Kennzahlen-Nachwuchs im Energieausweis

Kennfeld

Der Ener­gie­aus­weis für Gebäu­de wur­de erst vor weni­gen Jah­ren ein­ge­führt. Aber schon jetzt sind Neue­run­gen im Anmarsch: die Kenn­zah­len der Ener­gie­ef­fi­zi­enz, an die wir uns so lang­sam gewöhnt haben, bekom­men Zuwachs. Das ist Teil eines schritt­wei­sen Pro­zes­ses, der den Ener­gie­aus­weis zu einem umfas­sen­den Doku­ment der ener­ge­ti­schen Güte eines Gebäu­des machen soll. Über die neu­en Kenn­zah­len wird jetzt nicht nur das Gebäu­de selbst durch sei­nen Ener­gie­be­darf bewer­tet, son­dern auch des­sen Ein­wir­kung auf die Umwelt. Ein Bericht.

Die wich­tigs­ten „alten“ Kennzahlen …

Der Ener­gie­aus­weis für Wohn­ge­bäu­de zeigt auf der Titel­sei­te den Heiz­wär­me­be­darf, der angibt, wel­che Wär­me­men­ge in den bewohn­ten Räu­men direkt not­wen­dig ist, um sie auf einer vor­ge­ge­be­nen Tem­pe­ra­tur zu hal­ten. Die zuge­führ­te Heiz­wär­me muss genau­so groß sein, dass sie die Ver­lus­te durch Außen­bau­tei­le, also Wän­de, Fens­ter, Türen, Dach und Kel­ler­bo­den abdeckt.

Zählt man die Wär­me­ver­lus­te im Haus dazu, die durch Kes­sel, Behäl­ter, Lei­tun­gen usw. ent­ste­hen, erhält man den an der Haus­gren­ze zuzu­füh­ren­den Heiz­ener­gie­be­darf, mit Berück­sich­ti­gung des Haus­halts­stroms ergibt sich dann der End­ener­gie­be­darf. Die­se Kenn­zah­len wer­den errech­net und dür­fen bei Neu­bau­ten vom Gesetz­ge­ber fest­ge­leg­te Wer­te nicht überschreiten.

… wer­den um neue Kenn­zah­len ergänzt

Was jetzt dazu­kommt, sind Kenn­zah­len, die Umwelt­aspek­te und tech­ni­sche Güte der haus­tech­ni­schen Anla­gen mit ein­be­zie­hen. Der Pri­mär­ener­gie­be­darf gibt an, wie­viel Erd­öl, Gas, Koh­le, Bio­mas­se oder elek­tri­scher Strom oder Fern­wär­me das Gebäu­de im End­ef­fekt benö­tigt. Dabei sind alle Ver­lus­te berück­sich­tigt, die schon bei der Erzeu­gung etwa durch die Her­stel­lung von Heiz­öl in der Raf­fi­ne­rie, durch Trans­port­we­ge, Auf­tei­lung etc. ver­ur­sacht wer­den. Bei die­ser und auch bei der nächs­ten Kenn­zahl bestehen noch kei­ne gesetz­li­chen Anforderungen.

Ganz beson­ders ein­drucks­voll ist die Dar­stel­lung der Koh­len­di­oxid­emis­si­on (CO2-Emis­si­on), die deut­lich die Aus­wir­kung des Ener­gie­ver­brau­ches des betrach­te­ten Gebäu­des auf die Kli­ma­si­tua­ti­on dar­stellt. Dazu wer­den für die ein­zel­nen Ener­gie­ar­ten spe­zi­fi­sche, durch For­schung ermit­tel­te und all­ge­mein aner­kann­te Wer­te ver­wen­det. Die­se Wer­te wur­den im Fall des elek­tri­schen Stroms bemer­kens­wer­ter­wei­se rela­tiv ungüns­tig ange­setzt, weil ein hoher Import­an­teil aus mit fos­si­len Brenn­stof­fen erzeug­tem Strom berück­sich­tigt wurde.

Erst­mals ein Effi­zi­enz­fak­tor, der auch so heißt

Schließ­lich ist künf­tig im Ener­gie­aus­weis noch der Gesamt­ener­gie­ef­fi­zi­enz-Fak­tor aus­zu­wei­sen. Er stellt nichts ande­res dar als einen Ver­gleich des End­ener­gie­be­dar­fes der vor­ge­se­he­nen haus­tech­ni­schen Anla­ge mit dem einer Refe­renz­an­la­ge, die einen bestimm­ten Stand der Tech­nik auf­weist. Letzt­lich geht es dabei dar­um, künf­ti­ge Bau­her­ren dazu zu ermu­ti­gen, mög­lichst aktu­el­le und daher erwar­tungs­ge­mäß eher ener­gie­spa­ren­de Anla­gen zu bevor­zu­gen. Auch für die­se letz­te der neu­en Kenn­zah­len liegt noch kei­ne gesetz­li­che Anfor­de­rung vor.

Die neu­en Kenn­zah­len sind im neu adap­tier­ten Gra­fik­feld auf der Vor­der­sei­te des Ener­gie­aus­wei­ses in Form von Pfei­len  dar­ge­stellt, den Kenn­zah­len­grö­ßen sind die ent­spre­chen­den Far­ben der Effi­zi­enz­ska­la zuge­ord­net. Die Rück­sei­te des Ener­gie­aus­wei­ses zeigt schließ­lich die Zah­len­wer­te aller genann­ten neu­en und natür­lich auch der alten Kenn­zah­len, Für Heiz­wär­me­be­darf und End­ener­gie­be­darf auch die gesetz­li­chen Anforderungen.

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Ein Kommentar zu „Kennzahlen-Nachwuchs im Energieausweis“

  1. Der vor­lie­gen­de Bei­trag ist äußerst bemer­kens­wert. Vie­len Dank!

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