Sachverständige fragen oder sachverständige Fragen (1)

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All­ge­mein beei­de­te und gericht­lich zer­ti­fi­zier­te Sach­ver­stän­di­ge auf tech­ni­schen Fach­ge­bie­ten sind nicht nur zur stän­di­gen Fort­bil­dung ver­pflich­tet, son­dern in der Pra­xis sogar dazu gezwun­gen. War­um? Weil sich der Stand der Tech­nik in den meis­ten Gebie­ten rasch wei­ter­ent­wi­ckelt. Aber fach­li­che Wei­ter­ent­wick­lung allein wäre zu wenig, auch in Rich­tung Sozi­al­kom­pe­tenz, Per­sön­lich­keit, Kom­mu­ni­ka­ti­on usw. darf man nicht ste­hen blei­ben. Wir ler­nen aber eben­so von­ein­an­der. In E‑Mails, in Semi­na­ren oder nach Vor­trä­gen kom­men Fra­gen, von denen in loser Fol­ge hier eini­ge beant­wor­tet wer­den sollen.

Fra­ge #1:

Wie ist aus dei­ner Erfah­rung die Ein­schät­zung, wie weit man selbst­stän­dig arbei­ten soll oder soll man immer mit dem Rich­ter tele­fo­nisch oder per Mail Kon­takt hal­ten und über die ein­zel­nen Akti­vi­tä­ten infor­mie­ren? Wo siehst du die Gren­ze, wo ist sie rechtlich?

Ant­wort:

Den Rich­ter hal­te ich nur inso­weit am Lau­fen­den, als er bei Ter­min­ver­ein­ba­run­gen per E‑Mail oder per Fax mit am Ver­tei­ler steht. Er ist damit über den Sta­tus des Ver­fah­rens lau­fend infor­miert, braucht sich aber damit nicht näher zu befas­sen. Nur wenn durch Ver­hal­ten der Par­tei­en Pro­ble­me in der Abwick­lung auf­tre­ten oder Fris­ten oder Kos­ten nicht ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen, neh­me ich direkt Kon­takt auf.

Fra­ge #2:

Bei mul­ti­va­len­ten Hei­zungs­an­la­gen sind immer die Fra­ge­stel­lun­gen: Wel­che Män­gel lie­gen vor, sind sie beheb­bar, wie hoch sind die Behe­bungs­kos­ten? Fra­ge: Kann ich (muss ich) oder darf ich nicht (bzw. auf kei­nen Fall) einen Sanie­rungs­vor­schlag machen?

Ant­wort:

Der Gerichts­auf­trag und sein Inhalt sind wesent­lich, wenn er zu unge­nau ist, muss ich ihn mit dem Rich­ter abklä­ren. Wenn für Män­gel­be­he­bun­gen Kos­ten­schät­zun­gen oder Sanie­rungs­vor­schlä­ge zeit­auf­wän­dig sind, hab­eich dar­auf zu ach­ten, dass der Auf­wand dafür gedeckt ist. Im Zwei­fels­fall wie­der­um mit dem Rich­ter Rück­spra­che halten.

Anmer­kung: Wir müs­sen prin­zi­pi­ell die Tat­sa­che aus­ein­an­der­hal­ten, dass von Par­tei­en sehr oft eine Lösung ver­langt wird, was ver­ständ­lich ist, wenn vom Gericht nur Befund und Gut­ach­ten über den Sta­tus quo beauf­tragt sind. Wir sind in so einem Fall als Sach­ver­stän­di­ge tätig, nicht als Berater.

Fra­ge #3:

Bei einem aktu­el­len Fall hat der Beklag­te (ein EDV-Spe­zia­list), der die Rech­nung des Instal­la­teurs nicht zah­len will, die Anla­ge mit einem Daten­log­ger aus­ge­stat­tet. Kann ich bzw. darf ich die­se Daten verwerten?

Ant­wort:

Den Par­tei­en oder dem Gericht kann ich anbie­ten, eige­ne Erhe­bun­gen durch­zu­füh­ren, die mit ent­spre­chen­den Kos­ten ver­bun­den sind, wer­de aber auf das Vor­lie­gen von Daten der Par­tei ver­wei­sen, wenn mir die­se plau­si­bel erschei­nen, ich sie für brauch­bar und für das Gut­ach­ten ziel­füh­rend hal­te. Hat die Gegen­par­tei kei­ne Ein­wän­de, kann ich sie ver­wen­den. Auf den Ursprung der Daten muss ich natür­lich im Befund hinweisen.

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Sie, lie­ber Leser, lade ich herz­lich ein, mit­zu­dis­ku­tie­ren: Was wür­den sie anders oder bes­ser machen? Jede kon­struk­ti­ve Mei­nung ist willkommen!

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