Aus der SV-Praxis: Korrosion an Verbundrohren

Verbundrohr

Kunst­stof­fe ver­schie­dens­ter Art sind heu­te Werk­stof­fe von zen­tra­ler Bedeu­tung in der Instal­la­ti­ons­tech­nik. Die deut­li­chen Vor­tei­le der ver­schie­de­nen Sys­te­me spre­chen für sich: viel­fäl­ti­ge Anwen­dungs­mög­lich­keit, ein­fa­che und schnel­le Mon­ta­ge, Kor­ro­si­ons­be­stän­dig­keit.  All die­se vor­tel­haf­ten Eigen­schaf­ten tref­fen auch auf Mehr­schicht-Ver­bund­roh­re zu, die neben einer äuße­ren und inne­ren Schicht aus Kunst­stoff einen Kern aus Alu­mi­ni­um besit­zen, der dem Rohr Sta­bi­li­tät und Druck­be­stän­dig­keit schenkt. Es gilt aber, einen Ein­fluss zu beach­ten, der die­se Sta­bi­li­tät ins Schwan­ken brin­gen kann …

Alu­mi­ni­um ist ein Metall, und wie fast alle tech­nisch genutz­ten metal­li­schen Werk­stof­fe sind sie gegen den Ein­fluss bestimm­ter Stof­fe che­misch nicht bestän­dig und begin­nen zu kor­ro­die­ren, was im Fall von Ver­bund­roh­ren schwer­wie­gen­de Fol­gen nach sich zieht.

Eine unan­ge­neh­me Überraschung

In einem kon­kre­ten Fall wur­de ein bestehen­der Alt­bau in ein Ver­an­stal­tungs­ge­bäu­de umge­wan­delt. Für die Unter­brin­gung der not­wen­di­gen Sani­tär­räu­me, Tech­nik- und Lager­räu­me wur­de der Bau unter­kel­lert, wobei die Umwan­dun­gen des  Kel­lers wegen des Grund­was­ser­stan­des dicht aus­ge­führt wur­den. Die Instal­la­tio­nen für die Sani­tär­in­stal­la­ti­on wur­den in Mehr­schicht-Ver­bund­roh­ren aus­ge­führt und in der Schüt­tung unter dem Est­rich des Kel­ler­bo­dens verlegt.

Kurz nach der Inbe­trieb­nah­me des Gebäu­des kam es infol­ge eines Rück­staus aus dem Abwas­ser­ka­nal zu einer Über­flu­tung des Kel­lers. Die Feu­er­wehr war aber rasch zur Stel­le, das Was­ser wur­de abge­pumpt, der Kel­ler getrock­net, klei­ne­re Aus­bes­se­run­gen, kein wei­te­rer Scha­den, das war‘s. So weit, so gut. Umso erstaun­li­cher, dass nach eini­gen Mona­ten Feuch­tig­keit aus dem Boden auf­zu­stei­gen begann, die sich nicht und nicht ver­flüch­ti­gen woll­te. Bei genau­er Nach­schau wur­de der Boden geöff­net und in der Boden­kon­struk­ti­on ste­hen­des Was­ser vor­ge­fun­den. Die Ursa­che war bald gefun­den und bot eine böse Über­ra­schung: Roh­re der Sani­tär­in­stal­la­ti­on waren undicht geworden.

Was war geschehen?

Genaue­re Unter­su­chun­gen durch Sach­ver­stän­di­ge für Bau und Che­mie brach­ten Fol­gen­des zuta­ge: Durch die Über­schwem­mung des Rück­staus wur­de die Boden­kon­struk­ti­on durch­feuch­tet. Dadurch lös­ten sich auch kalk­hal­ti­ge Bestand­tei­le des Betons im Was­ser. Die­ses Was­ser drang auch in die Fugen der Rohr­ver­bin­dun­gen ein und konn­te an die stirn­sei­tig frei­lie­gen­de Alu­mi­ni­um­schicht gelan­gen. Das Alu­mi­ni­um war gegen die­se alka­li­schen Bestand­tei­le des Was­sers nicht bestän­dig und begann zu kor­ro­die­ren. An man­chen Stel­len lös­te sich das Alu­mi­ni­um auf, das Ver­bund­rohr ver­lor sei­ne Fes­tig­keit und es kam zu Undicht­hei­ten und mas­si­vem Was­ser­aus­tritt und Durch­näs­sung des Bodens.

Der Her­stel­ler des Rohr­sys­tems hat­te für Räu­me mit star­kem Feuch­te­ein­fluss Bau­tei­le für Kor­ro­si­ons­schutz im Lie­fer­pro­gramm. Sol­che Bau­tei­le waren aber im gegen­ständ­li­chen Fall nicht zum Ein­bau gelangt, weil offen­sicht­lich prin­zi­pi­ell von zuver­läs­sig gege­be­ner Tro­cken­heit im Boden aus­ge­gan­gen wor­den war oder aber, weil man auf die­se Bau­tei­le zum Kor­ro­si­ons­schutz schlicht ver­ges­sen hat­te. Für alle Betei­lig­ten – Bau­herr, Eigen­tü­mer, Betrei­ber, Instal­la­teur, Her­stel­ler und nicht zuletzt Besu­cher des Ver­an­stal­tungs­zen­trums – eine ärger­li­che Sache, obwohl die Sanie­rungs­maß­nah­men sofort in Angriff genom­men wor­den waren.

Was ler­nen wir daraus?

In der Sanie­rung wur­den die Roh­re neu ver­legt, nicht mehr im Boden, son­dern an Wand und Decke des Kel­lers. Wobei unter ande­rem die Fra­ge zu klä­ren war, ob Was­ser­lei­tung im Kel­ler­bo­den ver­legt über­haupt den aner­kann­ten Regeln der Tech­nik ent­spre­chen. Mei­ner Ansicht nach haben sie dort nichts ver­lo­ren, auch die ÖNORMEN B 2531 und EN 806 spre­chen dies­be­züg­lich eine kla­re Spra­che. Auch die ganz ein­fa­che Ver­nunft spricht in die­se Rich­tung: ein Kel­ler, der WCs, Wasch­ge­le­gen­hei­ten und was­ser­füh­ren­de Instal­la­tio­nen auf­weist, kann halt über­flu­tet wer­den, sei es durch fal­sches Ver­hal­ten von Benut­zern oder durch irgend­ein Ver­sa­gen von Bau­tei­len oder ein Gebre­chen an Lei­tun­gen. In so einem Fall muss man halt als Pla­ner und Aus­füh­ren­der in aller Vor­sicht vom schlimms­ten mög­li­chen Fall aus­ge­hen, damit letzt­lich alles allen zum Bes­ten dient.

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