ge Bei­spie­le für die Nut­zungs­dau­er von Gerä­ten und Anla­gen­tei­len aus der Haus­tech­nik aus dem genann­ten Kata­log genannt:

Zen­tral­hei­zungs­kes­sel aus Stahl, Guss­ei­sen 20 – 30 Jahre

Hei­zungs­pum­pen 15 – 25 Jahre

Hei­zungs­ar­ma­tu­ren 15 – 25 Jahre

Regel­ge­rä­te 10 – 20 Jahre

Heiz­kör­per 20 – 40 Jahre

Was­ser­lei­tun­gen aus Stahl ver­zinkt 25 – 40 Jahre

Was­ser­lei­tun­gen aus Kunst­stoff 25 – 40 Jahre

Sani­tär­ar­ma­tu­ren 15 – 30 Jahre

Elek­tro-Hän­ge­spei­cher 5 – 10 Jahre

Wie schon ein­gangs erwähnt han­delt es sich bei die­sen Anga­ben um Erfah­rungs­wer­te und Richt­wer­te, die tat­säch­li­chen Zeit­span­nen kön­nen davon natür­lich abweichen.

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