Aus der SV-Praxis: Ersatzvornahmen

Rohrleitungen

Da ste­hen wir im Alt­bau, der reno­viert wird, ein ent­täusch­ter Bau­herr und ich. Die Fer­tig­stel­lung der Hei­zung war bis zum Beginn der Heiz­pe­ri­ode zuge­sagt, jetzt ist Jän­ner, drau­ßen liegt Schnee, aber die Hei­zung ist noch immer nicht fer­tig. Kein Lebens­zei­chen mehr vom Instal­la­teur, der doch so hoff­nungs­voll begon­nen hat­te. Auf Anru­fe und SMS kei­ne Ant­wort, Fris­ten ließ er ver­strei­chen. An wei­te­re Umbau­ten ist ohne Hei­zung nicht zu den­ken. Was tun, fragt der Bau­herr, bin ich jetzt in einer Art Gei­sel­haft? Nein, mei­ne ich, Ersatz­vor­nah­me ist ange­sagt. Dazu eini­ge Anmer­kun­gen aus tech­ni­scher Sicht.

Egal, was sich spä­ter aus solch einer Situa­ti­on her­aus recht­lich ent­wi­ckelt, die nächs­ten Aktio­nen des Bau­herrn sind vor­wie­gend tech­nisch-orga­ni­sa­to­ri­scher Natur. Bevor ein neu­er Instal­la­teur an die Fer­tig­stel­lung gehen kann, emp­feh­len sich ein paar Schritte:

Schritt 1: Eine Bestands­auf­nah­me des Sta­tus quo anfertigen 

Dazu zückt man am bes­ten erst ein­mal eine gute Digi­tal­ka­me­ra und foto­gra­fiert die Instal­la­ti­on, viel­leicht nicht die gesam­te, zumin­dest aber die Tei­le, an denen noch Arbei­ten fäl­lig sind und die­je­ni­gen Stel­len, an denen Män­gel vor­lie­gen. Damit ist erfasst, wie die Situa­ti­on nach den Arbei­ten aus­ge­se­hen hat, bevor dann ein ande­rer Instal­la­teur das Mal­heur beho­ben hat. Die Bil­der sind erst ein­mal für den Bau­herrn sel­ber. Ist der Bau­herr nicht sicher, was wie zu machen ist, kann er einen Gerichts­sach­ver­stän­di­gen mit einer sol­chen Bestands­auf­nah­me betrau­en, ist er sich ziem­lich sicher, dass es in der Fol­ge zu einer recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung wegen noch offe­ner Rech­nungs­be­trä­ge kom­men wird, kann er sich auch an das Gericht wen­den und eine gericht­li­che Beweis­si­che­rung beantragen.

Schritt 2: Eine Chro­no­lo­gie der Ereig­nis­se zusammenstellen

Jetzt, da noch alles in guter Erin­ne­rung ist, soll­te man eine Chro­no­lo­gie der Ereig­nis­se zusam­men­stel­len. Je mehr Noti­zen sich der Bau­herr vor­her gemacht hat, des­to bes­ser, weil wie man so sagt – wer schreibt, der bleibt! Ganz nüch­tern die Fak­ten auf­lis­ten, von den ers­ten Kon­takt­ge­sprä­chen an alle Schrei­ben sich­ten, Noti­zen über Tele­fon­ge­sprä­che, Beob­ach­tun­gen, Gesprä­che mit dem Instal­la­teur oder sei­nen Mon­teu­ren, münd­li­che Ver­ein­ba­run­gen usw., alles fein säu­ber­lich notiert, kann spä­ter gute Diens­te leis­ten. Ja, und wenn frü­her schon Fotos gemacht wor­den sind, aus den Datei­an­ga­ben zu den Bil­dern der Digi­tal­ka­me­ra las­sen sich wert­vol­le Datums­an­ga­ben leicht herauslesen.

Schritt 3: Wich­ti­ge Unter­la­gen sammeln

Jetzt heißt es wie ein emsi­ges Eich­hörn­chen alle schrift­li­chen Unter­la­gen zu sam­meln: Ange­bo­te, Auf­trags­schrei­ben, Rech­nun­gen, Zah­lungs­be­le­ge, Ände­rungs­ver­mer­ke, Noti­zen, aber auch Betriebs­an­lei­tun­gen, Mon­ta­ge­hin­wei­se, Fir­men­pro­spek­te usw. Zusam­men mit den Licht­bil­dern aus der Bestands­auf­nah­me gibt das eine hüb­sche Doku­men­ta­ti­on für alle Fäl­le. Und wenn es Män­gel gibt: Foto davon machen, aus­dru­cken, Post-it mit kur­zer Notiz drauf­kle­ben, sodass man sich auch nach­her noch aus­kennt – super!

Schritt 4: Den (vor­he­ri­gen) Instal­la­teur verständigen 

Jetzt kann der Jurist, Kon­su­men­ten­schutz oder Rechts­an­walt ins Spiel kom­men: Dem Instal­la­teur ein net­tes, aber deut­li­ches Schrei­ben schi­cken, dass man davon aus­ge­hen muss, dass er an wei­te­rer Geschäfts­be­zie­hung offen­sicht­lich nicht mehr inter­es­siert ist, im Wege einer Ersatz­vor­nah­me eine Fer­tig­stel­lung und Män­gel­be­he­bung not­wen­dig sein wird usw. Dann noch eine Gegen­über­stel­lung der offe­nen Rech­nun­gen und der zu erwar­ten­den Kos­ten für den Ein­satz des neu­en Instal­la­teurs. Das war es, jetzt mal mit dem neu­en Instal­la­teur han­dels­eins wer­den und los kann‚s gehen mit der Fertigstellung!

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