Aus dem Gericht: Das Gwirks mit der 1.200-Liter-Badewanne

Was gibt es Schö­ne­res als eine gro­ße Bade­wan­ne, noch dazu, wenn sie ele­gant in den Boden ver­senkt ist? Was dem Archi­tek­ten gelingt und Bau­herrn oder Bau­da­me (sagt man das so?) wohl­tu­en­de Ent­span­nung bringt, kann den Instal­la­teur ganz schön ins Schwit­zen brin­gen. Beson­ders dann, wenn die Wan­ne nicht und nicht voll­läuft und das Bade­was­ser schon wäh­rend des Befül­lens kalt wird …

Cool ist halt nicht immer cool

In zwan­zig Minu­ten soll­te die Wan­ne gefüllt sein mit Bade­was­ser zu ange­nehm war­men 35 °C. Tat­säch­lich gedau­ert hat’s dann zwei Stun­den. Als die Wan­ne end­lich voll war, war das Was­ser natur­ge­mäß schon zu kalt zum Baden. Schuld an der Mise­re war zu sei­nem Leid­we­sen der Instal­la­teur. An sich eine pri­ma Fir­ma, hat alles Übri­ge bes­tens gemacht im wun­der­schö­nen und fei­nen Neu­bau. Bis auf die Sache mit der Bade­wan­ne halt.

Bei einem Auto wür­de man sagen: untermotorisiert

Was war pas­siert? Im Nach­hin­ein ist man ja immer klü­ger und man weiß jetzt, dass man hät­te wis­sen sol­len, dass ein Elek­tro-Durch­lauf­er­hit­zer in der Kalt­was­ser-Zulei­tung mit 24 Kilo­watt Leis­tung halt nicht die nöti­ge Pus­te für so ein Kali­ber Wan­ne hat. Und man weiß jetzt auch, dass – hät­te man das Befül­len wirk­lich mit einem Elek­tro-Durch­lauf­er­hit­zer bewerk­stel­li­gen wol­len – die­ser eine Anschluss­leis­tung hät­te besit­zen müs­sen, die einer klei­ne­ren Wohn­sied­lung zur Ehre gereicht hätte …

Alles wird wie­der gut …

Aus­ge­bü­gelt hat es dann ein ande­rer Instal­la­teur. Pro­blem war die zu gering dimen­sio­nier­te Zulei­tung, die nach­träg­lich durch eine über das Dach geführ­te ersetzt wer­den muss­te. Dazu war die Wär­me­däm­mung am Flach­dach auf­zu­schnei­den, Wän­de muss­ten geöff­net und Durch­brü­che waren nötig. Die kur­ze Füll­zeit war nur mit einem Warm­was­ser­be­rei­ter zu lösen, der wenigs­tens 800 Liter zu 60°C bereit­hält (hab eine süße klei­ne mathe­ma­ti­sche For­mel zum Nach­weis dafür geschrie­ben), die Zulei­tung zum Wan­nen­ein­lauf muss­te aus­rei­chend dimen­sio­niert sein (¾“, war aber tat­säch­lich lei­der nur ½“) und der Wan­nen­ein­lauf muss­te einen Durch­fluss von 60 Litern in der Minu­te zulas­sen (was er auch konnte).

… aber wer zahlt?

Die Bau­da­me (oder sagt man doch bes­ser Bau­her­rin?) hat­te die ent­stan­de­nen zusätz­li­chen Kos­ten ein­ge­klagt. Der ers­te Instal­la­teur monier­te, dass man die Sanie­rung hät­te bil­li­ger machen kön­nen: den Holz­bo­den im Bade­zim­mer auf­rei­ßen, durch den Hei­zestrich und die Fuß­bo­den­hei­zung (5 cm Ver­le­ge­ab­stand) durch bis run­ter in die Schüt­tung, dann zwei bis drei Meter den Boden auf­ma­chen durchs Bade­zim­mer bis zum Wan­nen­rand und dann wie­der alles zuma­chen. Das bei einem hoch­wer­ti­gen, im gan­zen Geschoß durch­ge­hend ver­leg­ten Parkettboden.

Fazit

Als Sach­ver­stän­di­ger konn­te ich mich dem nicht anschlie­ßen, unter ande­rem weil das alles a) kaum weni­ger gekos­tet hät­te als die tat­säch­lich durch­ge­führ­te Sanie­rung, b) die Bau­sub­stanz und die Instal­la­ti­on qua­li­ta­tiv gelit­ten hät­ten und c) das Bade­zim­mer ein paar Wochen nur ein­ge­schränkt benutz­bar gewe­sen wäre. Die tat­säch­lich durch­ge­führ­te Sanie­rung schien mir richtig.

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