Energiekosten bestimmen, aber wie?

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Licht

Wer die Ener­gie­form sei­ner Hei­zungs­an­la­ge wäh­len will, fin­det sich zu einer zwei­fa­chen Fest­le­gung genö­tigt. Einer­seits sind öko­lo­gi­sche Aspek­te zu beden­ken, wie etwa Nach­hal­tig­keit und das Ziel einer mög­lichst gerin­gen CO2-Emis­si­on. Ande­rer­seits drän­gen sich nach wie vor – meist sogar vor­ran­gig – öko­no­mi­sche Über­le­gun­gen ins Blick­feld: Die Ener­gie­quel­le soll nicht nur zuver­läs­sig ver­füg­bar, son­dern auch dau­er­haft kos­ten­güns­tig sein. Muss man sich zwi­schen Alter­na­ti­ven ent­schei­den, zieht man sehr oft die rei­nen Ener­gie­kos­ten her­an. Was für eine pro­fun­de Ent­schei­dung aber nicht ausreicht.

Eine Ent­schei­dung zwi­schen mög­li­chen Alter­na­ti­ven – etwa zwi­schen Wär­me­pum­pe und Holz­pel­lets – muss auf einer pro­fun­den Basis erfol­gen. In der Pra­xis sind das die Gesamt­kos­ten, etwa auf Heiz­pe­ri­ode oder Kalen­der­jahr bezo­gen. Kennt man die­se Gesamt­kos­ten, las­sen sich für Alter­na­ti­ven wirt­schaft­li­che Ver­gleichs­rech­nun­gen durch­füh­ren. Das genaue­re Pro­ze­de­re für sol­che Berech­nun­gen kann ein­schlä­gi­gen Nor­men und Richt­li­ni­en ent­nom­men werden.

In die­sem Bei­trag soll auf die drei Bestand­tei­le der jähr­li­chen Gesamt­kos­ten ein­ge­gan­gen wer­den. Das sind die ver­brauchs­ge­bun­de­nen, die betriebs­ge­bun­de­nen und die kapi­tal­ge­bun­de­nen Kos­ten. Dazu sei erläutert:

Ver­brauchs­ge­bun­de­nen Kosten

Damit sind einer­seits natür­lich die rei­nen jähr­li­chen Ener­gie­kos­ten gemeint, also im Fall von Erd­gas und Fern­wär­me die Kos­ten für die ver­brauch­ten Kilo­watt­stun­den oder im Fall von Heiz­öl für die ver­brauch­ten Liter Heiz­öl. Dazu rech­net man ande­rer­seits der Ein­fach­heit hal­ber aber auch ande­re anfal­len­de Kos­ten­be­stand­tei­le für den Ener­gie­be­zug, wie etwa Grund- oder Leis­tungs­preis bei Erd­gas oder Fern­wär­me, oder aber auch die Zustell­kos­ten für Heizöl.

Betriebs­ge­bun­de­ne Kosten

Zu die­ser Kos­ten­grup­pe wird alles gezählt, was mit der Auf­recht­erhal­tung eines gere­gel­ten Heiz­be­trie­bes ver­bun­den ist. In ers­ter Linie wird man damit die jähr­li­chen Kos­ten für Instand­hal­tung ver­bin­den, also Ser­vice- und Repa­ra­tur­kos­ten für Öl- und Gas­bren­ner, aber auch die Kos­ten für den Rauchfangkehrer.

Kapi­tal­ge­bun­de­ne Kosten

Dar­un­ter ver­steht man alle Arten von Inves­ti­ti­ons­kos­ten für die ener­gie­er­zeu­gen­den oder ener­gie­be­reit­stel­len­den Anla­gen wie Fern­wär­me­sta­tio­nen, Heiz­kes­sel­an­la­gen mit­samt deren Feue­run­gen, wozu auch bau­li­che Ein­rich­tun­gen gehö­ren kön­nen, man den­ke nur an die erfor­der­li­chen Lager­räu­me etwa für Heiz­öl oder für Pellets.

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Erst mit exak­ter Kennt­nis der drei Kos­ten­kom­po­nen­ten ist in einem nächs­ten Schritt eine ver­glei­chen­de Ener­gie­kos­ten­be­rech­nung mög­lich. Auf die­se kann gele­gent­lich in einem spä­te­ren Bei­trag ein­ge­gan­gen werden.

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