Umfrage: Was Richter vom Sachverständigen erwarten (5)

Gerichtsakten

Nicht nur bei Gerichts­ver­hand­lun­gen bie­ten sich Gele­gen­hei­ten, mit Rich­tern ins Gespräch zu kom­men. Auch Tagun­gen oder Semi­na­re sind will­kom­me­ne Anläs­se nicht nur eige­nes Wis­sen auf dem letz­ten Stand zu behal­ten, son­dern ermög­li­chen auch direk­ten Kon­takt zu Refe­ren­ten und Teil­neh­mern im Rah­men eines all­ge­mei­nen „Net­wor­kings“ etwa in Pau­sen­zei­ten oder auch nur beim kur­zen Gespräch qua­si im Vor­bei­ge­hen. So auch in die­sem Fall mit der Fra­ge nach den Anfor­de­run­gen an Sach­ver­stän­di­ge. Der Vor­teil, wenn nur wenig Zeit zur Ver­fü­gung steht: die Ant­wor­ten müs­sen spon­tan kommen.

Und sol­che Ant­wor­ten sind wegen ihrer Unmit­tel­bar­keit und Direkt­heit äußerst wertvoll.

Auf mei­ne ein­lei­ten­de Anmer­kung, dass ja letzt­lich der Rich­ter als Ver­tre­ter des Gerichts Auf­trag­ge­ber des Sach­ver­stän­di­gen sei und wir als Sach­ver­stän­di­ge ja im Sin­ne von Qua­li­tät wis­sen müs­sen, was der Rich­ter von uns erwar­tet, unter­brach er mich und mein­te: „Auf­trag­ge­ber ist die Wahr­heit.“ Das hat mir im Nach­hin­ein zu den­ken gege­ben. Er hat abso­lut Recht, denn letzt­lich sind wir aus­schließ­lich der Wahr­heit ver­pflich­tet, egal, wer unser Auf­trag­ge­ber ist. In sei­nem exzel­len­ten Semi­nar­bei­trag hat­te er zuvor auch gemeint, einem Sach­ver­stän­di­gen kön­ne daher egal sein, wie ein Ver­fah­ren endet, in dem er tätig ist. Er habe bloß sei­nen Auf­trag zu erfül­len. Stimmt genauso.

Aber jetzt zum Kern der Sache. Mei­ne Fra­ge an den Rich­ter lautete:

„Was sind aus Ihrer Sicht die wich­tigs­ten drei per­sön­li­chen Eigen­schaf­ten, die ein Sach­ver­stän­di­ger haben sollte?“

Die Ant­wort gebe ich hier wie­der­um anony­mi­siert, aber wört­lich weiter:

Rich­ter eines Ober­lan­des­ge­rich­tes, Novem­ber 2012: 

Die Anfor­de­run­gen an einen Sach­ver­stän­di­gen sind:

-          Ehr­lich­keit,

-          Fach­kun­de,

-          sich aus­drü­cken können.

Anschlie­ßend habe ich auch wie­der nach den Eigen­schaf­ten einer Rich­te­rin, eines Rich­ters gefragt.

Die Anfor­de­run­gen an eine Rich­te­rin, einen Rich­ter sind:

-          Ehr­lich­keit,

-          die Fähig­keit, Wich­ti­ges von Unwich­ti­gem zu trennen,

-          Urteils­kraft.

Wobei auf Nach­fra­gen zum letz­te­ren erläu­tert wur­de, dass trotz aller Rest­un­si­cher­hei­ten, die in den Ver­fah­ren immer gege­ben sind, eine deut­li­che abschlie­ßen­de Aus­sa­ge erfor­der­lich ist.

Was ist Ihre Mei­nung dazu? Wir freu­en uns über Ihre Kommentare!

Weitere Beiträge

Kategorien

Suche

Archiv

Stichwörter

Comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert