Durch ZDF mehr Gewicht bei Gericht

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Da hagelt es  wech­sel­sei­ti­ge Vor­wür­fe, ent­täusch­te Erwar­tun­gen wer­den laut, Beschul­di­gun­gen schwir­ren hin und her, das gan­ze Arse­nal mensch­li­cher Kampf­rhe­to­rik wird mobi­li­siert … allein, ein sach­li­cher Hin­ter­grund ist vor­erst schwer aus­zu­ma­chen. Wer ein­mal als vom Gericht beauf­trag­ter Sach­ver­stän­di­ger in das emo­tio­na­le Schlacht­feld zwi­schen generv­tem Instal­la­teur und frus­trier­tem Bau­herrn ein­taucht, sieht sich bei der Erkun­dung der Sach­la­ge sehr oft mit unlieb­sa­men Ori­en­tie­rungs­pro­ble­men kon­fron­tiert.  The­ma heu­te: Fak­to­ren, die für Ver­fah­rens­be­tei­lig­te und Sach­ver­stän­di­ge ent­schei­dend sind.

ZDF – Zah­len, Daten, Fakten

Das ein­zi­ge, was den Sach­ver­stän­di­gen kraft sei­ner Auf­ga­be letzt­lich zu inter­es­sie­ren hat, sind nach­prüf­ba­re Tat­sa­chen, also Zah­len, Daten und Fak­ten. Um die zu ermit­teln, fin­den im Regel­fall Befund­auf­nah­men statt. Sol­che Orts­ter­mi­ne for­dern vom Sach­ver­stän­di­gen vol­le Kon­zen­tra­ti­on und sind daher aus sei­ner Sicht nicht unbe­dingt gute Anläs­se für par­tei­li­che Emo­ti­ons­äu­ße­run­gen. Letz­te­re kann man sich ja – wenn schon unum­gäng­lich not­wen­dig – für die Ver­hand­lun­gen vor dem Gericht vor­ent­hal­ten, wo sie viel­leicht wir­kungs­vol­le­ren Dienst erwei­sen können.

Was die ZDF fin­den hilft 

Der Sach­ver­stän­di­ge muss im Inter­es­se aller Kon­tra­hen­ten agie­ren, die Betrof­fe­nen haben somit defi­ni­tiv mehr Nut­zen, wenn sie die Arbeit des Sach­ver­stän­di­gen aktiv unter­stüt­zen. Das kann in vie­ler Form gesche­hen. Eini­ge Bei­spie­le aus mei­ner Praxis:

-          Das recht­zei­ti­ge Bereit­hal­ten von ver­wert­ba­ren, doku­men­tier­ten Infor­ma­tio­nen mit Quel­len­an­ga­ben ein­schließ­lich z. B. Fotos oder Vide­os über Wassereinbrüche;

-          Exak­te Anga­ben, anstatt „viel zu hoher Strom­ver­brauch“ bes­ser „der Strom­ver­brauch für den Monat Jän­ner betrug 2.156 Kilowattstunden“;

-          Bereit­stel­len von Hilfs­mit­teln für leich­te­re Zugäng­lich­keit der zu unter­su­chen­den Gegen­stän­de, etwa Lei­tern und Gerüs­te etwa für die Besich­ti­gung von Solaranlagen;

-          Zugäng­lich machen von Räum­lich­kei­ten Drit­ter recht­zei­tig zum Orts­ter­min in Abstim­mung mit den Betrof­fe­nen (z. B. bei einer Wohnungsbesichtigung);

-          Ganz all­ge­mein das Bereit­hal­ten von Bespre­chungs­hil­fen wie Tisch und Sitz­ge­le­gen­hei­ten etwa auf Bau­stel­len, um in Ruhe gemein­sam Plä­ne durch­se­hen zu kön­nen usw.

Ein rich­ti­ges Bild der Gege­ben­hei­ten ist wesentlich

Der Sach­ver­stän­di­ge darf kei­ne Ver­neh­mun­gen durch­füh­ren, er kann aber sei­ne Wahr­neh­mun­gen zu Äuße­run­gen anläss­lich von Befund­auf­nah­men pro­to­kol­lie­ren und die­se in sei­nen Befund auf­neh­men. Bei dif­fi­zi­le­ren Ver­fah­ren kann eine Gerichts­ver­hand­lung vor Ort statt­fin­den, um etwa Dar­stel­lun­gen von Ereig­nis­sen  oder Beob­ach­tun­gen von Zeu­gen ver­fah­rens­ge­recht zu erfas­sen. In bei­den Fäl­len ist dem Sach­ver­stän­di­gen sehr gehol­fen, wenn vor Ort zu den Äuße­run­gen und Aus­sa­gen gehö­ri­ge Beweis­stü­cke wie Mate­ria­li­en, beschä­dig­te Tei­le etc. bereit­ge­hal­ten wer­den. Der Sach­ver­stän­di­ge muss ja und kann sich dann auch selbst ein Bild von den Gege­ben­hei­ten machen. Und auf die Fak­ten­la­ge kommt es letzt­lich an.

Kon­zen­tra­ti­on auf ZDF erfor­dert Gelassenheit 

Letzt­lich liegt es ja auch am Sach­ver­stän­di­gen selbst, für eine Atmo­sphä­re der Ruhe zu sor­gen, sach­lich und gelas­sen zu blei­ben, auch wenn wie­der hit­zi­ge Dis­kus­sio­nen auf­kom­men. Dazu gehö­ren auch  Aus­ein­an­der­set­zun­gen unter den betei­lig­ten Rechts­ver­tre­tern oder zwi­schen Rechts­ver­tre­tern und Sach­ver­stän­di­gen. Es ist zuge­ge­ben nicht immer leicht, sich dabei als Sach­ver­stän­di­ger sel­ber unter Kon­trol­le zu hal­ten. Wenn es gar zu bunt wur­de, hat aber immer noch der kla­re Hin­weis zur Beru­hi­gung bei­getra­gen, dass man die Befund­auf­nah­me ja abbre­chen und wenn all­seits gewünscht, den Auf­trag auch zurück­le­gen kön­ne. Das woll­te denn doch kei­ner verantworten.

ZDF sind letzt­lich entscheidend

Zah­len, Daten, Fak­ten … von wegen Zah­len: Letzt­lich geht es im Zivil­pro­zess ja immer ums Geld. Irgend­je­mand wird for­dern, irgend­je­mand wird zah­len. Je bes­ser For­de­run­gen oder Ein­sprü­che dage­gen belegt, begrün­det oder nach­voll­zieh­bar sind, des­to höher sind ihr Gewicht für den Sach­ver­stän­di­gen, was in der Fol­ge auch in der Beweis­wür­di­gung durch das Gericht ent­schei­den­de Bedeu­tung haben kann. Noti­zen, Anmer­kun­gen und Ver­ein­ba­run­gen, die schrift­lich vor­lie­gen und deren Zeit­punkt, Ver­fas­ser und Inhalt ein­deu­tig nach­voll­zieh­bar sind, sind äußerst wert­voll, meist beson­ders für den, der sie vor­legt. Man kann in die­sem Zusam­men­hang gar nicht oft genug wie­der­ho­len: wer schreibt, der bleibt. Alles in allem und nüch­tern betrach­tet soll­te sich ohne­hin nicht der auf ein Gerichts­ver­fah­ren ein­las­sen, der auf sei­ne Emo­tio­nen baut, son­dern der, der die Zah­len, Daten und Fak­ten auf sei­ner Sei­te hat …

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